Lastschrift-Rückgabe-Fähigkeit

  • Jemandem, der z.B. bereits achtmal in sehr kurzen Zeitabständen mit unberechtigten Lastschriften (z.T. aus dem Ausland) überzogen wurde, kann eine Homebanking-Software mit Lastschrift-Rückgabe-Fähigkeit recht viel Zeit und Wege sparen.


    Nicht Betroffene mögen derweil froh sein, dass Ihre einschlägigen persönlichen Daten (noch) nicht auf entsprechenden Listen im Internet kursieren!
    Falls es doch einmal so sein sollte, werden Sie zuerst einmal eine gewisse Ohnmacht erkennen (müssen)und den Nutzen einer Lastschrift-Rückgabe dann mit anderen Augen betrachten. Die Wahrscheinlichkeit Opfer eines Cybercrime-Verbrechens zu werden, steigt übrigens von Tag zu Tag, da die Häufigkeit solcher Fälle offenbar drastisch zunimmt.


    Wie ich meinen Recherchen entnehme, gibt es Homebanking-Software, die Lastschrift-Rückgaben (in Abstimmung mit dem Geldinstitut) ausführen kann - WISO Mein Geld kann es offenbar zur Zeit nicht.


    Vielleicht sollte man im Hause BUHL (zumindest) einmal darüber nachdenken eine solche Funktion einzupflegen.

    • Offizieller Beitrag

    Moin,


    vermutlich hast du da etwas nachlässig recherchiert. ;)


    MG unterstützt die Geschäftsvorfälle HKLWB (Bestand rückgabefähiger Lastschriften) und HKLSW (Lastschriftwiderspruch einreichen). Die Funktion befindet sich im Programmbereich Konten und dort im Menü Online-Transaktionen. Die Bank muss das natürlich unterstützen. Ansonsten ist die Funktion inaktiv.


    Viele Grüße
    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Wie ich meinen Recherchen entnehme, gibt es Homebanking-Software, die Lastschrift-Rückgaben (in Abstimmung mit dem Geldinstitut) ausführen kann - WISO Mein Geld kann es offenbar zur Zeit nicht.

    Keine Ahnung, wie Deine Recherchen ausgesehen haben oder wie Du zu diesem Ergebnis gekommen bist - es ist nur eins offensichtlich, nämlich daß Du falsch informiert bist. :whistling:

    Vielleicht sollte man im Hause BUHL (zumindest) einmal darüber nachdenken eine solche Funktion einzupflegen.

    Man hat beides im Hause Buhl schon längst erledigt.



    • Offizieller Beitrag

    Moin,

    Moin Jürgen, warst mal wieder einen Tick schneller. ;)


    vermutlich hast du da etwas nachlässig recherchiert.

    Na ja, dachte ich auch, weshalb ich mich mal auch ein wenig auf der MG-Produktseite umgeschaut habe und zu meiner Verwunderung nichts von diesem Feature in der Leistungsübersicht finden konnte (zumindest habe ich sie nicht gefunden). D.h., die Funktion findet man nur, wenn man sich die Testversion anschaut.













  • Vielen Dank für die schnelle und kompetente (weil dezidierte) Hilfe vorrangig an Jürgen. :thumbsup:




    Übrigens - ich hatte zuvor sehr wohl bzgl. Lastschriftrückgabe recherchiert:





    Bei der Funktionssuche im Programm hatte ich den o.g. Button übersehen - je nach dem in welchem Konto man gerade steht, ist er ggf. auch inaktiv ("ausgegraut"). Sorry: MG ist recht umfangreich - irgendwann hat man die Nase voll von dieser ungewissen "Suchmethode".




    1. Fehlanzeige: Die Programmhilfe in WISO MG2012.


    Warum wurde dieses Feature nicht in die Hilfe eingepflegt?


    Es frustet, wenn man schließlich (aufgrund einer unzureichenden Dokomentation) hier ins Forum muss.




    2. Fehlanzeige: Die Beiträge in diesem Forum stellten das Thema als "bisher ungelöst" dar.




    ....tja, und dann kommt ein besserwissender Forenwart daher und macht einem klar, dass man hier eigentlich unnütze Debatten anwirft. :whistling:




    ....bin mal gespannt, wie lange es dauert bis die Inline-Hilfe das neue Stichwort bringt.
    Die Google-Treffer auf diesen Forenbeitrag werden vielleicht einige veranlassen sich nun noch intensiver mit WISO-MG zu befassen.

    • Offizieller Beitrag

    1. Fehlanzeige: Die Programmhilfe in WISO MG2012.
    Warum wurde dieses Feature nicht in die Hilfe eingepflegt?
    Es frustet, wenn man schließlich (aufgrund einer unzureichenden Dokomentation) hier ins Forum muss.


    Deine Kritik ist durchaus berechtigt. Ich gebe aber zu bedenken, dass Benutzerdokumentationen für Standardsoftware in dieser Preisklasse niemals vollständig sein kann. Der Aufwand, mit jedem Programmupdate auch die Hilfe anzupassen, ist schlichtweg zu hoch. Das kennen wir doch auch von anderer Software, oder? Zumindest teilweise kompensieren kann man das sicherlich mit der Entwicklung eines Programms, welches wie MG selbsterklärend und intuitiv zu bedienen ist. Im Idealfall könnte man dann sogar auf die komplette Dokumentation verzichten.


    Nehmen wir doch mal als Beispiel den hier vorliegenden Fall des Lastschriftwiderspruchs. Der Lastschriftwiderspruch gehört genau wie die Umsatz-und Saldoabfrage, die Bestandsabfrage oder den Kontoauszug abrufen zu den Online-Transaktionen. Alle diese Aktionen sind unter dem gleichnamigen Button zusammengefasst und verfügbar. Im Übrigen wird in der Programmhilfe für diesen Programmbereich im Abschnitt "Aufbau der Kontenliste" erwähnt, "Was Sie mit einem Konto hier tun können, hängt vom Typ des Kontos ab; im Einzelnen gehen wir auf die zahlreichen Optionen und Zusatzinformationen von Konten hier nicht ein". Klar, weil selbstklärend. Probier doch mal die programmunterstützte Änderung der Onlinebanking-PIN im Menü "Online-Verwaltung" aus. Das hört sich erst mal kompliziert an und ist es technisch auch, aber du wirst sehen, auch das ist selbstklärend und bedarf keiner besonderen Dokumentation. ;)


    2. Fehlanzeige: Die Beiträge in diesem Forum stellten das Thema als "bisher ungelöst" dar.


    Na ja, wenn man nach WISO+Mein+Geld+Lastschriftwiderspruch googelt, findet man den einen oder anderen Beitrag, aus dem hervorgeht, dass es die Funktion bereits gibt.


    ....tja, und dann kommt ein besserwissender Forenwart daher


    Tut mir leid, ich kann hier keine besserwissenden Inhalte erkennen. Kannst du mal die Stelle zitieren, damit wir wissen, was gemeint ist?


    Viele Grüße
    Jürgen