Gesonderte Festellung: EÜR wird per ELSTER nicht mit abgegeben?

  • Hallo zusammen,


    ich habe soeben eine gesonderte Feststellung per ELSTER abgegeben (Wohnsitz-FA ist ungleich Betriebs-FA). Ich erziele Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie aus nicht-selbstständiger Arbeit.


    Bei der Durchsicht der verschickten ELSTER-Dokumente ist mir soeben Folgendes aufgefallen:


    Per ELSTER wurden scheinbar nur die drei im nachfolgenden Screenshot oben dargestellten Dokumente (PDF-Icon) an das FA übermittelt. Die Anlage EÜR wurde scheinbar nicht mit übertragen, sondern nur "informell" für meine Unterlagen erstellt - zumindest steht der Vermerk "Achtung: Nur für Ihre Unterlagen! Nicht an das Finanzamt abgeben." auf dem EÜR-Dokument.


    Ist dies korrekt so? Wurde die EÜR tatsächlich nicht an das FA übermittelt? Ist dies nicht erforderlich? - dem FA liegt so ja nur eine Zeile zu meinen Einkünften aus Gewerbebetrieb vor (ohne Detaillierung)...


    Vielen Dank und Gruß



  • Die EÜR wird immer gesondert übermittelt.


    Erstmal Danke für die äußerst schnelle Antwort!


    Heißt das, ich habe zwar für die gesonderte Feststellung einmal alle Positionen der EÜR erfasst damit sich überhaupt der Betrag in der gesonderten Feststellung errechnet - ich muss aber dennoch jetzt eine neue, separate, "echte" EÜR erstellen, dort das Gleiche eingeben und diese dann per Elster hinterherschicken?


    VG

  • Hallo nochmals,


    ich habe jetzt gerade die Anlage EÜR erstellt und abgegeben. Beim anschließenden Ausdruck der Unterlagen fiel auf, dass im Hauptvordruck sowohl das Jahr 2010 wie auch 2011 genannt werden: Ich frage mich, wie die Software auf das Jahr "2010" kommt - dies habe ich nirgends angegeben (zumindest nicht wissentlich)...


    Oberhalb des Feld "Eingangsstempel" wird auch korrekt das Jahr 2011 ausgegeben...



  • Frag doch mal beim Buhl-Support nach.

    Habe ich gemacht - ich werde die Antwort (hoffentlich bekomme ich eine) hier posten.


    Mal offen in die Runde gefragt: Gibt es jemanden, der für 2011 eine EÜR erstellt hat, mittels ELSTER abgegeben hat und bei dem die beiden Jahresangaben korrekt sind?


    Eins noch: Ich habe testhalber mal geschaut, was beim Formular-Ausdruck herausgekommen wäre (gleiche Datei/keine Änderungen): Dort steht 2x 2011!



  • O.k. wurde gerade hier her verschoben...ich habe das selbe Problem..EÜR 2011 und Abgabe für 2010??? ... ich hoffe du bekommst bald ne Antwort vom Support


    Hallo,
    wenn ich meine Einkommenssteuererklärung per Elster senden will kommt vorher die Kontrollansicht. Dort steht in der Anlage EÜR Seite 1 das die EÜR für das Kalenderjahr 2010 ist...in der EÜR direkt ist aber 2011 eingestellt und es ist auch die für 2011??? Hab ich irgendwo nen Einstellungsfehler???


    Danke schonmal für eure Hilfe

    Einmal editiert, zuletzt von tobi123 () aus folgendem Grund: zur Antwort verschoben

  • Hier die heutige Antwort vom Support:


    Sehr geehrter Herr xxx,




    vielen Dank für Ihr Schreiben. Sehr gerne werden wir Ihre Fragen zum Programm
    beantworten.




    Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist eine Unstimmigkeit im
    ELSTER-Telemodul der Finanzverwaltung. Ob dahingehend eine Anpassung erfolgen
    wird, kann Ihnen derzeit nicht mitgeteilt werden. Entscheidend für Ihren
    Sachbearbeiter ist die Jahreszahl die oben Rechts im Formular angegeben wird.
    Solange in diesem Bereich das Jahr 2011 erscheint, wird das Finanzamt die Daten
    richtig verarbeiten können.




    Für weitere Anfragen steht Ihnen der technische Support gerne zur Verfügung.

  • Ich verwende die aktuelle EÜR 2012 und habe die EÜR 2011 darin geöffnet. Bei der Voransicht auf das Formular EÜR 2011 steht in der Überschrift "für das Kalenderjahr 2010" .


    Ist dies ein Programmfehler oder habe ich etwas falsch gemacht?

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht auch einmal die Forensuchfunktion für das Auffinden ähnlicher Themen nutzen. Ich habe es mal zusammengeschoben.


    Dennoch würde ich an Deiner Stelle in jedem Fall ein Ticket beim Buhl-Support erstellen, damit die Bescheid wissen.