Meine Zuzahlung zum Dienstwagen

  • Hallo allerseits,


    Letztes Jahr war bei mir wieder ein neues Dienstfahrzeug erforderlich, weil der Leasingvertrag des alten Wagens ablief. Es handelt sich um ein sog. 1%-Wagen, also von der Firma für mich bereitgestellt und mit privater Nutzung.


    Nun habe ich aber (mit Erlaubnis des Arbeitgebers) das Budget um ca. 15% überzogen und diesen Betrag dann monatsweise abgezahlt.


    Meine Frage ist jetzt, inwieweit diese Besonderheit erfaßt werden kann/soll/muß. Wichtig ist auch, daß ich während der Zeit meiner Abstotterung der Zuzahlung keine bzw. nur anteilige 1%-Steuer zahlen mußte...


    Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen ;)
    Danke und Viele Grüße!
    wi.

    • Offizieller Beitrag

    Wichtig ist auch, daß ich während der Zeit meiner Abstotterung der Zuzahlung keine bzw. nur anteilige 1%-Steuer zahlen mußte...

    Womit der Arbeitgeber diesen Umstand ja wohl schon steuerlich gewürdigt hat.

  • Hallo - danke für die Antwort!


    Ich verstehe es aber nicht ganz.
    Durch meine Zuzahlung ist mir in der betreffenden Zeit eine etwa doppelt so hohe Belastung entstanden, wie zu Zeiten der 1%-Steuer.
    Das ist ganz schön heftig. Ich persönlich kann da keine AUSREICHENDE Würdigung erkennen
    (aber ich habe auch keine Ahnung von der ganzen Sache...).


    Viele Grüße,
    wi.

    • Offizieller Beitrag

    Durch meine Zuzahlung ist mir in der betreffenden Zeit eine etwa doppelt so hohe Belastung entstanden, wie zu Zeiten der 1%-Steuer.
    Das ist ganz schön heftig. Ich persönlich kann da keine AUSREICHENDE Würdigung erkennen

    Wenn man dann in seiner Eingangsfrage eine unvollständige Sachverhaltsdarstellung tätigt, sollte man sich über eventuell fehlleitende Antworten nicht wundern. Nutze doch einfach mal die Forensuchfunktion mit den Stichworten "Zuzahlung 1%-Regelung" in Zusammenhang mit "Werbungskosten" oder ähnlichem.

  • Hallo,


    ...deswegen ist es ja ein Forum, damit man fehlende Infos noch nachliefern kann ;)
    Im übrigen bitte ich darum, meinen letzten Post nicht als Kritik an Deinem Post zu werten. Mir ging es nur darum nachzufragen, ob kein Mißverständnis vorliegt.


    Durch die Suche habe ich ein Urteil gefunden, das (wenn ich es richtig verstehe) aussagt, daß ich die Zusatzkosten geltend machen kann. Nun muß ich nur noch herausfinden wo....


    Auszug aus der Hilfe (Ich hoffe mal, das ist hier erlaubt):
    Quelle 1 von 1
    BFH
    18.10.2007
    VI R 59/06
    SIS 08 04 30
    LEXinform 0587712
    §§: [EStG] § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 8 Abs. 1, § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    [size=small]Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagens sind auch dann als Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn der Nutzungsvorteil nach der 1 %-Regelung besteuert wird.
    ...


    [/size]Danke & Grüße
    wi.

    • Offizieller Beitrag

    Durch die Suche habe ich ein Urteil gefunden, das (wenn ich es richtig verstehe) aussagt, daß ich die Zusatzkosten geltend machen kann. Nun muß ich nur noch herausfinden wo....

    Na so viel Möglichkeiten gibt es da im Bereich der Ausgaben zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ja nun wirklich nicht. Nennt sich, so glaube ich, Werbungskosten. ;)


    Wobei Du dann natürlich ggf. die Beträge der 1%-Regelung gegenrechnen musst. Ich würde da mal mit meinem Arbeitgeber bzw. dessen Steuerberater/Buchhalter sprechen.

  • Hallo nochmal,


    Nach Rücksprache mit einer Kollegin aus der entsprechenden Abteilung wurde mir gesagt,
    daß man die Zuzahlung nicht extra absetzen kann.
    Somit ist der "goldene Stoßfänger" mein Privatvergnügen ;)


    Viele Grüße,
    wi.