Hallo,
meine Frau hat im Oktober (nach Berufstätigkeit) ein einjähriges Master-Studium aufgenommen, das ein Zweitstudium darstellt (sie hat 2007 ein Erstudium abgeschlossen). Berufstätig ist sie seither nicht mehr.
Prinzipiell finde ich es sehr schön, dass die Kosten dafür als Werbungskosten absetzbar sind (künftige Berufsbezogenheit ist gegeben).
Aber: Ich habe große Probleme damit, rauszufinden, wo einige Angaben hingehören. Ich benutze als Maske die "Fortbildungskosten" im Bereich "Werbungskosten". Ist das richtig?
Und das größte Problem: Da der Studienort 150 km von unserem Wohnort entfernt ist, hat meine Frau dort ein billiges Zimmer in einem Wohnheim genommen, wo sie unter der Woche bleibt. An den Wochenenden und in den vorlesungsfreien Zeiten fährt sie dann nachhause in unsere Hauptwohnung.
Können wir die Miete für das Wohnheim ebenfalls absetzen? Wo muss das hin? Ist das doppelte Haushaltsführung? Oder Übernachtungskosten?
[Edit: 1 Abschnitt gestrichen, schon geklärt]
Dazu kommt noch, dass meine Frau die dortige Wohnheim-Wohnung als Erstwohnsitz angemeldet hat, da der Studienort Zweitwohnsitzsteuer verlangt. Haben wir uns damit ins Knie geschossen, was ihre Fahrten in unsere eigentliche Wohnung betrifft, die jetzt nur noch ihr Zweitwohnsitz ist?
Wäre sehr dankbar für jegliche Tipps und Hilfen.