Wechsel von Kleinunternehmen (Steuerbefreit) zur Umsatzsteuer

  • Hallo zusammen,


    mittlerweile habe ich das Programm einigermaßen im Griff, da kommt doch schon wieder eine Frage auf..... ?(


    Momentan werden die Rechnungen umsatzsteuerbefreit geschrieben (Kleinunternehmen, steuerbefreit).
    Somit sind die Verkaufsartikel auch so angelegt (Brutto VK = Netto VK).
    So wie es aussieht wird ca. zur Mitte der Jahres der Bescheid vom Finanzamt kommen das ab jetzt Umsatzsteuer gezahlt werden muss.
    (das Ganze ist übrigens schon in Klärung, nur am Rande :) )
    Nehmen wir mal an das ich das Programm ab dem 1.7. auf die Umsatzsteuer umstellen muss.
    Somit bekommen die Artikel ja einen anderen Brutto VK, wenn ich den Netto-Wert gleichlasse (als Beispiel).


    Nun zu meinem "Problem"....


    Kann ich das Programm einfach so umstellen ?
    Von der Einstellung unter "Meine Firma" wäre das kein Problem.
    Aber was passiert mit den alten Rechnungen, mit den Auswertungen .... ?
    Oder sollte man besser einen neuen Mandanten ab diesem Zeitpunkt anlegen ?
    Vielleicht ist ja jemand hier im Forum der diese Umstellung schon einmal vollzogen hat.


    Gruss
    Thorsten

  • Die Umstellung auf USt statt Kleinunternehmer findet immer zum 1.1. eines Jahres statt. Werde dir erstmal im Klaren, zu welchem 1.1. welchen Jahres, das dich betrifft. Insofern bist du nicht ausreichend informiert. Wie du das so daher erzählst, könnte es der 2012 schon gewesen sein.


    Zumal es hier genau zu deiner Problematik von der Kleinunternehmerbesteuerung zur Regelbesteuerung genung erörtert wurde. Ebenso die Artikel Preise betreffend. Suchfunktion

  • Hallo,


    ich habe mich schon ausreichend informiert, nur scheint unser Finanzamt hier eine falsch Auskunft gegeben zu haben.
    Nach deiner Antwort habe ich im Internet recherchiert und deine Aussage stimmt.

    Zitat

    wenn es sehr eilt kannst du auch jetzt schon die USt ausweisen, da die
    Umstellung für das Jahr gilt, in dem du es beantrag hast . Das ganze
    nennt man optiern und ist im § 19 UStG geregelt

    Wir haben von unserem Finanzamt die Info, das die Umstellung zur Regelbesteuerung nicht zum 1.1. stattfindet, sondern ab dem Bescheid zur Einkommenssteuererklärung der von unserer Seite im Mai eingereicht wird.
    eine Rückwirkende Änderung zum 1.1.12 der Rechnungen sei nicht nötig und würde auch nicht rückwirkend berechnet.
    Das ist zumindest die Aussage von unserem Finanzamt.


    Das Ganze geht auch jetzt zu sehr ins Steuerrecht, so das ich dieses Thema in diesem Beitrag beenden möchte.


    Was die Umstellung im Programm betrifft werde ich mir dann heute Abend nochmal in Ruhe ansehen.


    Danke für Deinen Beitrag.


    Gruss
    Thorsten

    • Offizieller Beitrag

    Die Umstellung auf USt statt Kleinunternehmer findet immer zum 1.1. eines Jahres statt.

    Was grundsätzlich richtig ist. Was Du übrigens leicht aus der Umsatzsteuerjahreserklärung ersehen kannst.
    R 247 UStR 2008 Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG
    R 253 UStR 2008 Wechsel der Besteuerungsform

    wir haben von unserem Finanzamt die Info, das die Umstellung zur Regelbesteuerung nicht zum 1.1. stattfindet, sondern ab dem Bescheid zur Einkommenssteuererklärung der von unserer Seite im Mai eingereicht wird. eine Rückwirkende Änderung zum 1.1.12 der Rechnungen sei nicht nötig.

    Nein nicht zwingend, da man dann aus sämtlichen Erlösen vom 01.01. bis zum Tag der "Umstellung" der Rechnungsstellung die geschuldete Umsatzsteuer zu Deinen Lasten herausrechnet. ;)

    Andere Informationen dazu habe ich vmm Finanzamt erstmal nicht bekommen, und von daher gehe ich davon aus das diese Aussage richtig ist.

    Ist sie auch. Aber sie geht, wie schon gesagt, zu Deinen Lasten. Und es kann Dich im Einzelfall sehr teuer kommen. Und ob da etwas zu retten ist, richtig sie im Wesentlichen danach, ob Deine Handelspartner private Endabnehmer oder eben andere Unternehmer sind.


    Ich würde Dir dringendst raten, den Rat eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe einzuholen.

  • Hallo miwe4,


    danke für deine Antwort.
    Wie geschrieben ging es mir ja eigentlich um die Umstellung des Programms was nun zur Umstellung der Steuer geworden ist :)
    Und wie geschrieben werden wir ja zeitgleich auch noch beraten.
    Aber um kurz auf deinen Beitrag einzugehen..

    Zitat

    Nein nicht zwingend, da man dann aus sämtlichen Erlösen vom 01.01. bis zum Tag der "Umstellung" der Rechnungsstellung die geschuldete Umsatzsteuer zu Deinen Lasten herausrechnet. ;)

    Sowas hatte die Dame vom Finanzamt auch erzählt.

    Zitat

    Und ob da etwas zu retten ist, richtig sie im Wesentlichen danach, ob Deine Handelspartner private Endabnehmer oder eben andere Unternehmer sind.

    Die Kunden meiner Frau (ist ja noch nicht mal mein Unternehmen *g*) sind zu 95% private Endabnehmer. Bei den ganzen Kunden ist nur eine Firma dabei.


    Gruss
    Thorsten

    • Offizieller Beitrag

    Na dann wird das ein teurer Spaß für Deine Ehefrau. Der Steuerberater hat Euch nicht aufgrund der BWA´s 2011 vorab auf das kommende Problem hingewiesen?

    • Offizieller Beitrag

    Zitat
    Nein nicht zwingend, da man dann aus sämtlichen Erlösen vom 01.01. bis zum Tag der "Umstellung" der Rechnungsstellung die geschuldete Umsatzsteuer zu Deinen Lasten herausrechnet. ;)


    Sowas hatte die Dame vom Finanzamt auch erzählt.


    Was das bedeutet wissen Sie?

  • Hallo Häschen


    nein ich weiß das nicht, da diese Sachen meine Frau macht.
    Kann auch sein das sie mir da was anderes erzählt hatte und ich nicht richtig zugehört habe :)
    Wie geschrieben, kümmere ich mich um die Software weswegen ich ja diesen Thread eröffnet hatte.
    Die ganze Angelegenheit ist ja schon in KLärung.
    Trotzdem danke ich Euch für Eure Beiträge.


    Gruss
    Thorsten

    • Offizieller Beitrag

    nein ich weiß das nicht, da diese Sachen meine Frau macht.

    Es bedeutet, dass Sie die Umsatzsteuer zwar nicht aufschlagen und ausweisen, aber dennoch an das Finanzamt abführen müssen.
    Beispiel:
    Sie verkaufen einen Artikel wohlkalkuliert für EURO 100.
    Sie weisen keine Umsatzsteuer aus, weil das FA gesagt, das macht nichts.
    Irgendwann schreibt dann das Finanzamt, Sie seien rückwirkend, wie besprochen, umsatzsteuerpflichtig.
    dann sind von 100 Euro jeweils 15,96 Euro an das Finanzamt zu zahlen- und die Einnahmen weniger wert.
    Bei 100 Verkäufen dieser Art im letzten Vierteljahr sind das 1 596 Euro an Mindereinnahmen.


    Deshalb kallkulieren schlaue Unternehmer am Besten gleich korrekt, brauchen 100 Euro, schlagen die Umsatzsteuer obendrauf und kassieren 119 Euro- was nachträglich nicht mehr geht.


    Der Übergang in der Buchführung ist irgendwie das geringste Problem, das geht fix [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_razz.gif]

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich das Programm einfach so umstellen ?

    Ja grundsätzlich!! Siehe unten die beachtenswerten Schritte


    Von der Einstellung unter "Meine Firma" wäre das kein Problem.
    Aber was passiert mit den alten Rechnungen, mit den Auswertungen .... ?

    Alle alten Rechnungen, bleiben korrekt erhalten. Alles was verbucht wurde bleibt wie es ist.


    Oder sollte man besser einen neuen Mandanten ab diesem Zeitpunkt anlegen ?

    Klares Nein. ein Mandant - eine Firma


    Zum Stichtag vor Beginn vorzunehmender Änderungen sollte man eine Datensicherung zur Absicherung anlegen. Durch die Umstellung als solche entstehen keine Fehler am Programmablauf weder bei Rechnungsstellung und Verbuchung alter und neuer Rechnung. Entscheidend ist das Datum der Verbuchung.


    Durch die Preisumstellung muss jeder sich mit der neuen Situation krummer Preise mit der Preisgestaltung etwas auseinander setzen, wie er letzlich verfahren will. Generell ist darauf auf folgendes zu achten:

    • Im Artikelstamm muß der MWST Satz explizit eingestellt werden ode sein. Wer hier Artikel bei null % MWST eingestellt hatte, bekommt automatisch eine Fehlbuchung auf ein abweichendes Erlöskonto mit 0 % MWST.
      Wie findet man Artikel, die auf 0 % MWST Satz eingestellt wurden?

      Da in der Liste Artikelstamm keine systematische Suche nach MWST Satz möglich ist, muß man sich diese suchen über
      > Auswertungen > Tabellenauswertungen > NEU > Datenquelle > Artikel > Schnellauswahl Haken bei > MWST Satz. Hier kann schon zur Zeit als Kleinunternehmer auf z.B. 19 % eingestellt sein. Die Nettoberechnung des Artikel wird durch andere, nämlich folgende Einstellung garantiert:
    • > Stammdaten > Meine Firma > Einstellungen > Steuereinstellungen > Mehrwertsteuereinstellung ab 2007.
      Vom Zeitpunkt der Umstellung hier von
      Umsatzsteuerbefreit nach ...(Kleinunternehmer auf 19 %) auf
      MWST Satz 1 auf 19 % als Standard verwenden
      ,
      werden die Rechnungen sofort korrekt der Regelbesteuerung gemäß korrekt ausgestellt und verbucht.
    • Entweder man legt neue Artikel zur Preisrundung an, oder korrigiert den Preis der bekannten Artikel.


    Sind die beiden ersten Punkte befolgt, läuft alles buchungstechnisch korrekt.
    Hat man nur Geschäftskunden, entstehen keine krummen Preise, da der Preis erstmal netto ausgewiesen wird. Hat man Privatkunden, muß man sich überlegen, inwieweit man seine neuen erhöhten Preise weitergibt. Am einfachsten man tippt ins Feld > Artikel > Preise > VK Preis Brutto den neuen glatten Preis ein.