Nach Storno-/Korrekturrechnung geleistete Zahlung als Guthaben dem Kundenkonto gutgeschrieben... wie weiter?! (WISO MB 2012)

  • Frohe Ostern!


    Nach für mich ergebnisloser Nutzung der SuFu zu meinem Problem: Ich habe seit April 2011 ein Gewerbe und habe im Gründungsjahr den §19 Abs. 3 UStG (Kleingewerberegelung) in Anspruch genommen und demzufolge meine Rechnungen ohne USt. ausgewiesen. Nun bin aufgrund zu hohen Umsatzes in 2011 ab 2012 Umsatzsteuerpflichtig geworden. Dies habe ich allerdings erst März 2012 nach Erstellung der BWA / EÜR für 2011 bemerkt. Nun habe ich beim Finanzamt gemeldet, das ich ab 2012 USt.-pflichtig bin und gleichzeitig die Ist-Versteuerung beantrage. Soweit so gut, das zur Vorgeschichte.
    Nun habe ich, nach Absprache mit allen Debitoren, alle in 2012 gestellten Rechnungen (die ja nun fälchlicherweise keine USt. beinhalten) mit folgendem Text korrigiert:




    anbei
    erhalten Sie eine korrigierte Rechnung gemäß § 14 Abs. 6 UStG i.V.m. § 31 Abs.
    5 UStDV Diese Rechnung nimmt Bezug auf die vorausgegangene Rechnung mit der
    Rechnungs-Nr. xxxxxxxx, welche hiermit ersetzt wird und somit gegenstandslos wird.





    Ihre bisher
    geleistete Zahlung i.H.v xxx,xx € schreibe ich Ihrem Kundenkonto gut. Die
    verbleibende Forderung i.H.v. xxx,xx € überweisen Sie bitte unter Angabe der
    Rechnungs-Nr. xxxxxxx innerhalb 14 Tagen auf mein u.a. Geschäftskonto.



    Das heisst, die Ursprungsrechnung ist storniert und eine neue Rechnung (mit dem ursprünglichem Rechnungsbetrag jetzt Netto + MwSt.) ausgestellt.



    Nun zu meinem Problem: Ich habe ja nun auf dem jeweiligen Kundenkonto ein Guthaben in Höhe der alten, nicht mehr existenten Rechnung, dieser Zahlungseingang existiert auch auf meinem Konto.

    1. Wie ordne ich diesen Betrag zu bzw. kann ich diesen Betrag von Zahlungseingang Januar 2012 einer gestellten Rechnung aus März 2012 zuordnen?
    2. Ist diese Zahlung vom Kunden (die ja bei mir momentan als Zahlungseingang und Gutschrift existiert) schon relevant für die Umsatzsteuervoranmeldung? (und wenn ja, für welchen Zeitraum)



    Ich würde mich freuen wenn mich jemand in die richtige Richtung schubsen würde.



    Schöne Grüße aus Berlin
    juergen_q

    • Offizieller Beitrag

    Die Geldeingänge sind ja nicht zugeordnet. Gehe unter Finanzen / Kasse und ordne sie den offenen Rechnungen zu. Dadurch wird die Rechnung auf teilweise bezahlt gesetzt. So ist sie mit Rechnungsdatum zuzuordnen und somit fallen die Beträge unterschiedlichen Voranmeldungszeiträumen zu.


    Das zur technischen Seite. Aber ich frage mich ob Du optimal beraten wurdest mit deiner Vorgehensweise, dein MWST Problem auf Kosten der Kunden so zu lösen.

  • Na vielen Dank für die "frühe" Antwort, aber ich hoffe Du hast Dir meinetwegen nicht die halbe Nacht um die Ohren geschlagen! 8)


    So wie ich es verstanden habe ist der "Anzahlungs"betrag aus Januar, der nun einer Rechnung aus März zugeordnet ist, auch erst im März USt.relevant und nicht im Monat des Einganges, also Januar? ?( Wenn dem so ist, dann ist ja eigentlich mein Problem ...ich sag es mal so ... der "verpassten" Voranmeldung für Januar ...gelöst.


    Tante Edit sagt:
    Jetzt hab ich es gerafft, hab es so wie Du gesagt hast gemacht und es nun auch verstanden. Da der Geldfluss ja im Januar war, wird es auch im Januar USt.-relevant, auch wenn ich es zu einer März-Rechnung zuordne, da egal ob es ne Anzahlung oder Vorauszahlung oder sonstawas ist, es sobald es ein "Teil"betrag einer MwSt.-Rechnung ist, an sich schon USt enthält und demzufolge abgeführt werden muss. Habe heute alles zugeordnet nachdem auf meinem Konto die anderen "Teil"rechnungsbeträge eingetrudelt sind, und gleich die UStVA gemacht und erledigt war es!


    Vielen Dank nochmal :thumbsup: und schöne Grüße aus Berlin nach Köln


    juergen_q

    Einmal editiert, zuletzt von juergen_q ()

    • Offizieller Beitrag

    ich hoffe Du hast Dir meinetwegen nicht die halbe Nacht um die Ohren geschlagen!


    Der Samm is doch von Kölle, da schläft man nicht unbedingt Nachts...



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