Photovoltaikanlage AFA EÜR / Einnahmenüberschussrechnung 2011

  • Hallo Kuddel,
    dank deinen Screenshots, auch in anderen Threads, habe ich die USt-Erklärung und EÜR 2013 soweit fertig. Bei der USt-Erklärung hab ich eine Differenz von rund 1 eur, passt auch zu meinem xls. file. Mit der ESt. 2013 muss ich noch etwas warten, bis die ganzen Unterlagen da sind.


    Zitat

    Die Abschreibung kann einmalig - also die gesamte Summe - oder über 5 Jahre verteilt abgeschrieben werden.


    Die Abschreibung habe ich soweit auch fertig. Wiso berechnet ja alles sehr sauber, nur mit der SonderAfA bin ich irritiert (Volleinspeisung, Eigenverbrauch...)
    Wollte wissen, ob ich das in Anspruch nehmen kann. Ich habs mal auf 5 Jahre verteilt und habs wie u.a. angegeben.


    Bis wann muss die USt-Erkl. abgegeben werden, auch bis 31.05. oder sofort?


    Danke,Gruß

  • Die Abschreibung hat nichts mit Volleinspeisung oder Eigenverbrauch zu tun.
    Hier geht es um den Wert der Anlage.


    Wie gesagt: 1 x alles ... oder im 2. Jahr einen bestimmten Betrag oder ... oder ... wahlweise über 5 Jahre verteilt.
    Das Programm gibt Dir einen Maxi-Betrag vor. Wenn der erreicht ist, ist Ende mit Sonder-AfA.


    Termin auch hier 31.5.2015. Ich gebe alles zusammen ab, wenn alle Unterkagen komplett sind.


    Seit wann ist Deine Anlage denn in Betrieb ... ?


    gK

  • Die Anlage ist seit März 2013 in Betrieb.
    Bei der SonderAfA werde ich mal die Werte anpassen, sobald meine Steuerbescheinigung da ist.
    Dann schau ich mal, ob ich alles in einem angebe oder über die 5 Jahre verteile. Gerne nehme ich Vorschläge von Dir dsbzgl an.


    Kann ich eigentlich den Investitionsabzugsbetrag angeben? Es lief alles in 2013, Bestellung, Auftrag, Montage.....

  • Kann ich eigentlich den Investitionsabzugsbetrag angeben?

    Wie kommst Du da denn drauf ... ?


    http://de.wikipedia.org/wiki/Investitionsabzugsbetrag


    Du must über die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen Deine an fremde Unternehmen ( hier z.B. den Anlagenaufsteller ) gezahlte Umsatzsteuer eintragen. Das gleiche gilt auch für separate Zählerkästen oder übrige Betriebsausgaben soweit diese absetzbar sind ... usw...


    Diese von Dir gezahlte Umsatzsteuer bekommst Du dann vom Finanzamt wieder ...

    Dann schau ich mal, ob ich alles in einem angebe oder über die 5 Jahre verteile.


    Was Du hast hast Du ... andererseits hast Du die nächsten 4 Jahre zumindest etwas an Abschreibung !
    Man kann auch die 20 Jahre komplett gleichmäßig auf 1.-- € Restbuchwert abschreiben.

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    :lol:

  • Hallo Kuddel


    danke ich war voll daneben habe direkt mit der Vorsteuer begonnen und hatte dach her auch nicht die benötige Maske um einzutragen!
    Erst das letzte Bild hat mich erhellt!- Danke!


    Kennt jemand das Thema hier??


  • Hallo,
    die UStVAs habe ich bisher monatlich abgegeben, die Umsatzsteuer des Anlagenbauers habe ich schon im ersten Monat nach Montage vom Finanzamt zurückerhalten. Meine Umsatzsteuererklärung 2013 ist wie oben bereits geschrieben bis auf 1 eur genau.


    Aber die Abschreibung/Sonderabschreibung hat mit der Umsatzsteuer nichts zu tun, oder?


    Gruß
    Hansi

  • Aber die Abschreibung/Sonderabschreibung hat mit der Umsatzsteuer nichts zu tun, oder?

    Richtig ....


    In der Umsatzsteuer erscheinen bei uns eigentlich nur 2 Posten:


    1. Steuerpflichtige Umsätze ( Nettoeinnahmen )
    2. Vorauszahlungen ( USt die ans Finanzamt gezahlt wurde )


    Zudem immer die Jahresabrechnungen ( Erstattung oder Rückzahlung ) beachten ....


    " Diese Auskünfte von mir beruhen auf meine eigenen Berechnungen; im Einzelfall können natürlich Abweichungen entstehen. "



    gK

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    :lol:

  • korrekt Kuddel
    wenn alles richtig eingetragen wurde, ist bei der Umsatzsteuererklärung der Differenzbetrag minimal
    Also folgende Spalte "Noch an die Finanzkasse zu entrichten/Erstattungsanspruch"


    Zitat

    In der Umsatzsteuer erscheinen bei uns eigentlich nur 2 Posten:


    1. Steuerpflichtige Umsätze ( Nettoeinnahmen )
    2. Vorauszahlungen ( USt die ans Finanzamt gezahlt wurde )


    Darf ich Dich hier korrigieren? Wie haben noch den 3. Posten: Abziehbare Vorsteuerbeträge


    Gruß, Hansi

  • " Diese Auskünfte von mir beruhen auf meine eigenen Berechnungen; im Einzelfall können natürlich Abweichungen entstehen. "


    Hatte ich geschrieben .... von daher ist es keine Korrektur !


    Gruß Kuddel

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    :lol:

  • Guten Abend an alle und besonders an Kuddel der ja ungemein aktiv ist
    und mir doch so einiges aufgehellt hat, danke noch mal.


    Ich habe aber doch noch ne Frage und zwar sagte mir die Dame beim Finanzamt das ich den gekauften Strom von Eprimo
    nicht als Ausgaben angeben darf???
    Ist das richtig so?

  • Moin ...


    Ich kenne Deine Abrechnungsmodalitäten mit dem Stromversorger nicht.


    Bei mir wird alles " über eine Rechnung " abgerechnet, was die PV -Anlage betrifft.
    Die " normale " Stromversorung hat hier nichts mit zu tun und ist eine eigene Abrechnung.


    Mit Einzelabrechnungen - Selbstverbrauch, erzeugter Strom und geliefertem Strom - habe ich keine Erfahrung.


    Aber was die Frau vom Finanzamt sagt ist ja auch schlüssig ...
    Ohne PV-Anlage würdest Du Deinen ' gekauften ' Strom auch nicht von der Steuer absetzen können.


    Gebe mal eine Rückmeldung ...


    Gruß Kuddel

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    :lol:

  • Guten Abend


    ich habe die Anlage seit Feb.2013 und die Abrechnung der Enbw Stromabnehmer ist noch nicht da, denke erst im März oder so!? (Ich bekomme jeden Monat 63 € überwiesen Brutto)
    Denke wenn die Abrechnung da ist kann ich auch alles andere abschließen (EÜR, Umsatzsteuer und meine Einkommenssteuer), obwohl die EÜR für 2013 ist eigentlich fertig!?
    Ohne PV habe ich den gekauften Strom auch nicht abgerechnet das ist mir einleuchtend.


    Grüsle Milan

  • Moin ...


    Die Abrechnung die im März kommt, gehört in die Anlage EÜR 2014 --- siehe Bild --- !
    Für 2013 kannst Du eigentlich Deinen Abschluss machen ... ( unter Vorbehalt Deiner Steuersachen, die ich nicht kenne )


    Hier ein Komplettcheck ....


    1) Du must die Einahmeüberschussrechnung für 2013 anlegen
    2) Deine AVEÜR sollte auf Vordermann sein ...
    3) Du must Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2013 ( Anlage G ) anlegen ( oder kontrollieren )
    4) Du must für 2013 eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
    5) Du must alle Umsatzsteuervoranmeldungen abgeschickt haben ( soweit nichts anderes vereinbart wurde ).


    Gruß Kuddel

  • Hallo,
    bin auch nochmal die Checkliste von Kuddel durchgegangen. Die Formulare EÜR, AVEÜR und G wurden vom Prog. angelegt und ich hab sie nochmal überprüft.
    Wenn ich meine ESt.Erklärung später abgebe, werden diese Formaulare ja automatisch mitabgegeben. Muss ich nochmal separat die EÜR 2013 abgeben? (siehe Screenshot)
    Ich denke Einkommenssteuererkl. 2013 inkl. den o.g. Formularen EÜR, AVEÜR und G und die Umsatzsteuererklärung 2013 ist ausreichend. Ist das so korrekt?


    Gruß, Hansi

  • Moin ...


    1 x die Einkommenssteuererklärung ( darin ist alles enthalten ... )
    1 x die Umsatzsteuer


    alles bis 31.05.2014 ...


    Gruß Kuddel

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    :lol:

  • Moin ...

    Die Abrechnung die im März kommt, gehört in die Anlage EÜR 2014 --- siehe Bild --- !
    Für 2013 kannst Du eigentlich Deinen Abschluss machen ... ( unter Vorbehalt Deiner Steuersachen, die ich nicht kenne )

    Aber Hallo, dann brauch ja nicht warten sondern muss nur noch die Einkommenssteuer machen und abgeben!?
    Was soll dann das ganze tra, ra in anderen Foren mit genauer Eigenverbrauchsberechnung und 10% und son zeug?

    Hier ein Komplettcheck ....

    1) Du must die Einahmeüberschussrechnung für 2013 anlegen
    2) Deine AVEÜR sollte auf Vordermann sein ...
    3) Du must Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2013 ( Anlage G ) anlegen ( oder kontrollieren )
    4) Du must für 2013 eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
    5) Du must alle Umsatzsteuervoranmeldungen abgeschickt haben ( soweit nichts anderes vereinbart wurde ).

    zu 1. Die Hab ich fertig!((Einnahmen, Ausgaben, Vorsteuerrückerstattung, Abschreibung und Sonderabschreibung fehlt noch was?)
    zu 2. ich musste kein Gewerbe anmelden- brauch ich dann trotzdem AVEÜR? Die Angaben von meinem Haus habe ich schon in der Einkommenssteuer angegeben.
    zu 3. Gewerbeanmeldung ist bei unserer Gemeinde nicht nötig
    zu 4. Habe ich fertig, von 2013 kommt nichts mehr hinzu könnte ich abgeben oder!?
    zu 5. habe ich gemacht.

    Gruß Kuddel

    Kuddel- danke dir noch mal du hast mir auf die Beine geholfen, wenn du an der "Fasnetshochburg Neuhausen a.d.F." vorbei kommst lade ich dich zu 1-2-3..... Bierchen ein :thumbsup:

  • Moin ...

    Die Abrechnung die im März kommt, gehört in die Anlage EÜR 2014 --- siehe Bild --- !


    Für 2013 kannst Du eigentlich Deinen Abschluss machen ... ( unter Vorbehalt Deiner Steuersachen, die ich nicht kenne )

    Hab ich doch geschrieben ... unter Vorbehalt Deiner Steuersachen, die ich nicht kenne ...


    ber Hallo, dann brauch ja nicht warten sondern muss nur noch die Einkommenssteuer machen und abgeben!?


    Was soll dann das ganze tra, ra in anderen Foren mit genauer Eigenverbrauchsberechnung und 10% und son zeug?

    Es gilt doch das Zu- und Abflußprinzip ...
    Du kannst doch Steuerein- bzw. Ausgaben von März 2014 nicht in die ESt 2013 packen ...
    Das sind also Angaben für dieses Jahr ...


    Wie Deine Eigenverbrauchsabrechnung aussieht, weiss ich nicht ... aber auch hier: 2013 ist und bleibt 2013 ( wenn nicht eventuell Abrechnungen bis zum 10.01.2014 erfolgt sind. Diese "könnte" man noch ins Vorjahr packen ...


    Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
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    :lol:

  • Hallo,


    ich weiss nicht ob das jetzt hier direkt hier her gehört, aber ich dachte da dieser Thread realativ komplett ist würde es diesen um eine weitere Komponente vervollständigen.


    Zu meinem Thema.


    Ich habe 2013 Aug eine PV Anlage mit Batterie über Finanzierung bei der SWK angeschafft. Im letzten Jahr hat meine Steuererklärung noch mein Steuerberater erstellt. Dieses Jahr möchte ich es aber selber tun. Bereits im laufe des 2013 und 14 habe ich meine Vorsteuer über WISO Steuer-Sparbuch beim FA eingereicht.


    Da ich alle Daten zur PV-Anlage selber eingeben muss stellen sich mir folgende Fragen:
    - ob und wenn ja wo muss man den Tilgungszuschuss erneuerbare Energien eintragen
    - muss man den gesamten Kredit eingeben oder nur die monatlich anteiligen Zinsen gemäß Tilgungsplan der SWK bei Schuldzinsen eintragen


    Wenn es dazu schon Angaben gibt, dann bitte ich um Entschuldigung, aber ich habe wirklich gesucht. :)


    Vielen Dank für Infos
    lg Olaf