Gewerbe und Übungsleiter

  • Hallo zusammen,
    ich habe nebenberuflich ein IT-Gewerbe und gebe als Übungsleiter auch in diesem Bereich Vorlesungen. Bisher habe ich meine EÜR immer per EXCEL gemacht und nur die Einnahmen abzügl. des Übungsleiterfreibetrags zur EÜR genommen.
    Wie gehe ich nun am Besten mit MB vor? Wenn ich damit die Rechnungen für den Übungsleiter-Tätigkeiten stelle (UST-frei), wie buche ich diese korrekt? Freibetrag etc.
    Irgendwie wird das ganze Thema "Übungsleiter" bei MB nicht behandelt, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Dann solltest Du ust-lich auf der richtigen Seite sein. Die Bedienung bei MB wird sich hoffentlich jemand finden, der helfen kann. ich nutze das Programm leider nicht.


    Wobei die Beträge nach § 3 Nr. 26, 26a EStG ja auch nur zum Tragen kommen, wenn die geltend gemachten Betriebsausgaben wirklich konsequent getrennt worden sind. Da könnte also auch noch jemand Nachweise fordern.

  • Irgendwie wird das ganze Thema "Übungsleiter" bei MB nicht behandelt, oder?

    Richtig erkannt.
    Für diesen speziellen Fall gibt es in MB jedenfalls keine einfache Lösung und mir fällt auch keine ein, da ich mich mit diesem Thema noch nie befasst habe.

    • Offizieller Beitrag

    Wie gehe ich nun am Besten mit MB vor?

    Hier sitzt kein Steuerberater.
    Du solltest schon mitteilen können nach welchem UStG mit Paragrafen genau du befreit bist und auf welche Weise du es zu verbuchen hast.

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest schon mitteilen können nach welchem UStG mit Paragrafen genau du befreit bist und auf welche Weise du es zu verbuchen hast.

    Bleibt nach dem geschilderten Sachverhalt doch nicht so viel. Ich tippe mal irgendwie auf den § 4 Nr. 21 b bb) UStG. Deshalb habe ich ja auch nach den Nachweisen (i.S. § 4 Nr. 21 a bb) UStG) gefragt. Geh doch mal einfach von dem aus.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht sollte BUHL mal daran etwas verbessern. Denn WISO Mein Büro wird gerne für Umsatzsteuerbefreite Dienstleister genommen - stammt aber von einer Warenwirtschaftsoftware ab. Insofern zeigen sich HIER gerne kleinere Nebenberufler, die als Dozent (und wer weiß was noch etc) arbeiten.


    Es wäre daher sicherlich hilfreich, wenn ein Steuerexperte aufzeigen könnte welche Umsatzsteuerbefreite Berufzweige verbessert unterstützt werden könnten.

  • ja, ist § 4 Nr. 21 b bb) UStG.
    Ich werde nun die Einnahmen darüber nicht in MB zuordnen bwz. auf "nicht betriebsrelevant" setzen. (Muss ja nach etwas Nachdenken auch so sein, da es eigentlich mit meinem Gewerbe nichts zu tun hat, sondern eine gesonderte,selbständige Tätigkeit ist.)



    Vielen Dank für eure Unterstützung.

  • Hallo "mbuser",


    die Lösung Ihres Problems:


    1. Stammdaten ---> Finanzbuchhaltung ---> "Kontenplan bearbeiten" wählen


    2. Das Konto 8020 (skr03) suchen ---> rechts anklicken ---> Konto kopieren


    3. Dem Konto die nächstmögliche freie Nummer zuteilen (8030) -->
    Die Bezeichnung ändern (z.B. Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 21b)


    5. Das neu erstellte Konto rechts anklicken --> "Kontodetails Bearbeiten" auswählen (nicht "Konto bearbeiten")


    6. Feld "Text auf Rechnungen" entsprechend anpassen z.B. "Diese Rechnung enthält steuerfreie Umsätze nach §4 Nr. 21b. UStG, daher ist keine Umsatzsteuer enthalten und ausgewiesen."


    7. Alles andere so lassen wie es ist! --> OK klicken --> "Kontenplan bearbeiten" Fenster schließen --> Speicheranfrage mit Ja bestätigen.


    8. Stammdaten --> Meine Firma --> Einstellungen -->


    Steuereinstellungen --> Bereich "Mehrwertsteuereinstellungen ab 2007


    9. In dem Dropdown neben "Umsatzsteuerbefreit" das neu angelegte Konto auswählen.---> OK klicken


    FERTIG

  • Danke für die ausführlich Anleitung, werde ich mir anschauen.
    Muss dann mal schauen, was bei einer Steuerklärung rauskommt. Gibt ja auch einen Freibetrag von 2100€ der verrechnet werden muss. Zudem muss das ganze später in der Anlage-S auftauchen und nicht bei Anlage-G

    • Offizieller Beitrag

    Zudem muss das ganze später in der Anlage-S auftauchen und nicht bei Anlage-G

    Dir ist aber schon klar, dass bei gemischter Erfassung von gewerblichen und selbständigen Einkünften in einer Einnahmeüberschussrechung alle Einnahmen/Einkünfte als gewerbliche Einkünfte anzusehen und zu versteuern sind?

  • Wenn ich die Steuerbescheide der letzten Jahre überfliege, glaube ich das nicht.
    Da habe ich immer Anlage-G (Gewinn Gewerbe-Betrieb) und S (Einnahmen Übungsleiter abzgl. Freibetrag) ausgefüllt. Wurde auch nie bemängelt. Lasse mich aber gerne belehren.

    • Offizieller Beitrag

    Geeeeenau!


    Als erstes stelle ich mal so in den Raum die Frage, ob die zweite Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet ist- es kann durchaus sein, dass hier zwei Steuernummern vergeben sind und zwei EÜR zu erstellen sind- davon gehe ich ja nun fast mal so aus. Wenn es noch nicht ist, dann kann es kommen.
    Dann bitte auch nicht in der gleichen Buchführung führen- es sei denn, Sie wollen am Jahresende Einnahmen und Ausgaben auseinanderedividieren- das geht, wenn man verschiedene Sachkonten für die verschiedenen Bereiche bucht.
    Bspw: 8020 für die Einnahmen Lehrtätigkeit, 8400 für die Einnahmen IT Bereich, 4915 Bürobedarf Lehrtätigkeit (keine Vorsteuer), 4916 Bürobedarf (Vorsteuer) (Konto kopieren).
    Am Ende alle Konten richtig zuordnen und zwei EÜR erstellen.


    Wenn Sie wirklich EINE EÜR erstellen dürfen, dann dürfen Sie so buchen, wie von Hippo vorgeschlagen, können aber auch Konto 8600 nehmen und als Standardkonto für umsatsteuerfreie Erlöse einstellen, das ist schon richtig in die EÜR (Feld 103) gesteuert.


    Bitte beachten, den Vorsteuerabzug zu berichtigen/ korrekt zu erfassen. Vorsteuer für Ausgaben, die mit den umsatzsteuerfreien Einnahmen zusammenhängen, ist nicht abziehbar! Wenn die Beträge nicht direkt zzuordnen sind, ist eine prozentuale Verteilung vorzunehmen. Das führt ggf. auch zu einer Vorsteuerkorrektur gem. § 5a UStG (Kfz- Nutzung betriebliches Kfz).


    Keiner hat gesagt, Buchführung sei einfach!




    MB stellt hier alle Möglichkeiten bereits nach richtiger Einstellungsvornahme zur Verfügung und muss da garnicht nachbessern. Man muss bedenken, dass die Aufnahme mehrerer Sachverhalte in die Standarderfassung immer den Sachverhalt verkompliziert- und je mehr, desto schwer.
    Ist aber nur meine persönliche Meinung.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Wenn ich die Steuerbescheide der letzten Jahre überfliege, glaube ich das nicht.


    Da habe ich immer Anlage-G (Gewinn Gewerbe-Betrieb) und S (Einnahmen
    Übungsleiter abzgl. Freibetrag) ausgefüllt. Wurde auch nie bemängelt.
    Lasse mich aber gerne belehren.


    Nachtrag:


    Dann müssen Sie ZWEI EÜR erstellen.

    Dann denken Sie bitte an die korrekte Zuordnung ihrer Ausgaben nach möglichem Vorsteuerabzug.

    • Offizieller Beitrag

    Da habe ich immer Anlage-G (Gewinn Gewerbe-Betrieb) und S (Einnahmen Übungsleiter abzgl. Freibetrag) ausgefüllt.

    Aber bestimmt nicht alle Einnahmen in einer Einnahmeüberschussrechnung aufgeführt. Ansonsten wäre das einfach Zufall und nicht aufgefallen. Das kann sich aber schnell ändern und ggf. auch rückwirkend geprüft werden, ohne jetzt in die Einzelheiten der Steuerarten abzugleiten. Hat häschen ja schon angeschnitten.


    Ich würde die Einnahmen und Ausgaben aus unternehmerischen Tätigkeiten verschiedener Einkunftsarten definitiv nicht mischen.

  • wow, danke schonmal für das ganze Feedback.


    - alles nebenberuflich
    - habe nur eine Steuernummer und darüber läuft schon seit Jahren beides.
    - Im Prinzip IT-Tätigkeiten sowie Dozent an der IHK, die eben keine UST zahlt
    - EÜR natürlich nur für den Gewerbebetrieb ohne IHK-EInnahmen
    In der Einkommenssteuererklärung Anlage G: Gewinn als Einzelunternehmer / der Gesellschaft / dem Gewerbe ohne IHK
    In der Einkommenssteuererklärung Anlage S: Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit (IHK-Dozent). Hier gibt es keine Ausgaben bzw. wurde nicht verrechnet, da diese unterhalb des Freibetrags von 2100€ sind. Daher ist der Gewinn hier IHK-Einnahmen abzgl. 2100€.

    • Offizieller Beitrag

    - habe nur eine Steuernummer und darüber läuft schon seit Jahren beides.

    Mit Sicherheit gibt es eine zweite Steuernummer, das merkst Du nur nicht. Das wird eine "interne" Steuernummer sein. Da jedes Finanzamt pro x.000 Steuersignale die Bearbeiter zugeteilt bekommt, wird i.d.R. kein FA auf die Vergabe entsprechender (ggf. interner) Steuersignale verzichten.

    Hier gibt es keine Ausgaben bzw. wurde nicht verrechnet, da diese unterhalb des Freibetrags von 2100€ sind. Daher ist der Gewinn hier IHK-Einnahmen abzgl. 2100€.

    Das kann man objektiv nur beurteilen, wenn man Deine EÜR sehen würde. Kein PC/Notebook, kein Fachbuch, kein Kfz, keine Schreibmaterialien, etc. ?
    Dä wärest (fast) der Erste, bei dem man nichts finden würde. ;)

  • da sich alles unterhalb 17.500€ abspielt ist die EÜR bisher (vor Mb2012) nur formlos alla Excel. Da gibt es auch zwei getrennte EÜRs (Gewerbe + IHK-Dozent).
    Habe aber alle Ausgaben (Zeitschriften, PC etc.) bisher über das Gewerbe laufen lassen. Als Dozent war die EÜR bisher immer Einnahmen abzgl. Freibetrag


    In der EST kam das das Gewerbe in die Anlage G und Dozent in Anlage S. War das nun alles falsch? Muss bald die Steuer für 2011 machen und nun etwas verwirrt.