Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zur Festlegung der Pendlerpauschale beim Vorliegen eines Zweitwohnsitzes. Der Sachverhalt ist folgender:
Eine gute Freundin von mir hat Ihren Erst-/Hauptwohnsitz noch bei Ihren Eltern. Da ihre Arbeit 50 km davon entfernt ist und sie nicht jeden Tag pendeln möchte, hat Sie in unmittelbarer Nähe zur Arbeitsstätte einen Zweitwohnsitz angemeldet. Ihr Lebensmittelpunkt ist aber eindeutig am Hauptwohnsitz, da dort Eltern, Geschwister und Freunde leben. Sie lebt unter der Woche an ihrem Zweitwohnsitz und fährt am Wochenende zu ihrem Zweitwohnsitz (ggf. manchmal auch zusätzlich noch unter der Woche).
Nun stellen wir uns die Frage welche Fahrten man bei einer 5-Tage-Woche bei der Einkommenssteuererklärung ansetzen kann:
1. 5 x Fahrt vom Hauptwohnsitz zur Arbeitsstelle
2. 5 x Fahrt vom Zweitwohnsitz zur Arbeitsstelle
3. 5 x Fahrt vom Zweitwohnsitz zur Arbeitsstelle + wöchentliche Fahrt zum Hauptwohnsitz (ggf. auch die zusätzliche zweite Fahrt)
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Grüße
Sebastian