Frohe Ostern!
Nach für mich ergebnisloser Nutzung der SuFu zu meinem Problem: Ich habe seit April 2011 ein Gewerbe und habe im Gründungsjahr den §19 Abs. 3 UStG (Kleingewerberegelung) in Anspruch genommen und demzufolge meine Rechnungen ohne USt. ausgewiesen. Nun bin aufgrund zu hohen Umsatzes in 2011 ab 2012 Umsatzsteuerpflichtig geworden. Dies habe ich allerdings erst März 2012 nach Erstellung der BWA / EÜR für 2011 bemerkt. Nun habe ich beim Finanzamt gemeldet, das ich ab 2012 USt.-pflichtig bin und gleichzeitig die Ist-Versteuerung beantrage. Soweit so gut, das zur Vorgeschichte.
Nun habe ich, nach Absprache mit allen Debitoren, alle in 2012 gestellten Rechnungen (die ja nun fälchlicherweise keine USt. beinhalten) mit folgendem Text korrigiert:
anbei
erhalten Sie eine korrigierte Rechnung gemäß § 14 Abs. 6 UStG i.V.m. § 31 Abs.
5 UStDV Diese Rechnung nimmt Bezug auf die vorausgegangene Rechnung mit der
Rechnungs-Nr. xxxxxxxx, welche hiermit ersetzt wird und somit gegenstandslos wird.
Ihre bisher
geleistete Zahlung i.H.v xxx,xx € schreibe ich Ihrem Kundenkonto gut. Die
verbleibende Forderung i.H.v. xxx,xx € überweisen Sie bitte unter Angabe der
Rechnungs-Nr. xxxxxxx innerhalb 14 Tagen auf mein u.a. Geschäftskonto.
Das heisst, die Ursprungsrechnung ist storniert und eine neue Rechnung (mit dem ursprünglichem Rechnungsbetrag jetzt Netto + MwSt.) ausgestellt.
Nun zu meinem Problem: Ich habe ja nun auf dem jeweiligen Kundenkonto ein Guthaben in Höhe der alten, nicht mehr existenten Rechnung, dieser Zahlungseingang existiert auch auf meinem Konto.
1. Wie ordne ich diesen Betrag zu bzw. kann ich diesen Betrag von Zahlungseingang Januar 2012 einer gestellten Rechnung aus März 2012 zuordnen?
2. Ist diese Zahlung vom Kunden (die ja bei mir momentan als Zahlungseingang und Gutschrift existiert) schon relevant für die Umsatzsteuervoranmeldung? (und wenn ja, für welchen Zeitraum)
Ich würde mich freuen wenn mich jemand in die richtige Richtung schubsen würde.
Schöne Grüße aus Berlin
juergen_q