Buchungen bei §13b UStG.

  • Hallo!
    Ich bin neu im Forum und bitte eventuelle "doofe" Fragen zu entschuldigen.


    Ich habe einige Fragen bezüglich Buchungen die im Zusammenhang mit dem §13b UStG. stehen.


    Ich bin Vergolder und verarbeite echtes Blattgold. Für Edelmetalle ist es seit einigen Monaten so das die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger (also mich) übergeht. Ich bekomme somit eine Rechung ohne ausgewiesene MwSt..
    Einer meiner Fragen ist ob ich richtig buche?
    Beim buchen gehe ich so vor:
    Gebe zuerst den Betrag ein, diesen als Nettobetrag da ich ja keine ausgewiesene MwSt. habe.
    Als Sachkonto wähle ich Wareneingang 3200. Als Steuer/Steuersatz wähle ich anschließend Umsatzsteuer § 13 UStG 19 % o. VSt Leistungen.


    So meine grundlegenden Fragen sind nun: wähle ich den richtigen Steuersatz wenn die Steuerschuldnerschaft an mich übergeht? Und wenn ich diesen Steuersatz wähle (Umsatzsteuer § 13 UStG 19 % o. VSt Leistungen) verrechnet das Programm die Steuer automatisch so das die Steuerschuldnerschaft von 19% an mich übergeht und ich diese dem Finanzamt abführe?


    Hoffe ich habe das jetzt nicht zu kompliziert erklärt!


    Freue mich auf Antworten und Unterstützung von Ihnen!


    Im Voraus herzlichen Dank!!!!

    • Offizieller Beitrag

    Sie haben das überhaupt nicht kompliziert erklärt.


    Sind Sie Kleinunternehmer? Oder vorsteuerabzugsberechtigt?


    Haben Sie sich einmal die Buchungslisten angesehen, die durch diese Buchungen entstehen?


    Wenn ja, können Sie einmal einen bereinigten Screen einstellen?


    Ich denke aber im Grunde, dass das korrekt abläuft.

  • Hallo Häschen!
    Erst einmal danke für Ihr Feedback.
    Ja, ich bin Kleinunternehmer und vorsteuerabzugsberechtigt.
    So, jetzt bin ich mal ganz doof: was ist ein bereinigter Screen?
    Oh Gott, wie peinlich...
    Ich denke eigentlich auch das alles korrekt ist. Trotzdem bleibt das komische Gefühl.
    Eigentlich müßte das Programm wenn man als Steuersatz: Umsatzsteuer § 13 UStG 19 % o. VSt Leistungen eingibt das auch so verrechnet werden das die Steuerschuldnerschaft an mich übergeht. Besonders da §13b dies auch aussagt...

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, dann ist diese Wahl

    Zitat

    Als Steuer/Steuersatz wähle ich anschließend Umsatzsteuer § 13 UStG 19 % o. VSt Leistungen.

    Natürlich falsch und das zu Ihrem Nachteil!


    Richtig ist der Steuersatz §13b Umsatzsteuer 19% UND Vorsteuer 19%!


    Für Sie muss das ein Nullsummenspielsein, die Umsatzsteuer, die sie schulden, dürfen Sie auch wieder unter "Vorsteuer" abziehen.




    Ein bereinigter Screen ist:
    Machen Sie mal einen Screenshot von den Buchungen und machen Sie dabei alle Ihre persönlichen Daten (gern auch Zahlen) unleserlich. Mich interessieren die verbuchten Konten.


    Ich habe das Programm EÜR und Kasse nämlich leider nicht selbst.

  • Hi!
    Nochmal ich...
    Ist es denn erst einmal grundsätzlich richtig das ich einen Betrag bei einer Rechnung die mit §13b gekennzeichnet ist als Nettobetrag eingebe? Geht doch eigentlich nicht anders, ist ja auch keine MwSt. ausgewiesen ist.


    Dann nochmal zu dem Steuersatz, nehme in jetzt mal auseinander:
    Umsatzsteuer § 13 UStG 19 % o. VSt Leistungen


    Umsatzsteuer § 13 UStG: das müßte stimmen da es sich um eine Rechung ohne ausgwiesene MwSt. handelt
    19 % o. VSt Leistungen: bezieht sich dieser Abschnitt nicht auf den Rechnungsbetrag ohne MwSt., soll heißen da ich die Rechunung ohne MwSt ist also o. VSt. Leistungen, oder?


    Häschen Du hast geschrieben ich soll folgenden Steuersatz nehmen: §13b Umsatzsteuer 19% UND Vorsteuer 19%
    Muß erst eimal schauen ob ich das im Programm habe.


    Natürlich verstehe ich das das für mich eine Nullnummernspiel werden muß, leichter wäre es normal zu buchen ohne Vorsteuer und USt. Aber das Finanzamt will das anders :(

    • Offizieller Beitrag

    Ja, ich bin Kleinunternehmer und vorsteuerabzugsberechtigt.

    ?(

    Natürlich verstehe ich das das für mich eine Nullnummernspiel werden muß, leichter wäre es normal zu buchen ohne Vorsteuer und USt. Aber das Finanzamt will das anders :(

    Aus gutem Grund. Du solltest mal über die Gründe dafür nachdenken, dann würdest Du das warum auch eher verstehen.

  • miwe4: "Sehr hilfreich" , danke!


    Denn Sinn verstehe ich nicht warum das Finanzamt bei Edelmetallen die Steuerschuldberschaft auf den Käufer übertargen hat.
    Bis vor wenigen Monaten war dies noch anders...

    • Offizieller Beitrag

    Denn Sinn verstehe ich nicht warum das Finanzamt bei Edelmetallen die Steuerschuldberschaft auf den Käufer übertargen hat.

    Das "warum" ist leicht beantwortet: der Übergang der Steuerschuldnerschaft erwirkt, dass derselbe, der die Vorsteuer abziehen möchte, auch gleichzeitig die Umsatzsteuer wirklich wirklich wirklich abgeführt hat- hier: verrechnet.


    Normal: Sie kaufen incl. USt, der VERkäufer führt die Umsatzsteuer ab, der Käufer holt sich die gleiche Summe über die Vorsteuer zurück.
    Betrugsmasche: Ein Unternehmer gibt vor, etwas gekauft zu haben, besitzt eine fingierte Rechnung und holt sich die Summe als Vorsteuer wieder, die kein Verkäufer je abgeführt hat.


    So begegnen unsere Finanzverwaltungen zunehmendem Betrug durch Vorsteuererstattung aufgrund fingierter Eingangsrechnungen.
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    Sind Sie nun vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht? ;(

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ja, ich bin vorsteuerabzugsberechtigt.

    Guuut.
    Dann sind Sie also ggf ein kleiner Unternehmer aber kein Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.


    Dann dürfen Sie auch die Vorsteuer auf die 13b Eingangsrechnungen abziehen.

    • Offizieller Beitrag

    Gern geschehen.



    Sind sie denn nun mit der Verbuchung der Beträge zufrieden?
    Läuft alles korrekt ab? Tauchen die korrekten Beträge in der Umsatzsteuervoranmeldung auf?

  • Hallo Häschen,


    benutze immernoch den Steuersatz: Umsatzsteuer § 13 UStG 19 % o. VSt Leistungen


    Bei den laufenden Buchungen kommen dan folgende Konten zur Ansicht und zum buchen:
    Konto 1759 Umsatzsteuer Lieferungen und Leistungen bach § 13b ohne Vorsteuerabzug -109,11 €
    Konto 1787 Umsatzsteuer nach§ 13b UStG 19% 109,11 €


    Ist doch somit das Nullnummerspiel welches richtig ist, oder?


    Freue mich von Ihnen zu hören!