Neue HKV - Umlage auf Mieter?

  • Hallo,


    bei uns im Haus wurden die HKV-Zähler ausgetauscht. Die Anschaffung der Zähler kann ich ja auf die Mieter umlegen, aber verteilt auf 5 Jahre.
    1. Stimmt dies dasss ich die Kosten der Zähler umlegen kann? Ich bin der Meinung es irgend wann mal gelesen zu haben, weiß aber nicht mehr wo.
    2. Wie verteile ich die Kosten auf die Mieter verteilt auf die Jahre? Was ist bei Mieterwechsel?


    Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen

  • 1. Stimmt dies dasss ich die Kosten der Zähler umlegen kann? Ich bin der Meinung es irgend wann mal gelesen zu haben, weiß aber nicht mehr wo.


    Kauf der Zähler zahlt Vernieter
    alternativ
    Miete für Zähler ist umlegbar, also Zähler mieten :!:
    MfG Günter

  • Ich habe mir mal die HeizkostenV durchgelesen.


    (2) Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören die Kosten
    der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstromes, die Kosten der Bedienung,
    Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit
    einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes, die Kosten
    der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der
    Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer
    Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung,
    Aufteilung und Verbrauchsanalyse
    . Die Verbrauchsanalyse sollte insbesondere die Entwicklung der Kosten für die
    Heizwärme- und Warmwasserversorgung der vergangenen drei Jahre wiedergeben


    Die Kosten der Verwendung einer Ausstattung . . . also Kauf???

  • Die Kosten der Verwendung einer Ausstattung . . . also Kauf???


    Eben nicht :!:
    Nur die Kosten die durch die Verwendung entstehen (Instandhaltung), Wartung),
    nicht die KOsten der Installation.
    MfG Günter


    ...also mieten, und du ersparst dir viel <Ärger, weil umlegbar.

  • Danke
    ich habe leider zu spät gefragt. Leider schon bestellt. Werden am Montag vom Installteur eingebaut.
    Werde aber bei Ablauf der Eichzeit ans Mieten denken. :)

  • Interessantes Thema, mit dem ich mich auch bald beschäftigen werde. Deswegen möchte ich die Frage erweitern:


    eHKV sind gemietet, es gibt aber gesonderte Installationskosten, nicht die Welt, aber sind die auf die Mieter umlegbar?


    Und wie verhält es sich bei Rauchwarnmeldern? Die gab es leider nicht zu mieten, da ich sinnigerweise alles aus einer Hand haben wollte. Mußten also gekauft werden. Die jährlichen Wartungskosten sind m. M. nach umlegbar.


    Aber wie sieht es mit den Anschaffungskosten bei den Rauchwarnmeldern aus? Es besteht da ja eine Nachrüstpflicht auf Grund der Landesbauordnungen. Ich meine gelesen zu haben, dass die Umlage der Anschaffungskosten nicht eindeutig umlegbar bzw. nicht eindeutig nicht umlegbar sind.


    Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?

  • Hausverwalter 2010 Bedienungsanleitung Seite 200


    Was darf in die Heizkostenabrechnung?
    Kosten für die Ausstattung mit Messgeräten zur Ermittlung des Heizkostenverbrauchs


    Die Anbringung von Messgeräten an Heizkörpern. . .


    . . .können Mietkosten umgelegt werden.


    . . . gekauft . . . können jährlich bis zu 11% der Anschaffungskosten in Rechnung gestellt werden.



    Ich weiß dass ich sowas auch über Wärmemengenzähler in einem Fachartikel gelesen hatte.

  • Ich weiß dass ich sowas auch über Wärmemengenzähler in einem Fachartikel gelesen hatte.


    Na dann mach es, wenn die Mieter nicht meckern ist alles in Ordnung.


    Neue Rechtslage ??
    Wenn § 11 nicht einschlägig ist, muss der Vermieter, für die Erfüllung der Verordnung gerade stehen und auch auf seine Kosten die Zähler einbauen/anbringen. Kaufkosten kann er nicht auf die Mieter abwälzen, aber er kann, wenn er die Geräte angeschafft hat (nicht bei Gerätemiete), - 11% der Gesamtkosten auf die Jahresmiete aufschlagen.


    MfG Günter