Hallo Zusammen,
mal eine ganz doofe Anfänger Frage.
Aus einem Insolvenzverfahren, wurde eine Summe an die WEG gezahlt. Die WEG hat beschlossen, das ein Teil in die Deckung der Betriebskosten geht und ein Teil einfach zurück gelegt werden soll.
Den Teil für die Deckung der Betriebskosten verbuche ich als "Sonstige Einnahme Eigentümer". Aber was mache ich mit dem Rest? Ich suche sowas wie Rückstellung, Rücklagen oder ähnliches.
Der Betrag soll zur Abrechnung nicht als Einnahme auf die Eiegntümer aufgeteilt werden, sondern einfach auf dem Rücklagenkonto liegen bleiben.
mfg
Alex