Hallo,
wir haben eine Wohnung durch die Zwangsversteigerung erworben. Die Wohnung wurde zusammen mit dem Tiefgaragenstellplatz versteigert und der Kaufpreis war eins gewesen (ohne Aufteilung auf eine Kaufpreis für Wohnung und einen für Garage). Die Wohnung ist vermietet. Der Garagenstellplatz ist aber nicht vermietet.
Es gibt keine Aufteilung der Kosten für Grund und Boden und Gebäude, da es auch keinen Kaufvertrag vorliegt.
Wie soll diese Angelegenheit in der Maske für ein vermietetes Objekt eingegebn werden? Ist es dann als ein Objekt anzugeben, oder als zwei? Wie werden die Berechnungen zur Ermittlung der Abschreibungen durchgeführt?
Bitte um Hilfe!