Angaben fürs Zweitstudium - Wohnung im Wohnheim?

  • Hallo,


    meine Frau hat im Oktober (nach Berufstätigkeit) ein einjähriges Master-Studium aufgenommen, das ein Zweitstudium darstellt (sie hat 2007 ein Erstudium abgeschlossen). Berufstätig ist sie seither nicht mehr.


    Prinzipiell finde ich es sehr schön, dass die Kosten dafür als Werbungskosten absetzbar sind (künftige Berufsbezogenheit ist gegeben).


    Aber: Ich habe große Probleme damit, rauszufinden, wo einige Angaben hingehören. Ich benutze als Maske die "Fortbildungskosten" im Bereich "Werbungskosten". Ist das richtig?


    Und das größte Problem: Da der Studienort 150 km von unserem Wohnort entfernt ist, hat meine Frau dort ein billiges Zimmer in einem Wohnheim genommen, wo sie unter der Woche bleibt. An den Wochenenden und in den vorlesungsfreien Zeiten fährt sie dann nachhause in unsere Hauptwohnung.


    Können wir die Miete für das Wohnheim ebenfalls absetzen? Wo muss das hin? Ist das doppelte Haushaltsführung? Oder Übernachtungskosten?


    [Edit: 1 Abschnitt gestrichen, schon geklärt]


    Dazu kommt noch, dass meine Frau die dortige Wohnheim-Wohnung als Erstwohnsitz angemeldet hat, da der Studienort Zweitwohnsitzsteuer verlangt. Haben wir uns damit ins Knie geschossen, was ihre Fahrten in unsere eigentliche Wohnung betrifft, die jetzt nur noch ihr Zweitwohnsitz ist?


    Wäre sehr dankbar für jegliche Tipps und Hilfen.

    • Offizieller Beitrag

    Googlen Sie mal nach Wohnheim und doppelter Haushaltsführung- das müsste ich nun nämlich auch um alle Stellen genau wiederzufinden (mein Helfersyndrom ist heute schon im Bett, tut mir leid ;) ).



    Es gibt ein paar Vorausetzungen, die ein Zweiter oder Erster Haushalt zu erfüllen hat, um als solcher anerkannt zu werden- welches der gemeldete Erst- oder Zweitwohnsitz ist, schreibt das Steuergesetz aber nicht vor.

  • OK, ich formuliere das mal anders:


    Besteht eurer Einschätzung nach überhaupt eine Chance, dass das Finanzamt die Wohnkosten meiner Frau am Studienort als doppelte Haushaltsführung anerkennt? (Wie gesagt, Bezug zur geplanten Berufstätigkeit ist gegeben, Lebensmittelpunkt ist natürlich bei uns zuhause).


    Ich habe da im Internet nämlich Widersprüchliches gefunden - teils heißt es, es müsse in jedem Fall eine Arbeitsstätte sein und Studienort geht gar nicht, teils das Gegenteil (z.B. hier: http://www.schoenhoeft.de/sr.html)


    Wäre über eine kurze Einschätzung sehr, sehr dankbar. :)

    • Offizieller Beitrag

    Meiner Ansicht nach ist es unerheblich, ob es sich um eine Arbeitsstätte handelt oder um ein Studium, da beides Werbungskosten darstellen.


    Erheblich ist aber die Art der Unterbringung, ob es sich tatsächlich um einen Haushalt im einkommensteuerlichen Sinne handelt.

    • Offizieller Beitrag

    Dazu kommt noch, dass meine Frau die dortige Wohnheim-Wohnung als Erstwohnsitz angemeldet hat, da der Studienort Zweitwohnsitzsteuer verlangt.

    Und dann als dauernd getrennt lebend als Eheleute mit zwei verschiedenen Hauptwohnsitzen? Komische Mentalität, erst immer überall sparen wollen und dann Sorge haben, dass an anderer Stelle nicht noch einmal gespart werden könne. :censored:

    Meiner Ansicht nach ist es unerheblich, ob es sich um eine Arbeitsstätte handelt oder um ein Studium, da beides Werbungskosten darstellen.


    Erheblich ist aber die Art der Unterbringung, ob es sich tatsächlich um einen Haushalt im einkommensteuerlichen Sinne handelt.

    Sehe ich auch so. Melderecht und Steuerrecht haben nun einmal (leider) nichts miteinander zu tun.

  • Erheblich ist aber die Art der Unterbringung, ob es sich tatsächlich um einen Haushalt im einkommensteuerlichen Sinne handelt.

    Oje. Was ist denn ein "Haushalt im einkommensteuerlichen Sinn"? Also es gibt dort nur ein (1) Zimmer mit einer kleinen Waschgelegenheit. Küche und Dusche/WC sind auf der Etage, werden also mit anderen geteilt. Zählt das?

    Und dann als dauernd getrennt lebend als Eheleute mit zwei verschiedenen Hauptwohnsitzen? Komische Mentalität, erst immer überall sparen wollen und dann Sorge haben, dass an anderer Stelle nicht noch einmal gespart werden könne

    Naja, ich hatte mich eher über die Mentalität der Kommune gewundert, die durch die Zweitwohnsitzsteuer offenbar mit Gewalt ihre Haupt-Einwohnerzahl erhöhen will (ich wusste vorher noch nicht mal, dass es sowas überhaupt gibt).
    Aber da Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt ja unterschiedlich sein können, ist das wohl kein Problem.

    • Offizieller Beitrag

    Aber da Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt ja unterschiedlich sein können, ist das wohl kein Problem.

    Doch ist es, da m.E. der Hauptwohnsitz den Wohnungsbegriff erfüllen muss.

    • Offizieller Beitrag

    Das hat aber nichts mit der Meldeanschrift zu tun.
    Die Dame ist verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend- die Familienwohnung ist unzweifelhaft als Mittelpunkt des Lebensinteresses anzusehen.


    Nach der Beschreibung würde ich auch die Wohnung in dem Wohnheim als DHF ansehen. Mein Standpunkt- den des FA kenne ich nicht...


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    • Offizieller Beitrag

    Das hat aber nichts mit der Meldeanschrift zu tun.
    Die Dame ist verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend- die Familienwohnung ist unzweifelhaft als Mittelpunkt des Lebensinteresses anzusehen.

    Und ich dachte immer Lebensmittelpunkt = Hauptwohnsitz. ?(
    Und das denke ich eigentlich auch weiterhin. :)

    Nach der Beschreibung würde ich auch die Wohnung in dem Wohnheim als DHF ansehen. Mein Standpunkt- den des FA kenne ich nicht...

    Man kann aber auch sagen, wer A sagt muss auch B sagen. Ich habe in meinem Leben schon zuviele Argumentationen für/gegen ein dauernd getrennt lebend sein gelesen, als dass ich das eine oder andere immer auf Anhieb glauben würde. Und dann ist nicht auszuschließen, dass entsprechende Gedankengänge auch beim Bearbeiter vonstatten gehen.


    Das Problem entsteht halt, wenn man immer bzw. in jedem Rechtsbereich die günstigste Regelung erreichen möchte und sich dann die Darstellungen irgendwie ein bisschen beißen.


    Es birgt auf jeden Fall Diskussionsstoff mit dem Bearbeiter, der dann natürlich Kontrollmaterial der zuständigen Behörde der Stadt zwecks Klärung zukommen lassen kann.


    Ich würde die Argumentation ohne vertiefte Grundkenntnisse im Steuerrecht nicht führen wollen und ggf. zur Inanspruchnahme eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten.

    • Offizieller Beitrag

    Und ich dachte immer Lebensmittelpunkt = Hauptwohnsitz. ?(
    Und das denke ich eigentlich auch weiterhin. :)

    Das Steuerrecht stellt nirgends auf die Meldeadresse ab.


    Dazu: Lohnsteuerrichtlinie 2008 LR 9.11

    * R 9:2, Abs. 1 Sätze 4-8:

    Nix von einer Meldeanschrift- wie immer im Steuerrecht sind nur die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend.
    Eher liegt ein Verstoß gegen das Meldegesetz vor, und da auch für die Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich sind, kann diesbezüglich schon mal der Vorwurf der Steuerverkürzung anklingen.

    • Offizieller Beitrag

    Nix von einer Meldeanschrift- wie immer im Steuerrecht sind nur die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend.
    Eher liegt ein Verstoß gegen das Meldegesetz vor, und da auch für die Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich sind, kann diesbezüglich schon mal der Vorwurf der Steuerverkürzung anklingen.

    Nichts anderes wollte ich hören. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_laola.gif]


    Im Prinzip sage ich es doch auch, entweder oder. Ansonsten kommt man eben in Erklärungsnot. Und man darf doch glauben, dass sich FA und Meldebehörde derselben Stadt abstimmen. Mal ganz abgesehen davon, dass die Zweitwohnungssteuer im Rahemn der doppelten Haushaltsführung auch als Werbungskosten abziehbar wäre. ;)


    Ob dem TE eigentlich auffällt, dass er eigentlich uns alle als Steuerzahler schädigt? ?(

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Und man darf doch glauben, dass sich FA und Meldebehörde derselben Stadt abstimmen.

    Ja, das funktioniert mit zunehmender Tendenz, auch zum Vorteil der Steuerpflichtige, etwa bei Geburten von Kindern und Kirchenaustritten.

    Ob dem TE eigentlich auffällt, dass er eigentlich uns alle als Steuerzahler schädigt? ?(

    Naja, sagen wir mal so: in diesem Land fällst Du viel mehr auf, wenn Du laut sagst, dass Du diese bekannte Sportart nicht ausübst.