Auswärtstätigkeit und Pendlerpauschale

  • Hallo allerseits,


    Dieses Jahr versuche ich es auch mal mit WISO...


    Nun zur Frage :
    Ich bin oft wochenweise dienstlich bei Kunden außerhalb unterwegs, so daß ich 2011 ganze 79 Tage nicht auf meiner Arbeitsstelle war. Ich weis jetzt nicht, ob/wie/wo ich das erfassen soll/muß/kann.


    Mein eigentlicher Arbeitsweg ist recht kurz, aber der Weg zu den Auswärtseinsätzen liegt immer bei über 300 km. Ich fahre meist Sonntags hin und Freitag zurück.


    Irgendwie kapiere ich nicht, wo diese Daten hingehören (wenn das überhaupt eine Rolle spielt).


    Es ist aber natürlich so, daß die Tageszahl, die das Programm automatisch berechnet und einträgt inkorrekt ist, weil ich eben nicht immer ins Büro gefahren bin, sondern so oft außerhalb war....


    Man sollte vielleicht noch erwähnen, daß ich einen sog. 1%-Dienstwagen habe (PKW mit Privatnutzung), evt. spielt das dabei auch eine Rolle..?!


    Danke schonmal für Eure Hinweise und
    Mit österlichen Grüßen
    wi.

    • Offizieller Beitrag

    Man sollte vielleicht noch erwähnen, daß ich einen sog. 1%-Dienstwagen habe (PKW mit Privatnutzung), evt. spielt das dabei auch eine Rolle..?!

    Nett, dass Du das noch erwähnst. Ich hatte es mir allerdings auch noch aus Deinen anderen verstreuten Threads herausgesucht. ;)


    Und das mit dem Dienstwagen ist sogar der entscheidende Faktor. Du kannst somit natürlich keinerlei Fahrtkosten im Rahmen der Auswärtstätigkeiten geltend machen, weil Dir insoweit ja auch gar keine Kosten entstehen.


    Eventuell kommen in Zusammenhang mit den Auswärtstätigkeiten Pauschbeträge für Verpflgungsmehraufwendungen in Betracht, soweit sie die durch den AG steuerfrei erstatteten beträge übersteigen.


    Vielleicht solltest Du noch etwas mehr lesen und Dich mit Deinem Steuerprogramm befassen, bevor in die eigentliche Erstellung Deiner Steuererklärung einsteigst. ;)

  • Hallo,


    Auch hierbei Danke für die schnelle Antwort!


    Ich habe verstanden, daß mir die Auswärtseinsätze keinen Vorteil bringen.


    Leider steht in der Eingabemaske trotzdem die zu hohe Anzahl an Tagen drin, weil das Programm von den Gesamttagen einfach nur die Fehlzeiten abzieht. (Formular Entfernungspauschale)


    Ich bin aber etwas unsicher, wie ich das korrigieren kann. Muß ich jetzt alle Auswärtszeiten einzeln erfassen oder kann ich die 79 Tage


    im Ganzen als 2. Eintrag angeben...?


    Oder muß ich diese Zahl nicht korrigieren (was ja eigentlich nicht sauber wäre)....


    Danke & Grüße,
    wi.

    • Offizieller Beitrag

    Bei Auswärtstätigkeiten trägst Du doch sowieso nur Deine tatsächliche Reisetage und -zeiten ein. ?(


    Mache doch einfach das, was Dir Dein Programm sagt.


    Und mit der Pendlerpauschale haben die Auswärtstätigkeiten auch nichts zu tun.


    Und Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte kannst Du nur geltend machen, wenn der Arbeitgeber inswoeit nach der 0,03%-Regel versteuert.


    Ich sage ja erst einmal lesen, lesen und nochmals lesen. Dann erst arbeiten.

  • Hallo,


    Die Versteuerung durch den Arbeitgeber für den Weg erfolgt bei mir nach der 0,03%-Regel (hätte ich vielleicht auch gleich schreiben sollen ;)


    Danke & Grüße,
    wi.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verkneife mir einen Kommentar. :censored:


    Dann ist doch alles klar. Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte eintragen und die Arbeitstage um Urlaubs-/Krankheitstage sowie Tage mit Auswärtstätigkeit kürzen.


    Aber wie gesagt, hat nichts mit den Fahrten zur Auswärtstätigkeit zu tun.