Widerspruch gegen nicht Anerkennung der außergewöhnlichen Belastung mit Verweis auf Musterverfahren beim FG Rheinland Pfalz 4 K 1970/10

  • Wir haben folgendes Problem,


    im Steuerjahr 2010 wurden bei uns sämtliche Außergewöhnlichen Belastungen (Zuzahlungen, verordnete Brillen, Rezeptgebühren etc.) nicht anerkannt da die zumutbare Belasung nicht überschritten wird. Dieser Fakt ist korrekt.


    Dagegen haben wir Widerpruch mit Verweis auf das Musterverfahren beim FG Rheinland Pfalz 4 K 1970/10 (der BDL geht das von aus, dass dies rechtlich umstritten ist) eingelegt und ein Ruhen des Verfahrens benatragt. Dieses wurde abgelehnt, da es sich nicht um ein Verfahren auf Bundesebene handelt.


    Das FA erwartet nun eine Rückäußerung bzw. Stellungnahme von uns ob wir den Widerspruch aufrecht erhalten wollen.


    Wer hat Erfahrungen wie hier weiter verfahren werden kann?


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Wer hat Erfahrungen wie hier weiter verfahren werden kann?

    Dann wirst Du auf die ggf. ergehende Einspruchsentscheidung des FA eben selber klagen müssen.


    Wenn die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten teilweise verfassungswidrig ist: wer würde davon profitieren?

  • [...]


    Dagegen haben wir Widerpruch mit Verweis auf das Musterverfahren beim FG Rheinland Pfalz 4 K 1970/10 (der BDL geht das von aus, dass dies rechtlich umstritten ist) eingelegt und ein Ruhen des Verfahrens benatragt. Dieses wurde abgelehnt, da es sich nicht um ein Verfahren auf Bundesebene handelt.
    [...]


    Vielleicht hilft es etwas, das Finanzamt darauf hinzuweisen, daß es laut Artikel der Stiftung Warentest vom 12. 10. 2011 eine Weisung der Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster gibt, entsprechende Einsprüche zurückzustellen, bis eine bundesweite Abstimmung der Finanzämter in der Sache erfolgt ist.


    Ich weiß nicht, ob dies mittlerweile erfolgt ist? Aber vielleicht hilft ja schon der alleinige Verweis auf diese Tatsache, um das Finanzamt zumindestens zum Ruhen des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Klärung zu bewegen?


    Mit freundlichem Gruß,


    Golfox