Probleme / Fragen bei Jahresabschluss und Steuererklärung

  • Hallo zusammen!
    Ich habe versucht, meinen Jahresabschluss mit der Erläuterung von Franco Berg zu machen.
    Eigentlich klappt das alles ganz gut. Aber jetzt ergeben sich ein paar Detailfragen, ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann:


    Situation:
    Während des Jahres hatte ich 1500 Euro Erträge. Davon gingen rund 1000 Euro Personalaufwand und 200 Euro sonstige Aufwände ab. Die GuV aus Wiso Kaufmann gibt also 300 Euro als "Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeit" aus.


    Außerdem habe ich aber noch 250 Euro Körperschaftssteuervorauszahlungen und Solidaritätszuschlag-Vorauszahlungen geleistet.


    Wiso gibt also in Folge einen Jahresüberschuss von 50 Euro aus.


    Es handelt sich um eine UG (haftungsbeschränkt) mit doppelter Buchführung.


    Meine Fragen sind jetzt:


    - Bleibt diese GuV so stehen mit diesen Werten bei "Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeit" und "Jahresüberschuss"? Oder muss ich jetzt, weil ich ja zu viel Körperschaftssteuer + Soli voraus gezahlt habe, hier erst noch eine Forderung oder ähnliches gegen das Finanzamt einbuchen?


    - Für die Gewerbesteuer hatte ich noch keine Vorauszahlungen. Daher werde ich ja hier noch etwas zahlen müssen. Muss ich für diese Zahlung (deren Höhe ich ja nicht genau kenne) noch eine Rückstellung in den Jahresabschluss buchen?


    - Ist der ermittelte "Jahresüberschuss" von 50 Euro der, den ich auch in die Körperschaftssteuererklärung eingebe (Feld 21)? Oder meint dieses Feld etwas anderes? Ich frage es mich deshalb, weil dieses Feld ja dann schon "inklusive" der Vorauszahlungen angegeben wäre!?


    - Was ist der "Gewerbeertrag", der in die Gewerbesteuererklärung kommt? Sind das in diesem Beispiel die 300 Euro aus dem "Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeit"?


    Vielen Dank für jede Hilfe! Mit Wiso klappt es inzwischen wirklich super, nur diese Detailfragen und der Übergang zu den ganzen Steuererklärungen fällt mir noch sehr schwer....


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Dieses Forum ist dazu da, Hilfestellungen bei der Bedienung des Programms zu geben.
    Deine gestellten Fragen zu beantworten käme einer Steuerberatung gleich, welche hier weder geleistet werden kann und darf. Die Beantwortung bedarf genauerer Kenntnisse über die UG, bei der wir dann sogar gesellschaftsrechtliche Aspekte streifen. Hier kann (, muss und sollte) das Forum aussteigen!


    Auf deutsch: besprich diese Angelegenheiten bitte mit Deinem Steuerberater, der sich entsprechend mit dem Gesellschaftsrecht auskennt!

    • Offizieller Beitrag

    - Bleibt diese GuV so stehen mit diesen Werten bei "Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeit" und "Jahresüberschuss"? Oder muss ich jetzt, weil ich ja zu viel Körperschaftssteuer + Soli voraus gezahlt habe, hier erst noch eine Forderung oder ähnliches gegen das Finanzamt einbuchen?

    Ja, das müssen Sie als Bilanzierer tun. Bei dem Gewinn erwarten Sie eine Steuererstattung, die als Forderung zu bilanzieren ist.

    - Für die Gewerbesteuer hatte ich noch keine Vorauszahlungen. Daher werde ich ja hier noch etwas zahlen müssen. Muss ich für diese Zahlung (deren Höhe ich ja nicht genau kenne) noch eine Rückstellung in den Jahresabschluss buchen?

    Bei einem Jahresüberschuss von 300 Euro denken Sie an Gewerbesteuer? 8|
    Wenn Sie Gewerbesteuer zahlen müssen, müssen Sie diese noch als Verbindlichkeit in Ihren Jahresabschluss einstellen.

    - Ist der ermittelte "Jahresüberschuss" von 50 Euro der, den ich auch in die Körperschaftssteuererklärung eingebe (Feld 21)? Oder meint dieses Feld etwas anderes? Ich frage es mich deshalb, weil dieses Feld ja dann schon "inklusive" der Vorauszahlungen angegeben wäre!?

    das ist auch falsch, Sie können Ihre vorauszgezahlten Steuern natürlich nicht von dem zu versteuernden Einkommen abziehen!

    - Was ist der "Gewerbeertrag", der in die Gewerbesteuererklärung kommt? Sind das in diesem Beispiel die 300 Euro aus dem "Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeit"?

    Ja- und nicht nur zum Beispiel, sondern genau die, wenn man bei dem Beispiel bleibt.
    Und die kommen auch in die Körperschaftsteuererklärung.

    Vielen Dank für jede Hilfe! Mit Wiso klappt es inzwischen wirklich super, nur diese Detailfragen und der Übergang zu den ganzen Steuererklärungen fällt mir noch sehr schwer....

    Vielleicht sollten Sie das zunächst einmal von einem Steuerberater gegenchecken lassen, was denken Sie?

    Danke!

    Och büdde. (bitte lesen Sie die links...)

  • Vielen Dank, mit den Antworten bin ich super weitergekommen!


    Wie ich die genauen KöSt und Soli Beträge errechnen müsste (15% + 5,5%) habe ich inzwischen auch relativ sicher herausgefunden und kann mir jetzt quasi ausrechnen, was ich hätte zahlen müssen. Das hat also auch super geklappt.


    Wie ich die Rückforderung für die KöSt einbuche, habe ich auch rausgefunden (Konten 2200 / 1549). Also auch super und irgendwie logisch!


    Jetzt bleibt mir nur noch eine Frage (eigentlich lächerlich wegen Mini-Betrag), aber ich will es ordentlich machen: Muss ich auch für den Soli eine Rückforderung einbuchen? Fall ja, wie oder kann ich das auf das gleiche Rückforderungskonto buchen wie bei der KöSt?


    Vielleicht kann mir hier jemand noch etwas dazu sagen? Das wäre ganz toll! Und vielleicht kann man das in die Anleitung von Franco ja noch aufnehmen, denn dann ist das wirklich komplett!!?

  • Ich will deine Euphorie nicht bremsen, aber was hast du denn jetzt mit der Gewerbesteuer gemacht? Wenn die nicht stimmt, dann stimmt auch die Bilanz nicht.

    Hallo Napoleon!
    Ich danke herzlich für deine freundliche Antwort.


    Mit der Gewerbesteuer ist es so, und da habe ich wohl Glück gehabt :) :


    Ich habe noch aus dem Vorjahr einen Verlustvortrag (festgestellter vortragsfähiger Gewerbeverlust). Wenn ich den von den 300 Euro abziehe, bleibt nur noch rund 50 Euro übrig. Da allerdings auf 100 Euro abgerundet wird, bin ich bei genau 0 Euro :)
    Ich habe dann daraus schlussgefolgert, dass ich in diesem Sonderfall keine Rückstellung bilden muss! Ich hoffe, das ist richtig.


    Die Buchung 1540 an 2208 werde ich gleich einmal ausprobieren, vielen Dank für die Info!
    Könnte ich mir auch ein neues Konto 1541 anlegen, was ich expliziz Soli-Überzahlung nenne? Oder ist sowas nicht erlaubt?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe dann daraus schlussgefolgert, dass ich in diesem Sonderfall keine Rückstellung bilden muss! Ich hoffe, das ist richtig.


    Die Buchung 1540 an 2208 werde ich gleich einmal ausprobieren, vielen Dank für die Info!
    Könnte ich mir auch ein neues Konto 1541 anlegen, was ich expliziz Soli-Überzahlung nenne? Oder ist sowas nicht erlaubt?

    Dir Schlussfolgerung ist logisch und richtig. Keine zu erwartende Zahlung, keine Rückstellung.


    Sie können gerne für den Soli ein eigenes Konto basteln, z.B. 1541, müssen aber nicht, denn 1540 nennt man eigentlich "Forderungen aus überzahlten Steuern" und deckt damit alle diese Sachverhalte ab.