Insolventer Arbeitgeber bescheinigt Lohn und Abgaben, die nicht ausgezahlt wurden

  • Hallo zusammen,
    ich habe einen sehr kuriosen Fall, ich war letztes Jahr von Mitte Feb. bis Sept. bei einem Arbeitgeber beschäftigt, der mir aber von Anfang August nichts mehr bezahlt hat (wegen Pleite). Mir wurde dann sehr kurzfristig zum 15. Sept. gekündigt, was das Arbeitsgericht verworfen und auf 30. Sept korrigiert hat. Mir wurden die letzten beiden Monatslöhne zugesprochen, aber mangels Masse warte ich noch immer darauf.


    Trotzdem hat mir dieser Arbeitgeber in seiner Lohnsteuerbescheinigung Lohn und Abgaben (Steuer u. Versicherungen) lückenlos bis 30. Sept. bescheinigt. Von der KK weiß ich zufällig, daß dort nichts angekommen ist, vom FA weiß ich es nicht.


    Frage: Wie verhalte ich mich jetzt bei der Einkommensteuererklärung? Das FA zahlt doch keine Lohnsteuer zurück, die es nicht erhalten hat, oder?


    Zusätzliche Problematik, ich hatte mir zum 16. 9. schon einen neuen Job gesucht, so daß ich jetzt eine Überschneidung der Lohnsteuerbescheinigungen habe.
    D.h. eine Bescheinigung deckt den Zeitraum bis 30.09. ab, mit Geld was ich nicht bekommen habe und auch so schnell nicht bekommen werde, der AG hat die EV abgegeben.
    Die Andere bescheinigt mir ab dem 16.09. ebenfalls Einkünft in der Steuerkl. 1, was ich glücklicherweise sogar bekommen habe.


    Wer weiß Rat ?


    kbn

  • Schon mal mit dem FA und dem Insolvenzverwalter Kontakt aufgenommen?


    FA nein,
    ich wollte zunächst keine schlafenden Hunde wecken,


    Insoverwalter?, es war ein sogenannter Zweimannbetrieb, der Chef und ich.
    Die berühmten zwei Finger (EV) hat er, der Chef, erst vor wenigen Wochen gehoben. Keine Ahnung ob es schon einen Insoverwalter gibt, habe keinen Kontakt mehr.


    Die zitierten Bescheinigungen sind offensichtlich vor seiner EV ausgestellt worden. Heute ist das totale Chaos dort ausgebrochen.


    Frage: Habe ich Anspruch auf eine korrekte Bescheinigung, oder muß ich dem FA die Situation anderweitig klarmachen?
    Kann es sein, daß ich für nichtabgeführte Lohnsteuer/sonstige Abgaben (auch aus der Zeit wo ich noch bezahlt wurde) geradestehen muß?

    • Offizieller Beitrag

    Frage: Habe ich Anspruch auf eine korrekte Bescheinigung, oder muß ich dem FA die Situation anderweitig klarmachen?

    Wir sind keine Juristen bzw. Arbeitsrechtler. Und wenn der AG die Lohnsteuerbescheinigung dem AG so übermittelt hast, dann bekommst Du ein Problem.

    Kann es sein, daß ich für nichtabgeführte Lohnsteuer/sonstige Abgaben (auch aus der Zeit wo ich noch bezahlt wurde) geradestehen muß?

    Kann sein.

    FA nein, ich wollte zunächst keine schlafenden Hunde wecken,

    Na, Du bist witzig.

    Keine Ahnung ob es schon einen Insoverwalter gibt, habe keinen Kontakt mehr.

    Da Du ja wohl einen Arbeitsprozess geführt hast, wird das Dein Anwealt wohl feststellen können.

  • .. eine letzte Frage habe ich doch noch:


    Wenn ich mich dumm stelle, die Angaben aus den Bescheinigungen so übernehme wie sie bescheinigt sind, meine Werbungskosten so eingebe wie sie angefallen sind, dann müßte ich noch einiges raus bekommen vom FA.


    Immerhin ist mein Gedächtnis auch nicht mehr das Beste, bin ich wirklich verpflichtet dieses Chaos aufzumischen?

    • Offizieller Beitrag

    Sonst geht es echt gut? Und ein Steuerstrafverfahren ggf. auch noch am Hals, mit allem was dazu gehört.


    Für dumm musst Du das FA nicht halten. Und wenn Du deinen Lohn nicht bekommen hast, werden bestimmt Steuerrückstände in erheblicher Höhe bestehen.


    Abgesehen davon betrügst Du nicht den Staat, sondern uns alle als Steuerzahler. Vielen Dank. :cursing:

  • Sonst geht es echt gut? Und ein Steuerstrafverfahren ggf. auch noch am Hals, mit allem was dazu gehört.


    Für dumm musst Du das FA nicht halten. Und wenn Du deinen Lohn nicht bekommen hast, werden bestimmt Steuerrückstände in erheblicher Höhe bestehen.


    Abgesehen davon betrügst Du nicht den Staat, sondern uns alle als Steuerzahler. Vielen Dank. :cursing:


    jetzt aber mal Hallo !!,
    WER betrügt den Staat, oder uns alle?


    Ich glaube hier verwechelst Du was,
    Aber Danke für deine persönliche Meinung, ich hatte eine praktische Hilfe erwartet !!


  • Deine Argumente sind mir völlig unverständlich. Es geht doch schließlich um Dein Geld, oder?


    Auch in dem Fall muss es einen Insovenzverwalter geben, mit dem Du Dich in Verbindung setzen musst

    also so ganz unverständlich kann es doch nicht sein, der pleitegegangene AG hat in seiner Bescheinigung - warum auch immer - ein höheres Einkommen "UND" einen höheren Steuerabzug/Sozialabgaben bescheinigt. Von der KK habe ich erfahren, daß er im ganzen Jahr überhaupt nichts abgeführt hat, was aber nicht mein Problem sei, so die Auskunft der KK. Ich vermute, daß das FA auch nichts gesehen hat, aber das kann doch auch nicht mein Problem sein.


    Wenn ich jetzt die Zahlen so eingebe wie sie bescheinigt sind, habe ich da im Moment weder einen nennenswerten Vor- noch einen nennenswerten Nachteil durch.
    Ein Nachteil könnte nur entstehen, wenn ich das Geld irgendwann doch nochmal kriege und ich es dann nochmal versteuern müßte.

    • Offizieller Beitrag

    Ich vermute, daß das FA auch nichts gesehen hat, aber das kann doch auch nicht mein Problem sein.

    Natürlich kann es das sein und ist es das.


    Und ich werde hier nicht mit Dir diskutieren. Ich habe Dir geraten, was aus meiner Sicht durch Dich zu veranlassen ist. Entweder Du nimmst den Rat an oder Du lässt es.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich jetzt die Zahlen so eingebe wie sie bescheinigt sind, habe ich da im Moment weder einen nennenswerten Vor- noch einen nennenswerten Nachteil durch.
    Ein Nachteil könnte nur entstehen, wenn ich das Geld irgendwann doch nochmal kriege und ich es dann nochmal versteuern müßte.

    Natürlich haben Sie keinen Vorteil darauf, eher einen Nachteil, weil der zusätzliche, nicht erhaltene Arbeitslohn, die Progression erhöht.


    Zur früheren Frage: sie haben ausdrücklich Anspruch auf eine korrekte Durchführung und Abrechnung Ihrer Lohnzahlungen. Zuständiger Ansprechpartner ist hier der Insolvenzverhalter- auf den wurden alle Rechte und Pflichten zur Abwicklung des Unternehmens übertragen.
    Zur Abwicklung gehört nicht allein die Verteilung von Geldern, sondern das korrekte Ausstellen von Bescheinigungen.

    Natürlich kann es das sein und ist es das.

    Auch hier widerspreche ich erstmal.
    Der Arbeitnehmer haftet als Gesamtschuldner nur dann, wenn die auf den Arbeitslohn entfallene Lohnsteuer nicht ordnungsgemäß berechnet und/ oder einbehalten wurde.


    Ist die Lohnsteuer korrekt berechnet und einbehalten worden, bleibt der Arbeitnehmer zwar Gesamtschuldner, die Haftung für die Zahlung obliegt aber allein dem Arbeitgeber- das ist der Sinn der Quellensteuer! Sicher nicht wird sie dazu führen, dass ein Arbeitnehmer seine Lohnsteuer doppelt abführen muss!

    • Offizieller Beitrag

    Ist die Lohnsteuer korrekt berechnet und einbehalten worden, bleibt der Arbeitnehmer zwar Gesamtschuldner, die Haftung für die Zahlung obliegt aber allein dem Arbeitgeber- das ist der Sinn der Quellensteuer! Sicher nicht wird sie dazu führen, dass ein Arbeitnehmer seine Lohnsteuer doppelt abführen muss!

    So einfach ist das mit der Haftung aber auch nicht. Da gibt es meines Wissens nach auch ein paar Fallstricke und es schreit förmlich nach einem Rechtsbehelfsverfahren. Zumal da ja schon mindestens ein zivilrechtliches Klageverfahren gelaufen ist und Bemerkungen hinsichtlich Ausfalls mangels Masse mit Sicherheit gefallen sind. Ich möchte nicht wissen, was noch dahintersteckt.


    Und wenn jemand mir dann sagt, er könne ja mal so eben tun als wisse er von nichts, dann schwillt mir ganz gehörig der Kamm.


    Wir wissen hier im Fall eigentlich gar nichts. Weder was tatsächlich berechnet und ausgezahlt worden ist, noch was an das FA übermittelt worden ist. Auch wissen wir nicht, ob ein Insolvenzverwalter eingesetzt worden ist, obwohl der TE selber ein Klageverfahren gegen den AG geführt hat und es in diesem Verfahren bestimmt zur Sprache gekommen ist.


    Ich sage weiterhin, er muss ein Gespräch mit seinem Anwalt und dem FA führen, ansonsten gibt es einen gewaltigen Knall, nach dem ihm nur noch der Steuerberater helfen kann. Dieser kostet ihn dann natürlich ebenfalls wieder Geld, das ihm nach Arbeitslosigkeit und Lohnausfall sicher nicht so locker in der Tasche sitzt.


    Und die Konsequenzen aus seinem Handeln können wir ebenfalls nicht absehen, da wir uns hinsichtlich der Schilderung der steuerrelevanten Daten auf seine Angaben nicht verlassen können. Steuererhöhende Tatbestände verschwiegen = Steuerhinterziehung, steuermindernde Tatbestände verschwiegen = selbst Schuld und dringend benötigtes Geld verschenkt.

  • Ist die Lohnsteuer korrekt berechnet und einbehalten worden, bleibt der Arbeitnehmer zwar Gesamtschuldner, die Haftung für die Zahlung obliegt aber allein dem Arbeitgeber- das ist der Sinn der Quellensteuer! Sicher nicht wird sie dazu führen, dass ein Arbeitnehmer seine Lohnsteuer doppelt abführen muss!

    Danke Häschen für die Rückkehr zur sachlichen Diskussion.
    Ich wollte als Themenersteller eigentlich nur wissen, ob ich eine objektiv falsche Lohnsteuerbescheinigung trotzdem verwenden und dem FA den Fehler beschreiben bzw. klarmachen kann, was in meinen Augen der schnellere Weg wäre,
    oder ob ich auf einer korrigierten Fassung über den Insoverwalter bestehen "muß", was mit Sicherheit dauert in diesem Laden.


    Zu den "Kriminalisierungsversuchen" eines anderen Ratgebers hier möchte ich keinerlei Stellung mehr beziehen, wir reden über wenige hundert Euro "abgeführter", oder auch "nichtabgeführter" Steuer, und da sehe ich mich - unabhängig von der Höhe - "grundsätzlich" nicht in der Verantwortung.

    • Offizieller Beitrag

    Du stehst hinsichtlich der Erklärung der steuerrelevanten Tatbestände immer in der Verantwortung, da Du mit Abgabe und Unterschrift Deiner Steuererklärung die Richtigkeit der in dieser enthaltenen Besteuerungsgrundlagen versicherst. Und genau dieses möchtest Du wissentlich nicht tun. Insoweit stimmt Deine letzte Einlassung hier nicht. Und genau darum dreht sich die von Dir kritisierte Bemerkung. Ob sich daraus ene Steuerhinterziehung und sonstige Konsequenzen ergeben, kann doch hier niemand beurteilen. Deshalb sehe ich es trotzdem als richtig an, Dich auf Deine Pflichten als Steuerbürger und auf etwaige Konsequenzen bei Zuwiderhandlung aufmerksam zu machen.