Gem. BFH sind Fahrten zur UNI neuerdings als Dienstreise abzusetzen. Diese Kosten können allerdings nur geltend gemacht werden, wenn Sie auch tatsächlich durchgeführt wurden.
Zeitweise führe ich diese Fahrten zur UNI tatsächlich durch, allerdings mit einem Fahrzeug meiner Eltern (als Sudent habe ich kein eigenes Auto)
das mir zur Nutzung zur Verfügung steht. Kann ich auch dann die Fahrten als Dienstreisekosten geltend machen oder setze ich weiterhin die Pendlerpauschale / Entfernungspauschale an?
Weiter stellt sich die Frage, wenn der BHF die UNI jetzt nicht mehr als normalen Arbeitsplatz sieht, sind dann zukünftig auch andere Kosten
im Sinne von Reisekosten / Dienstreise anzusetzen - z.B. Verpflegungsoauschale?