Wir haben folgendes Problem,
im Steuerjahr 2010 wurden bei uns sämtliche Außergewöhnlichen Belastungen (Zuzahlungen, verordnete Brillen, Rezeptgebühren etc.) nicht anerkannt da die zumutbare Belasung nicht überschritten wird. Dieser Fakt ist korrekt.
Dagegen haben wir Widerpruch mit Verweis auf das Musterverfahren beim FG Rheinland Pfalz 4 K 1970/10 (der BDL geht das von aus, dass dies rechtlich umstritten ist) eingelegt und ein Ruhen des Verfahrens benatragt. Dieses wurde abgelehnt, da es sich nicht um ein Verfahren auf Bundesebene handelt.
Das FA erwartet nun eine Rückäußerung bzw. Stellungnahme von uns ob wir den Widerspruch aufrecht erhalten wollen.
Wer hat Erfahrungen wie hier weiter verfahren werden kann?
Vielen Dank!