Abschreiben der durch Zwangsversteigerung erworbenen ETW + Garage

  • Hallo,


    wir haben eine Wohnung durch die Zwangsversteigerung erworben. Die Wohnung wurde zusammen mit dem Tiefgaragenstellplatz versteigert und der Kaufpreis war eins gewesen (ohne Aufteilung auf eine Kaufpreis für Wohnung und einen für Garage). Die Wohnung ist vermietet. Der Garagenstellplatz ist aber nicht vermietet.
    Es gibt keine Aufteilung der Kosten für Grund und Boden und Gebäude, da es auch keinen Kaufvertrag vorliegt.
    Wie soll diese Angelegenheit in der Maske für ein vermietetes Objekt eingegebn werden? Ist es dann als ein Objekt anzugeben, oder als zwei? Wie werden die Berechnungen zur Ermittlung der Abschreibungen durchgeführt?


    Bitte um Hilfe! ?(

    • Offizieller Beitrag

    Gehört nicht so ein Garagenstellplatz immer zur Wohnung? Soll der Stellplatz ggf. gesondert vermietet werden? Was ist aus Deinem gestrigen Problem geworden?


    Ich glaube, Du solltest Dir, zumindest für das erste Jahr der Vermietung, fachkundigen Rat an die Seite holen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Wie werden die Berechnungen zur Ermittlung der Abschreibungen durchgeführt?

    Es gibt offizielle Bodenbewertungen von Stadt oder Land.


    Zitat

    Ich glaube, Du solltest Dir, zumindest für das erste Jahr der Vermietung, fachkundigen Rat an die Seite holen.

    Ja, denke ich auch- dann hat man eine Vorlage für die nächsten Jahre. Das ist nämlich wirklich nicht einfach!

  • Stellplatz ist im Moment gar nicht vermietet. Es wird in der Zukunft vermietet, allerdings nicht an den in der Wohnung wohneneden Mieter.
    Mit dem gestrigen Problem ist alles OK, habe schon gefunden nach Deinem Hinweis, wo die Kosten anzugeben wären. Vielen Dank! :thumbsup:

    Gehört nicht so ein Garagenstellplatz immer zur Wohnung? Soll der Stellplatz ggf. gesondert vermietet werden? Was ist aus Deinem gestrigen Problem geworden?


    Ich glaube, Du solltest Dir, zumindest für das erste Jahr der Vermietung, fachkundigen Rat an die Seite holen.

    Frage: würden solche Zahlen wie hier (Grundstück)und hier (Wohnung) für Finanzamt von Bedeutung?