Fahrtkosten in EÜR Kleinunternehmer privater PKW welche Zeile

  • Hallo zusammen.


    habe ein Kleinunternehmen und fahre meine Kunden immer mit dem überwiegend privat genutzten PKW an. Ich multipliziere also die gefahrenen km (komplette Strecke) mit 0,30€ um die Fahrtkosten meinen Betriebsausgaben zuzufügen. Allerdings ist mir nicht ganz klar, in welche Zeile (es sind 3 ) dieser Wert eingetragen werden muss (54, 55 oder 56). Wer weiß Rat?


    LG
    emander

  • Das erklärt sich doch eigentlich von selbst. Zeile 55 und 56 dürften nach deinen Schilderungen keine Rolle spielen, also alles in Zeile 54 eintragen.

  • Das passt aber überhaupt nicht zur Beschreibung im WISO..."tatsächliche Kosten" ...Leasingraten von Betriebsfahrzeugen etc....
    Wenn ich den Wert in Zeile 55 eintrage wird dieser den Betriebsaugaben nicht zugerechnet...bei 56 schon...seltsam...


    LG
    emander

  • Wenn ich den Wert in Zeile 55 eintrage wird dieser den Betriebsaugaben nicht zugerechnet...bei 56 schon...seltsam...

    Nein, nicht seltsam. Zeilen 55 und 56 dienen nur der Ermittlung der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG. Da wird erst der nicht abziehbare Teil von den BA abzgezogen (Zeile 55) und dann der abziehbare Teil wieder den BA hinzugerechnet (Zeile 56). Ist etwas kompliziert. Jedenfalls steht Zeile 54 für die tatsächlichen Kosten, auch wenn diese mit 0,30 € pauschal ermittelt werden.