Ermittlung tats. PKW-Kosten für EKSt.-Erklärung für finanzierten Privat-PKW

  • Hallo zusammen,


    ich möchte das Thema "Ermittlung tats. PKW-Kosten" im Steuer-Sparbuch nochmal aufgreifen. Das meiste zu diesem Thema habe ich schon gefunden - aber durch Suchen bin ich noch nicht auf die Antwort zu folgender Frage gestoßen ;( :


    Als Arbeitnehmer fahre ich mit dem Privat-PKW häufig zu Kunden. Mein Arbeitgeber ersetzt mir nur einen Teil der tatsächlichen Fahrtkosten X( . Den Rest möchte ich über die "Reisekosten" als Einsatzwechseltätigkeit bei der Steuer angeben.


    Fahrtenbuch wurde geführt, alle Belege auch gesammelt. Jetzt möchte ich die tats. Kosten ermitteln (unter Verwaltung -> Fahrzeuge):


    Der Gebraucht-PKW (Erst-Zul. Nov 2005) wurde privat im April 2011 gekauft, als Finanzierung beim Autohaus über drei Jahre.
    Ich kann jetzt eingeben, dass ich dass Fahrzeug gekauft habe und über - sagen wir mal - drei Jahre den Kaufpreis abschreiben bei 70% beruflicher Nutzung.
    Steuerlich GÜNSTIGER wäre es für mich, würde ich mit den Finanzierungsraten "so tun", als wäre das Fahrzeug geleast.
    Wäre das möglich? Kann ich die "Leasing-Variante" verwenden und den Anzahlungspreis sowie die tatsächlichen monatlichen Raten (inkl. Zinsen und Garantie-Versicherung) angeben? Schließlich ist es kein "echtes" Leasing - das Fahrzeug "gehört" mir (in Schein & Brief steht mein Name). Wäre halt für mich deutlich günstiger (weil ich dort auch nicht den Anteil beruflicher Nutzung angeben kann!?!). Nachteilig wäre halt auch, dass im Ausdruck (Anhang mit der entspr. Berechnung) dann "Leasing" steht - ich fürchte, dass das FA da Probleme mit haben wird X(.


    In diesem Zusammenhang noch eine Kleinigkeit: Gehört zu den "Fahrzeugnebenkosten" auch die Umtragung der Adresse des Halters im Kfz-Schein wegen Umzug? Meiner Meinung nach schon.


    Vielen Dank schon mal und schöne Grüße ^^

    • Offizieller Beitrag

    Steuerlich GÜNSTIGER wäre es für mich, würde ich mit den Finanzierungsraten "so tun", als wäre das Fahrzeug geleast.

    Das meinst Du jetzt nicht im Ernst, oder? Ich wüsste auch noch so manche vermeintlich günstigere Lösungen im Steuerrecht für mich, wenn ich nur ein bisschen so tun würde als ob ... . :dash:

    In diesem Zusammenhang noch eine Kleinigkeit: Gehört zu den "Fahrzeugnebenkosten" auch die Umtragung der Adresse des Halters im Kfz-Schein wegen Umzug? Meiner Meinung nach schon.

    Kosten sind Kosten und Gesamtkosten je gefahrener Kilometer ist auch eindeutig.

  • Zitat

    Das meinst Du jetzt nicht im Ernst, oder? Ich wüsste auch noch so manche
    vermeintlich günstigere Lösungen im Steuerrecht für mich, wenn ich nur
    ein bisschen so tun würde als ob ... .

    Selbstredend meine ich das Ernst, sonst würde ich es hier nicht hinschreiben. Kein Grund, gleich beleidigend zu werden. X( Wenn es nicht günstiger für mich wäre, würde ich nicht drüber nachdenken. Und ich muss "so tun" als ob, weil mir das Programm weder die Eingabemöglichkeit für Finanzierungen noch eine Hilfe hierfür anbietet.
    Ich möchte schließlich meine "tatsächlichen Kosten" angeben und nicht irgendwelche Abschreibungswerte verwenden. Die Angabe der tatsächlichen Kosten ist nur bei der Leasing-Variante möglich, nicht bei der "Kauf-Variante".
    Wenn ich also nicht über die "Leasing"-Variante im Programm gehen kann, wozu gehören dann die "Zins-Zahlungen für die entsprechende Finanzierung? Zu den direkten Kosten des PKW oder zu sonstigen Kosten?


    Zitat

    Kosten sind Kosten und Gesamtkosten je gefahrener Kilometer ist auch eindeutig.

    Auch hier würde ein einfaches "Ja" oder "Nein" reichen. Natürlich sind Kosten Kosten - sonst hießen sie nicht so. Aber ob Verwaltungsgebühren für den Kfz-Schein auch "Fahrzeugnebenkosten" sind erschließt sich mir aus dieser Antwort leider nicht. Tut mir leid.


    *Ist wirklich nicht böse gemeint! Aber manch anderer hat vielleicht nicht die Erfahrung, die du hast miwe. Und ich stelle lieber "dumme" Fragen, als gar keine* :)

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man sich im Steuerrecht nicht auskennt, dann sollte man es aber möglichst vermeiden sich Gedanken in der von Dir formulierten Art "Steuerlich GÜNSTIGER wäre es für mich, würde ich mit den Finanzierungsraten "so tun", als wäre das Fahrzeug geleast." zu tätigen. Und meine Reaktion war nicht beleidigend, sondern absolutes Unverständnis über derartige Gedankengänge. welches auch weiterhin besteht. Und es war keine dumme Frage und, so nebenbei, auch keine dumme Antwort. Vielmehr sollte Dich die Antwort von dem Versuch einer Steuerhinterziehung, die ein "so tun als ob" darstellen würde, bewahren.


    Steuerliche Sachverhalte sind so zu würdigen wie sie vorliegen. Das hat nicht mit vorhandenen Steuerkenntnissen oder eben auch nicht vorhandenen Steuerkenntnissen zu tun. Es ist einfach so. Und wenn man dann schon meint, sich nicht auszukennen, dann sind die o.g. Gedankengänge noch unverständlicher, da man ja eigentlich nur steuerlich gestalten kann, wenn man auch meint sich auszukennen.


    Und Dein Steuerprogramm solltest Du Dir hinsichtlich der Erfassung der Kfz-Kosten auch noch einmal näher anschauen. Dann würden so Fragen wie nach der Zuordnung der Zinszahlungen gar nicht auftauchen.

  • würde dir gerne ne PN schreiben (nicht mit steuerrelevanten Fragen - ist was anderes). Deswegen die "Freundschaftsanfrage".


    ...aber sonst ist alles in Ordnung :?: ...wir sind hier nicht bei facebook ?(
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Für mich wäre es übrigens günstiger, ich würde meinen Arbeitsort als weiter entfernt gelegen angeben- denn SO habe ich jawohl überhaupt keine eingabefähigen Werbungskosten.


    Dann wäre es vielleicht noch günstig, meinen Arbeitslohn geringer auszuweisen und vielleicht krieg ich noch meine Kinder irgendwo als fremde Unterhaltsempfänger untergebracht... wer hat Ideen?


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