Wir haben im Oktober 2011 einen Kaufvertrag über eine Küche im Gegenwert von 8400 EUR (inkl. Einbau) abgeschlossen. Zum gleichen Zeitpunkt erfolgte eine Anzahlung über 2400 EUR. Der restliche Betrag wurde über das Möbelhaus finanziert (Zahlung der Kreditraten ab Januar 2012). Lieferung und Einbau der Küche erfolgten am 26.01.2012. Die Arbeitskosten für die Montage sind separat auf der Rechnung ausgewiesen (630 EUR).
In welchem Jahr sind die Arbeitskosten bei den Handwerkerleistungen in der Steuererklärung anzusetzen?