Hallo,
in der Anlage "Vorsorgeaufwendungen" muss ich ja bei den Angaben zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung erstattete Beiträge angeben. Dies führt unweigerlich dazu, dass meine zu erwartende Steuerrückerstattung gemindert wird. Nun frage ich mich aber, ob ich den erstatteten Beiträgen meine Kosten gegenüberstellen kann?
Ich habe ja nur deswegen eine so "hohe" Rückerstattung bekommen, weil ich keine Arztrechnungen eingereicht habe und das "rächt" sich jetzt bei der Steuerrückerstattung.
Also kann ich meine Arztrechnungen gegen die Rückerstattung gegenrechnen und wenn ja an welcher Stelle?
Danke.