Betreuungskosten/Kinderkrippe absetzbar 2011?

  • Hallo zusammen,


    Ich bin das ganze Jahr berufstätig, meine Frau arbeitet seit 09/2011 wieder Vollzeit, davor war Sie daheim.


    Unser Sohn ist seit 01/2011 in der Kinderkrippe und wird dort betreut.


    Kann ich diese Kosten jetzt absetzen (komplett, oder nur ab 09/2011) oder ist das erst ab 2012 möglich?


    Falls ja, wo genau muss ich es in Steuersparbuch eintragen? Unter "Persönliches" -> "Kinder" -> "Betreuungskosten" geht es nict da verlangt er dass eine zusätzliche Person im Haushalt lebt, wa ja nicht der Fall ist


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Die Neuregelung gilt erst ab 2012.


    Du musst das eintragen, was im Programm gefordert wird. Halt Schritt für Schritt vorgehen.


    Aber das haben wir Dir doch alles ?( schon einmal beschrieben und erklärt.

  • sorry finde es nicht und blicke es einfach nicht. So wie ich es verstehe geht es erst ab 2012 unter dem oben genannten Punkt und für alle Jahre zuvor, sprich auch 2011 muss ich es dann unter


    Allgemeine Ausgaben -> Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt-> Betreuung von Kindern eingeben, oder???


    Also soweit ich das jetzt nachdem ich hier vieles gelesen habe verstanden habe kann ich nur den Teil absetzen, der mir angefallen ist seit wir beide gearbeitet haben, also nur von 09/2011-12/2011, richtig? und das ganze muss dann als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden, obwohl die Betreuung ja nicht "inhouse" also bei uns daheim war??? stimmt das so?



    danke

  • Ich habe jetzt nochmals unter den Persönlichen Daten beim Kind alle Daten fein säuberlich eingegeben, aber dort erhalte ich immer die Fehlermeldung:


    Unterschiedliche Angaben zum Haushalt bei Kinderbetreuungskosten und dem Entlastungsbetrag!


    Woran liegt das?

    • Offizieller Beitrag

    Allgemeine Ausgaben -> Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt-> Betreuung von Kindern eingeben, oder???

    Da die Kinderkrippe ja nicht in Deinem Haushalt besteht bzw. stattfindet, hat es an dieser Stelle nichts zu suchen. Wurde hier im Forum schon mehrfach erklärt und ist bei Interesse über die Forensuchfunktion zu finden.


    Es ist ganz normal im Bereich Kinder zu erfassen. Und wenn die gesetzlichen Voraussetzungen, nach Deinen vorherigen Eingaben, gegeben sind, dann bietet das Programm automatisch auch die enstprechende Eingabemöglichkeit/en.

  • Danke Miwe, habe ich jetzt auch dort gemacht, folglich besteht der Anspruch von 09-12/2011, aber warum verlangt er von mir sobald ich das fertig eingegeben habe, dass eine zusätzliche Person in meinem Haushalt leben muss??? Oder ist das einfach ein Fahler im Steuersparbuch 2011???

  • was ich auch nicht gant verstehe, das Programm sagt mir, dass die Voraussetzung gegeben wären grundsätzlich den Rest also 01/2011-08/2011 als haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen, Du aber sagst ja, dass das nicht möglich ist, weil ja niemand bei mir daheim betreut sondern extern.

    • Offizieller Beitrag

    dass die Voraussetzung gegeben wären grundsätzlich den Rest also 01/2011-08/2011 als haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen,

    Wäre es ja grundsätzlich auch. Nur muss dazu die betreuung in Deinem Haushalt stattfinden. Und das kann ein Steuerprogramm nun mal nicht automatisch prüfen und es gibt Dir insoweit einen Prüfhinweis. Denken muss immer noch der an der Tastatur sitzende. ;)

    Du aber sagst ja, dass das nicht möglich ist, weil ja niemand bei mir daheim betreut sondern extern.

    Genau. Das sagt aber auch schon die Bezeichnung "haushaltsnahe Dienstleistung" im Wortlaut und ein Blick ins Gesetz würde dies verdeutlichen.

  • Ja ok stimmt auch wieder... aber verstehst Du das mit der weiteren Person im haushalt, warum er diese zwingend verlangt sobald ich die Betreuungskosten ansetze beim Kind???

  • Soll ich diese Fehlermedlung ignorieren???


    p, li { white-space: pre-wrap; }


    Unterschiedliche Angaben zum Haushalt bei Kinderbetreuungskosten und dem Entlastungsbetrag!


    Bei den Angaben zu Kinderbetreuungskosten wurde ein Zeitraum erfasst, in dem ein gemeinsamer Haushalt mit dem anderen Elternteil bestand. Bitte die Angaben zu weiteren volljährigen Personen ergänzen, die in der gemeinsamen Wohnung ebenfalls leben. Wird dieses ignoriert, wird unter Umständen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gewährt, obwohl der Anspruch hierfür ausgeschlossen ist, wenn weitere Personen im gemeinsamen Haushalt leben.

    • Offizieller Beitrag

    Dir wird bei Studium der Posts im Steuerforum doch sicher aufgefallen sein, dass hier regelmäßig nach (bereinigten) Screens der betroffenen Eingabebereiche und des/r Programmhinweise/s gefragt wird, oder? ;)

    • Offizieller Beitrag

    Genau so einen Screen meine ich. Und wenn nötig, ggf. auch noch mehr davon mit den entsprechenden Unterbereichen.


    Wenn das Kind leibliches Kind beider Elternteile ist, sollte der Eingabefehler im von mir markierten bereich liegen. Wie Du siehst, taucht die problematische Frage bei mir programmgesteuert gar nicht auf.

  • Danke, das komische ist, bei mir muss ich das Kreuzchen setzen wie auf meinem Screenshot, sonst bringt er da ne Fehlermeldung:
    Also ich kann es garnicht abwählen wie Du, meinst Du, dass ich evtl an eienr anderen Stelle irgendwas falsch eingegeben habe, so dass er irgendwo von einem Alleinerziehenden ausgeht???


    Haushaltszugehörigkeit ohne Meldezeitraum vorhanden!


    Ist das Kind nicht in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet, kann es passieren, dass gegenüber der Finanzverwaltung nachgewiesen werden muss, dass das Kind tatsächlich zum Haushalt gehört. Das Programm geht anhand von Ihren Angaben davon aus, dass dieser Nachweis erbracht werden kann und die Haushaltszugehörigkeit gegeben ist.

    • Offizieller Beitrag

    ... meinst Du, dass ich evtl an eienr anderen Stelle irgendwas falsch eingegeben habe, so dass er irgendwo von einem Alleinerziehenden ausgeht???

    Habe ich doch genau so vermutet und geäußert. ?(

  • Nein das meinte ich nicht. Deine markierten Zeilen habe ich x mal überprüft das muss so passen. Verstehe echt nicht was da abgeht. Für mich sieht es so aus als ob er mich da als Alleinerziehenden erkennt. Echt Strange

    • Offizieller Beitrag

    Also ohne vernünftige Screens kann man Dir nicht helfen. Du machst m.E. definitiv an irgendeiner Stelle unzutreffende Angaben. Entsprechend zieht das Programm daraus seine, ggf. falschen, Schlüsse.

  • Kind schläft kann leider nicht mehr an den Rechner
    Ich weiß nicht welche screens du brauchst. Dann mache ich diese natürlich gerne.
    Fakt ist ich habe angegeben dass wir verheiratet sind, dass wir denselben Wohnsitz haben, dass meine Frau ab. 09/11 gearbeitet hat... Hab echt keine Ahnung wo ich da was falsch eingegeben oder vergessen habe. Auch muss ich wie oben beschrieben das Häkchen setzen. Du hast ja diese Auswahl garnicht. Aber selbst wenn ich es weglasse kommt die erste Fehlermeldung

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe doch oben markiert, wo meiner Meinung nach der Fehler liegen könnte. Ohne da etwas zu sehen, kann man dir nicht helfen. Z.B. muss natürlich auch leibliches Kind zu beiden Ehegatten als Kindschaftsverhältnis eingetragen werden.