Neues Ebay Auszahlungssystem / Rechnung buchen

  • Hallo,


    Ich habe eine Rechnung am 30.03.12 erstellt und habe auch die Zahlung am 30.03.12 auf dem Ebayaccount erhalten.Dieser Betrag wird aber erst am 11.04.12 ausgezahlt.Es zählt aber doch das Datum des Zahlungerhalts.Wie ordne ich nun die Rechung zu ?Ich kann nicht bis zum 11.04 warten da ich bis dahin die Umsatzsteuervoranmeldung einreichen muss.

  • Wenn dein ebay Account als Gewerblicher Verkäufer angelegt ist bekommst du die Auszahlung sofort.
    Gewerbliche Verkäufer erhalten demnach die Auszahlung sofort und Private Verkäufer müssen mind. 7 Tage warten.
    Wenn man die Auszahlung auf PayPal wünscht geht es noch schneller.
    Die neuen ebay AGB´s gelten doch erst ab Mai 2012.

  • Hallo,


    nein wenn man einen neuen Shop anlegt gilt das absofort,und wenn man weniger als 50 Artikel mit dem Shop verkauft hat muss man 7 Tage warten.Auch mit Paypal.jetzt hab ich das problem, dass "Mein Büro" auch andere Rechnungen nicht mit rein nimmt .Das Problem ist das ich am 27.2 eine Rechnung geschrieben habe.Diese konnte ich aber erst im März zuordnen, da die Zahlung erst im März überwiesen wurde.Das bedeutet das diese nicht mit ins erste quartal kommt da die Zahlung erst im März angekommen ist.Die tatsächliche Zahlung an Ebay kam aber am 27.2. Was mach ich nun ?

  • nein wenn man einen neuen Shop anlegt gilt das absofort,und wenn man weniger als 50 Artikel mit dem Shop verkauft hat muss man 7 Tage warten.Auch mit Paypal.

    Ahh okay. Ich weiß jetzt wieder warum ich demnächst nix mehr bei ebay verkaufe. Die neuen AGB´s sind eine Frechheit. Das aber ist ein anderes Thema.


    Wenn du IST Versteuerer bist dann zählt der Tag an dem das Geld bei dir eingegangen ist.
    Verkauf und Rechnung 30.03.12, Zahlung am 31.03.12, Zahlungseingang bei dir 10.04.2012 somit gehört es in das 2. Quartal.
    Ähnlich wie als wenn du auf Rechnung verkaufst mit 14 Tagen Zahlungsziel.


    So jetzt mal meine Meinung dazu ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde bei dem Beispiel eher auf den 31.03. und das 1. Quartal tippen. Wie wir es eben schon in Deinem Amazon-Thread erarbeitet haben. Was unterscheidet die Sachverhalte denn? ;)

    • Offizieller Beitrag

    Napoleon und ich haben Dir unsere diesbezügliche Auffassung schon in Deinem Amazon-Thread dargelegt. Und der Sachverhalt hier unterscheidet sich m.E. in keinster Weise. Außer, dass man eben Amazon durch Ebay ersetzt. Das Geld wird für Dich treunhänderisch verwaltet und ist Dir mit Zufluss auf dem Verkaufskonto zugeflossen.

    • Offizieller Beitrag

    Deshalb die berechtigte Frage:

    Wie ordne ich nun die Rechung zu ?Ich kann nicht bis zum 11.04 warten da ich bis dahin die Umsatzsteuervoranmeldung einreichen muss.

    Ich würde vorschlagen, den Betrag über das Verrechnungskonto auf bezahlt zu setzen.


    Dann können Sie die spätere Zahlung auf dem Konto gegen das Konto 1360 (ergebnisunwirksam) buchen.
    Damit haben Sie für die Sachverhalte ebay und amazon die Ergebniswirksamkeit vor den tatsächlichen Geldfluss geschoben und können problemlos in die Umsatzsteuervoranmeldung übernehmen.

    • Offizieller Beitrag

    Warum auch alles so eng sehen? Warum hast Du dann nicht den Mut, es so dann zu verbuchen wie es dir möglich ist. Es ist lediglich eine USTVOR-A, die mit der JAHRES Umsatsteuererklärung korrigiert werden kann.
    Ich sehe nicht, dass das bei einer Prüfung eine höhere Relevanz bekommt. Bei manchen Beratern hier aber seitenweise diskutiert wird.... Als gäbs nichts wichtigeres.

    • Offizieller Beitrag

    Warum auch alles so eng sehen? Warum hast Du dann nicht den Mut, es so dann zu verbuchen wie es dir möglich ist. Es ist lediglich eine USTVOR-A, die mit der JAHRES Umsatsteuererklärung korrigiert werden kann.

    Das ist ja wohl echt ein Witz, oder? Auch Dir sollte nicht entgangen sein, dass die USt-JE die USt-VA nicht ersetzt und alles eigenständige Steuererklärungen sind. Auch eine nicht zeitgerechte Versteuerung stellt eine USt-Verkürzung dar und ist grundsätzlich strafbar. Und solche Prüfungsbemerkungen sehen in Prüfungsberichten nicht schön aus und werden von Banken auch gar nicht gerne gesehen.

    Ich sehe nicht, dass das bei einer Prüfung eine höhere Relevanz bekommt.

    Ach nein, zeitgerechte Versteuerung ist nicht wichtig? Warum wohl werden auch lästige unentgeltliche Wertabgaben im Voranmeldungen abgehandelt, obwohl deren Behandlung ausschließlich in Jahreserklärungen doch so viel einfacher wäre. Und genau solche Kleinigkeiten nicht zeitgerechter Versteuerung werden regelmäßig ebenfalls beanstandet. :censored:

    Bei manchen Beratern hier aber seitenweise diskutiert wird.... Als gäbs nichts wichtigeres.

    Ach, und wo fängt das Wichtige an? Du weisst doch gar nicht, welche Probleme der TE bei sich vielleicht noch gar nicht erkannt hat. Außerdem geht es doch bei der Beantwortung der Fragen in hier um die ordnungsgemäße Abhandlung im steuerlichen Sinne und nicht danach, ob uns die Beantwortung der Frage/n zu viele Mühen macht. Abgesehen davon ist das hier ein Forum, in dem gerne auf andere Threads und die Forensuchfunktion verwiesen wird. Und da sollten dann schon gesetzeskonforme Lösungen stehen.


    Oder sollen wir demnächst alle Fragen beantwort mit "Et is wie et is un et hätt noch immer joot jejange."

    • Offizieller Beitrag

    "Et is wie et is un et hätt noch immer joot jejange."

    Wird auch weiter so sein.


    Aber man ist sich der Aufmerksamkeit eines Prüfers sicher- was nämlich der Steuerverarbeitenden und der Steuerberatenden Spezies gemein ist: sie kacken Korinthen.


    Wenn ein Prüfer sieht, dass man im Kleinen nachlässig ist, wird er davon
    ausgehen, dass man auch im Großen mal Fünfe grade sein lässt. Und das wird er suchen....


    Buchführung erfordert ekelhaft pingelige Detailversessenheit.
    Deshalb kann man davon ausgehen, dass hier (von mir) nur Tipps gegeben werden, die auf dieser Pingeligkeit aufsatteln- das, was der Nutzer daraus macht, liegt in seiner Verantwortung.