Private Kfz-Nutzung - Jahresabschluss

  • Hallo zusammen,


    habe heute den Jahresabschluss 2011 machen wollen und wie üblich die Jahresbuchungen vorgenommen, darunter auch die für die private Kfz-Nutzung. Soweit alles ok - das Programm lässt mich aber nicht die EÜR an ds Finanzamt übertragen, weil es ein Problem damit hat, dass das Kfz 0 Euro wert ist, und dass die Ausgaben für das KfZ geringer sind, als der private Anteil. Hab dann mal nachgeschaut - tja, der Wagen ist seit 2010 komplett abgeschrieben - habe dann mal "auf 1 Euro abschreiben" gewählt - damit war der erste Fehler weg - der zweite bleibt aber - logischerweise, weil ja nichts mehr abgeschrieben wird, und nach 7 Jahren die 1% höher sind, als die tatsächlichen Kosten...


    Habe mal ein bisschen gegoogelt und was von Kostendeckelung gelesen - frage mich aber, wie ich das in der Software eintrage oder verbuche, so dass


    a) Die Privatentnahme - insbesondere inkl. der Versteuerung richtig ist und
    b) Die Abgabe funktioniert, weil die private Nutzung nicht mehr die tatsächlichen Kosten übersteigt.


    Hatte jemand schon mal das Problem und einen Tipp, wie ich das korrekt verbuchen kann ?


    Georg

  • und nach 7 Jahren die 1% höher sind, als die tatsächlichen Kosten...


    Warst du mal an der Tankstelle? Ein paar mal tanken bei den Preisen übersteigt normalerweise den Altwert eines Fahrzeuges.
    MfG Günter

  • Hallo Günter,


    anhand der 1%-Regelung ermittelt WISO EÜR in der Summe ca. 3.700 EUR inkl. USt. Die tatsächlichen Kosten ermittelt es mit ca. 1.900 EUR. So alt ist der Wagen halt doch noch nicht ;)


    Ich habe bei Deinen heutigen Beiträgen gesehen, dass Ivy fast zeitgleich heute morgen das gleiche Programm-Problem hatte, aber unter anderen Voraussetzungen.


    Hast Du bielleicht noch einen sinnvollen Tipp, der nicht grad zum 1. April passt ??


    Gruss,
    Georg

    • Offizieller Beitrag

    Kostendeckelung war genau das richtige Stichwort.


    Das bedeutet, dass sie auch bei der 1% Methode nicht mehr Privatanteil buchen müssen, als sie tatsächlich an Kosten haben!


    Das bedeutet in der Folge, die Buchungen des Privatenteils sind gedeckelt auf die tatsächlichen Kosten. Haben Sie mehr gebucht, als tatsächlich an Kosten auf ddas Kfz entfällt, dann dürfen/müssen sie diesen Kosten zurückbuchen.



    Das passiert garnicht so selten, wenn man ein Kfz im Betriebsvermögen hat, aber insgesamt nur wenige Kilometer insgesamt zurücklegt- hier können schlußendlich keine Betriebsausgaben für das Kfz abgezogen werden, obwohl real welche entstehen. Es kann nur zur Führung eines Fahrtenbuchs geraten werden.

  • Danke erstmal für die Aufklärung - nur wie buche ich das jetzt im Programm. Die Buchung ist ja aufgeteilt auf mehrere Konten (8924 und 8921), sowie das Ust-Konto.


    Läuft dann der Geamtbetrag der tatsächlichen KfZ-Kosten auf das Konto 8921, und der darauf anfallende MwSt-Betrag auf das Konto der vereinnahmten Ust ?


    Gruss,
    Georg

  • Die tatsächlichen Kosten ermittelt es mit ca. 1.900 EUR.


    Tatsächliche Kosten sind
    Afa, Reparaturen, Versicherung, Steuern, Reifen, Benzin usw......und das alles unter 1900,00 € :?:
    MfG Günter

  • Lieber Günter,


    was zu den Kfz-Kosten gehört ist mir wohl bekannt - und dass für das letzte Jahr keine Afa mehr fällig ist, hatte ich einleitend ja erwähnt - denn sonst hätte ich das Problem ja schliesslich nicht.


    Gruss,
    Georg

  • denn sonst hätte ich das Problem ja schliesslich nicht.


    Dann freu dich, und mach das, was Häschen dir geschrieben hat.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Läuft dann der Geamtbetrag der tatsächlichen KfZ-Kosten auf das Konto 8921, und der darauf anfallende MwSt-Betrag auf das Konto der vereinnahmten Ust ?

    Berchnungen für Korrekturen im Jahresabschluss sollten dokumentiert werden.


    Machen Sie sich eine Exel Tabelle.
    Schreiben Sie auf:


    Kfz- Kosten Berechnung bei Kostendeckelung


    Anteil bei pauschaler Berechnung für Kosten ohne Umsatzsteuer:
    ... Euro


    tatsächliche Kfz Kosten ohne Umsatzsteuer:
    1) Steuer: ...
    2) Versicherung: ...
    3) ...
    gesamt: ... Euro


    Privatanteil: ... Euro (niedrigerer Betrag)
    Buchungen:
    Korrekturbetrag (also bisher gebuchtes) 8924 an 1880
    Neuer Betrag: 1880 an 8924


    Anteil bei pauschaler Berechnung für Kosten mit Umsatzsteuer:


    ... Euro




    tatsächliche Kfz Kosten mit Umsatzsteuer:


    1) tanken: ...


    2) Reparaturen: ...


    3) ...


    gesamt: ... Euro




    Privatanteil: ... Euro (niedrigerer Betrag)


    Buchungen:


    Korrekturbetrag (also bisher gebuchtes) 8921 an 1880


    Neuer Betrag: 1880 an 8921


    Hierbei wird auch die Umsatzsteuer korrigiert und in der Umsatzsteuerjahreserklärung verrechnet.

  • häschen: Lieben Dank für die detaillierten Anweisungen - damit habe ich auch den buchhalterischen Sinn verstanden. Schön, dass es solche Forennutzer wie Dich gibt.


    @Günter: Vielen Dank für nix...ich hoffe Deine restlichen 4000 Forenbeiträge waren inhaltlich gehaltvoller :thumbdown:

    • Offizieller Beitrag

    @Günter: Vielen Dank für nix...ich hoffe Deine restlichen 4000 Forenbeiträge waren inhaltlich gehaltvoller :thumbdown:

    Solche Bemerkungen müssen auch nicht sein. :thumbdown:


    Jeder User hilft hier in seiner Freizeit nach bestem Wissen. Und gerade in steuerlichen Angelegenheiten muss man nicht immer einer Meinung sein und kann ggf. trefflich darüber diskutieren. Und ggf. gibt es sogar bei buchhalterischen Fragen verschiedene Lösungsansätze, die allesamt zulässig sein können (natürlich nicht sein müssen).


    Also bitte etwas mehr Zurückhaltung, wenn jemand schon versucht, Dich auf den richtigen Weg zu führen.

    • Offizieller Beitrag

    häschen: Lieben Dank für die detaillierten Anweisungen - damit habe ich auch den buchhalterischen Sinn verstanden. Schön, dass es solche Forennutzer wie Dich gibt.

    Öhmja. Bitte.

    @Günter: Vielen Dank für nix...ich hoffe Deine restlichen 4000 Forenbeiträge waren inhaltlich gehaltvoller :thumbdown:

    Das ärgert mich ehrlich!
    Sowas muss nicht sein- manchem wäre mit den Anregungen zum Nachdenken von Günther ausreichend geholfen gewesen, es war gut und richtig, was er für Fragen aufgeworfen hat..


    Das hier ist ein Lösungsabholautomat sondern ein Forum!

  • Wer sich die beiden Kommentare anschaut muss wohl zwangsläufig zum Schluss kommen, dass man veralbert werden soll - denn


    a) Was haben die Spritpreise mit meinem Problem zu tun
    b) Ich rede von abgelaufener Abschreibung und man bekommt die süffisante Mitteilung, dass die eigenen Kosten inkl AfA wohl sehr sparsam seien


    Was soll man von solcherlei Antworten halten in einem Forum, wo man als Fragestellendender um sinnvolle Antworten sucht ? Das kann es doch nicht sein - und - wertes Häschen - gerade weil ich mich sehr über Deine sehr ausführliche und zielgerichtete Antwort gefreut habe - umso mehr wundert mich, wo Du in den Aussagen von Günter auch nur ansatzweise etwas erkennen kannst, was da zum nachdenken anregen sollte...und natürlich kann das kein Lösungsabholautomat sein - sonst würde man vermutlich einen teuerbezahlen Steuerberater engagieren. Aber in Bezug auf die Antworten von Günter kann ich nur festhalten:


    Antwort a) War einfach nur lakonisch, und kaum der Zielfindung dienlich - vielleicht als Aprilscherz gemeint, aber deswegen kaum besser
    Antwort b) Leider die Frage nicht durchgelesen, in der ausdrücklich steht, dass die Afa als grösster Posten eh schon abgelaufen ist


    Wenn ich in anderen Forum versuche Leuten zu helfen - dann tue ich das, in dem ich die Frage durchlese, verstehe, und - nach meinem Wissensstand - beantworte. Und dabei weise ich i.d.R. daraufhin, dass ggf meine Aussagen meine persönliche Erfahrung widerspiegeln, also im Ernstfall auf jeden Fall nachgeprüft werden sollten. Von all dem war nichts zu lesen - folglich weiss ich nicht, worüber sich hier gerade echauffiert wird - die Einzigen, die sich hier echauffieren sollten, sind die Leute, die auf konkrete Fragen zumindest richtungsweisende Antworten erhalten.


    Im Bereich Buchhaltung bin ich nun leider nicht bewandert und auf aussagekräftige Antworten von Leuten angewiesen, die da besser bewandert sind - was in solchen Fällen kontraproduktiv ist, sind Antworten, mit denen weder der Fragestellende, noch jemand, der sich das Thema durchliest, etwas anfangen kann.


    Wenn man eine Forenkultur etablieren will, in der man sich gegenseitig hilft, dann doch bitte die Kritik in die richtige Richtung lenken.


    Liebe Grüsse,
    Georg

  • Im Bereich Buchhaltung bin ich nun leider nicht bewandert und auf aussagekräftige Antworten von Leuten angewiesen, die da besser bewandert sind


    ...und das ist sehr gefährlich, deshalb hat der Gesetzgeber da auch einen Riegel vorgeschoben.
    Was ich wollte war, dir Denkanstöße zu geben, um deine Lösung selber zu finden.
    ELSTER meckert nicht ohne Grund, dann stimmt meist etwas an deinen Zahlen nicht.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Im Bereich Buchhaltung bin ich nun leider nicht bewandert und auf aussagekräftige Antworten von Leuten angewiesen, die da besser bewandert sind...

    DANN brauchen Sie einen Steuerberater, auf Aussagen, die Sie in Foren finden, können Sie sich ohne Basiswissen eher nicht verlassen.

  • Hallo und Hilfe !
    Also: Ich habe die Buchungen genau so gemacht wie im vergangenen Jahr. Aber ich kann die Einnahmeüberschußrechnung nicht abgeben weil immer diese Meldung erscheint:
    Anlage EUR:Gewinnermittlung: Betriebskosten:Private KFZ Nutzung/ Betrag
    Die Summe der eingegebenen Werte für die private KFZ Nutzung (KZ20.106) und für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte (KZ25.142) übersteigt die Summe der Werte zu den Eintragungen, die als Fahrkosten in Betracht kommen ..
    ( laufende und feste Kosten in KZ 25.140 Schuldzinsen für Anlagevermögen in KZ 25.232, AFA auf bewegliche Wirtschaftsgüter in KZ 25130


    PKW wurde in 2008 geleast. 1% Reglung habe ich eingegeben. Bis 2009 hats der Steuerberater gemacht. Letztes Jahr zum ersten mal alleine gemacht und alles ok.
    Jetzt weiß ich ehrlich nicht weiter.. hab mir alles noch mal angesehen, aber ich verstehe es nicht. Kann mir evtl. jemand weiterhelfen?
    Danke !!!

    Einmal editiert, zuletzt von Bernd2 () aus folgendem Grund: noch ein Hinweis ! Also, ich habe im letzten Quartal nur sehr wenig Fahrtkosten gehabt, weil ich keine Aufträge mehr hatte. Deswegen auch relativ wenig abzusetzen. Aber deswegen kann das Programm das doch nicht blockieren? Habe jetzt weitere 2 Stunden mit suchen und lesen verbracht, ich komm nicht hinter

    • Offizieller Beitrag

    Die Kosten der gebuchten privaten Kfz Nutzung übersteigen die tatsächlichen Kfz Kosten.


    Bitte lesen Sie dazu einmal dieses Thema.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte lesen Sie dazu einmal dieses Thema.

    Ich habe es mal zusammengeschoben. ;)


    Vielleicht künftig einfach mal die Forensuchfunktion nutzen oder ein bisschen im Forum surfen und scrollen.

  • Vielen Dank.


    Ehrlich gesagt tue ich seit heute Vormittag nichts anderes als in Foren zu lesen und zu googlen was das Zeug hält.
    Ich kapiers immer noch nicht ..
    Hab die 1%Reglung angewendet und meine anderen KFZ Kosten eingetragen, wie auch im vergangenen Jahr nur halt
    weniger Fahrtkosten. Deswegen wohl nur dieses Problem.


    Gruß und schönen Restfeiertag noch !

    • Offizieller Beitrag

    Ich kapiers immer noch nicht ..

    Was kapieren Sie nicht?


    Sie haben die pauschale Berechnung der Nutzungsentnahme für die privaten Kfz Fahrten genutzt und dabei mehr Kfz Kosten als Privatentnahme gebucht, als tatsächlich angefallen sind.


    Da man nicht mehr privat entnehmen kann, als da ist, gibt das Programm eine Fehlermeldung aus.
    Es ist steuerlich auch bei der Anwendung der pauschalen Berechnung über die 1%- / 0,03% Methode nicht erforderlich, mehr zu versteuern, als in den Betriebsausgaben abgezogen wurde.


    Deshalb greift eine Kostendeckelung und die ist in dem anderen Thread erklärt.


    Tipp: führen Sie ein Fahrtenbuch, es kann nur zum Vorteil sein!