Hallo, ich habe zum 01.07.2011 eine Eigentumswohnung gekauft. Die Vorbesitzerin in schwerbehindert, gegen Zusagen wurde mir die Immobilie verbilligt überlassen. Das Finanzamt hat bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer einen Zuschlag gemacht. Die Wohnung ist bis zum Tod oder Einweisung in ein Behindertenwohnheim mietfrei überlassen, der Kfz.-Stellplatz ist vermietet. Ich habe bei der Eingabe in die Steuererklärung Schwierigkeiten. Wer kann mir helfen?
Mit freundlichem Gruss
mumcu6
Eigentumswohnung mit Kfz.-Einstellplatz
- mumcu6
- Erledigt
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Das Finanzamt hat bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer einen Zuschlag gemacht.
Und das sicherlich auch entsprechend begründet und berechnet haben.
Wer kann mir helfen?
Ein Steuerberater, der dies anhand der Vertragsdaten und örtlichen gegebenheiten nachrechnet. Der sollte bei derartigen Verträgen eigentlich schon vorab eingeschaltet werden.
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Hallo. danke für die schnelle Antwort. Es geht mir nur um die Eintragungen in das Formular.
Würde gern zurückrufen. Wer könnte mit sonst helfen?
Mit freundlichem Gruss
mumcu6 -
Es geht mir nur um die Eintragungen in das Formular.
Was für ein Formular?
Würde gern zurückrufen. Wer könnte mit sonst helfen?
Wie schon gesagt, ein Steuerberater.
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Was willst Du denn eintragen ?
Geht es nur um die Miete für den Einstellplatz, oder auch noch um -zig andere Eintragungen ?
Dann würde ich Miwes Rat befolgen ...Gruß Kuddel
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Ich geb zu, ich weiß nicht einmal, was Sie wissen wollen...
Geht es um laufenden Aufwand, geht es um kostenlose Vermietung oder geht es die Grunderwerbsteuer und wen wollen Sie zurückrufen???
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Die Wohnung ist bis zum Tod oder Einweisung in ein Behindertenwohnheim mietfrei überlassen, der Kfz.-Stellplatz ist vermietet.
...und das alles ohne den Rat eines Steuerberaters. Hier wäre sogar ein Fachanwalt für Steuerrecht zu empfehlen.
Das ausgegebene Geld rechnet sich.
MfG Günter -
Hier wäre sogar ein Fachanwalt für Steuerrecht zu empfehlen.
Also ich will niemandem zu nahe treten, aber nach meiner Erfahrung bedeutet dieser Titel nicht automatisch ein Plus an Beratungsqualität.
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Also ich will niemandem zu nahe treten, aber nach meiner Erfahrung bedeutet dieser Titel nicht automatisch ein Plus an Beratungsqualität.
...es gibt gute und es gibt schlechte ...wie immer im Leben.
MfG Günter