Hallo Foums-Gemeinde,
könnt ihr mir bei folgendem Problem weiterhelfen?
Seit mehreren Jahren fotografiere ich privat unterschiedliche Motive, Produkte und Stillleben. Nun habe ich mich im letzten Jahr dazu entschieden ein Gewerbe anzumelden und mir als Kleinunternehmer nebenbei etwas dazu zu verdienen. Das Gewerbe wurde zum 1.7.2011 angemeldet.
Mein Problem stellt sich nun wie folgt dar. Einiges an Fotoausrüstung hatte ich natürlich schon vor dem 1.7.2011. Darunter fallen unterschiedliche Objektive und Kameras. Kann ich diese Gegenstände nun in das Anlagevermögen meines Gewerbes überführen, und wenn ja wie?
Ich dachte mir, als Anschaffungsdatum das Rechnungsdatum einzutragen. Da ich aber meine Kamera schon 1 Jahr zuvor benutzt habe, habe ich ca.1/3 (AfA-Tabelle) des Anschaffungswertes abgezogen und als Restwert 2010 eingetragen. Nun ergibt sich aber das Problem, dass diese Anlage nun für das Gesamte Jahr 2011 abgeschrieben wird. Ist dies Korrekt? In meinen Augen dürfte ich doch erst Anlagen ab der zweiten Jahreshälfte abschreiben oder?
z.B. Kamera Neupreis: 700€
Anschaffungsdatum 23. 3. 2010
Restwert 31.12.2010: 505,56€
Das Programm berechnet mir nun für 2011 folgende Abschreibung: 700€ / 3 = 233,33€
Jedoch dürfte ich doch erst ab dem zweiten Halbjahr betrieblich Abschreiben?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß Roman