Raumkosten, Vorsteuerabzug

  • Guten Tag,
    ich habe seit einigen Tagen ein Gewerbe angemeldet.
    Ich nutze dazu ein räumlich getrenntes Arbeitszimmer in meinem Einfamilienhaus.
    Kann ich privat das Zimmer an meinem Gewerbe vermieten?
    Kann ich über den anerkannten 2.400 DM hinaus absetzen?


    Noch eine Frage zum Vorsteuerabzug:
    Telefon, Bürobedarf, Betriebsaussgaben voll vorsteuerabsetzbar oder mit 50 % oder überhaupt nicht?

  • Ich sehe keinen Sinn darin ein Zimmer als Büroraum an ihr Gewerbe zu vermieten, denn auf der einen Seite buchen Sie die Miete als Betriebsausgabe und auf der anderen Seite müssen Sie bei ihrer Einkommensteuererklärung diese Miete als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angeben.
    Da es sich um ein häusliches Büro in ihrem eigenen Haus handelt, können Sie alle Kosten die das Haus betreffen prozentual nach der Größe des Büroraumes zur Größe der gesamten Wohnung als Betriebsausgaben absetzen.
    Zusätzlich können alle Kosten, die direkt das häusliche Büro betreffen und direkt zugeordnet werden können, als Betriebsausgaben voll abgesetzt werden.
    Alle Kosten, die ihr Gewerbe betreffen sind ebenfalls voll absetzbar.
    Außer Telefonkosten, falls nicht zu 100% gewerblich genutzt wird. Wird das Telefon gewerblich und privat genutzt sind die Kosten entsprechend aufzuteilen.
    Vorsteuern sind voll absetzbar sofern auch ihre Ausgangsrechnungen Umsatzsteuer enthalten.