Honorar aus Österreich in EüR

  • Hallo...


    mir fehlt hier gerade der rotwerd Smilie aber sorry,


    ich hab hier eine Einnahme aus Östereich für eine Dozententätigkeit. Als das Honorar gezahlt wurde, hat das Finazamt hier eine DBA Quellensteuernetlastung abgestempelt und die musste ich zurück schicken.


    So richtig begriffen hab ich den Vorgang nicht. Doch, ich hab versucht mich einzulesen ;)




    Wird diese Einnahme jetzt ganz normal in der EÜR mit aufgelistet?

  • Quellensteuernetlastung

    Was wurde da genau bescheinigt? Dass du in Dtl. ansässig bist und die Österreicher damit keine Quellensteuer erheben?
    Wenn ja, dann wird das Honorar wohl in Deutschland steuerpflichtig sein und ist ganz normal in der EÜR anzugeben.

  • In Teil 1 steht was über meinen Wohnsitz,


    in Teil 2 "Angaben über die von der Besteuerung zu entlastenden österreichischen Einkünfte" ist der Honorarzahler aufgeführt.



    Hab es auch so verstandenden, dass die mit diesem angeforderten Stempel sicher sein wollen, dass ich mein Honorar hier versteuer. Sonst wäre das ja irgendwie sinnfrei.



    Dann lass ich das erstmal so drin in der Eür. war halt auch mein erster Gedanke. Werd aber ncoh 2 Sätze dazu schreiben, wenn ich den ganzen Kram dann per Post verschicke. ich danke dir.