Mieter und Eigentümer in einer Wohnung

  • Hallo Zusammen,


    ich habe mal eine Frage. Ich möchte eine Abrechnung für eine WEG machem. Dabei ist eine der Parteien vermietet.


    Mein Erwartung wäre nun, dass ich für den Eigentümer eine Hausgeldabrechnung bekomme, in der keine umlagefähigen Kosten enthalten sind und für den Mieter der Einheit eine Nebenkostenabrechnung mit umlagefähigen Kosten.


    Das Programm errechnet aber sowohl für den Eigentümer im Hausgeld, wie auch für den Mieter in den Nebenkosten z.B: Heizkosten oder einen Hausmeisterservice.


    Somit muss der für die gleiche Wohnung einmal der Eigentümer und einmal der Mieter den Hausmeister bezahlen? Da kann ja was nicht stimmen...


    Was mache ich also falsch?



    mfg


    Alexander

  • Wo denn?


    Vielleicht zum besseren Verständnis mal die Situation:


    Ich verwalte ein Haus und zwar sowohl für die WEG wie auch für die Mieter der Eigentümer. Das bedeutet, ich kassiere die Miete und leite diese an den EIgentümer. Die Nebenkosten behalte ich ein. Ich bekomme für vermietet Wohnungen unterjährig kein Hausgeld.


    Also benötige ich eine Nebenkostenabrechnung für den Mieter und eine Hausgeldabrechnugn für den Eigentümer. Die Nebenkostenabrechnung ist auch korrekt. Aber auf der Hausgeldabrechnung erscheinen die gleicehn Posten wie auf der Nebenkostenabrechnung. Das kann aber nciht sein, da diese (umlagefähigen) Kosten durch den Mieter getragen werden. Meine Erwartung wäre nun, dass ich im Falle einer Vermietetn Wohnung nur die Rücklagen und nciht umlagefähigen Koste für den Eigentümer bekomme.

  • Aber auf der Hausgeldabrechnung erscheinen die gleicehn Posten wie auf der Nebenkostenabrechnung. Das kann aber nciht sein, da diese (umlagefähigen) Kosten durch den Mieter getragen werden. Meine Erwartung wäre nun, dass ich im Falle einer Vermietetn Wohnung nur die Rücklagen und nciht umlagefähigen Koste für den Eigentümer bekomme.


    Deine Erwartungen sind falsch.


    Auf der Mieterabrechnung erscheinen die umlagefähigen Nebenkosten.........richtig.
    Auf der Hausgeldabrechnung erscheinen die umlagefähigen und die nicht umlagefähigen Nebenkosten.......richtig.


    Mieter zahlt die umlagefähigen Nebenkosten an den Eigentümer.
    Eigentümer zahlt die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Nebenkoten (Hausgeld) an die WEG.


    Alles in bester Ordnung.


    MfG Günter

  • Meine Erwartungen sind nie falsch, maximal zu hoch ;)


    Ich habs auch gefunden - Bei den Einstellungen zum Eigentümer der Wohnung gibt es eine Checkbox


    "Die Miete und Vorauszahlung des Mieters werden vom Hausverwalter eingezogen und an den Eigentümer weitergeleitet"


    Wenn man die aktiviert, macht das Programm genau was ich erwarte ;)


    Die aus der Nebenkostenabrechnung enstehenden Kosten werden dem Eigentümer im Hausgeld abgezogen/belastet und schon ist alles Gut.


    Die Nebenkostenabrechnung kann an den Mieter und die Hausgeldabrechnugn an den Vermieter und keiner muss irgendwas rechnen.

  • "Die Miete und Vorauszahlung des Mieters werden vom Hausverwalter eingezogen und an den Eigentümer weitergeleitet"


    Genau so ist ja auch der Ablauf, und eben einstellbar.
    MfG Günter