Umsatzsteuererklärung

  • Erstens: Ich bin kein Buchhalter. Zweitens: Ich betreibe als Solaranlagenbetreiber ein Nebengewerbe, nutze aber nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 EStG. Das WiSo-Sparbuch 2012 fragt darum im Formular der Umsatzsteuererklärung u.a. nach den Umsätzen des Steuerjahres 2011 und des Vorjahres 2010. Leider finde ich weder in der Hilfe zum Programm, im Internet noch in einem Forum eine konkrete Definition des Begriffs Umsatz.


    Selbst das EStG erklärt den Begriff im § 19 mit sich selbst: "2 Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens."


    Die Hoffnung nach einer erklärenden Antwort verfliegt bei diesem Rechtsdeutsch. Dafür ergibt sich die gleich nächste Frage: Was ist ein bemessener Umsatz?


    Wer kann helfen?

    • Offizieller Beitrag

    Deine Gesamteinnahmen vereinfacht gesagt. So schwer verständlich ist dieser Passus allerdings nicht beschrieben. Da gibt es ganz andere Hinderenisse im gesetz. ;)

  • Danke.
    Warum spricht man nicht gleich einfach von Einnahmen? Unter UMSATZ verstehe ich eigentlich die Summe aller positiven Einnahmen und Ausgaben, sprich jegliche Geldbewegung.
    mfg Heidebub

    • Offizieller Beitrag

    Danke.
    Warum spricht man nicht gleich einfach von Einnahmen? Unter UMSATZ verstehe ich eigentlich die Summe aller positiven Einnahmen und Ausgaben, sprich jegliche Geldbewegung.
    mfg Heidebub

    Kleiner Vokabeltest mit dem häschen:


    UMSATZ ist der allgemeingültige Begriff für den Betrag, der umgesetzt wird.
    Davon leitet sich dann auch der Begriff UM SATZ STEU ER ab.


    Einnahmen sind alle Beträge, die Sie tatsächlich betrieblich vereinnahmen,
    Ausgaben sind die Beträge, die sie tatsächlich betrieblich verausgaben,
    die Differenz von Einnahmen und Ausgaben nennt sich Einkünfte und
    jegliche Geldbewegungen nennt man Geschäftsvorfälle.