PKW Kauf buchen

  • Hallo und Hilfe, ich komme nicht weiter.
    Situation:
    -EÜR mit SKR03
    -PKW bisher als Leasingfahrzeug geführt
    -Leasingvertrag abgelaufen
    -Leasingbank finanziert den PKW weiter
    -Rechnung des Autohauses 9990,05 inkl. USt
    -Darlehensvertrag 9990,05 + 1219,79 Zinsen
    -gebucht Anlagenkonto PKW 320 netto
    - Laufzeit 2 Jahre


    Es passiert erstmal gar nichts.


    Fragen:
    -wie buche ich die USt
    -wie buche ich das Darlehen
    -wie buche ich die Zinsen
    -wie buche ich die Abschreibung
    -wie buche ich die monatlichen Finanzierungskosten


    Ich bin Euch sehr dankbar wenn Ihr mir da mal weiterhelfen könntet.


    Herzliche Grüße Friedrich

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß, dass ich zu diesem Sachverhalt vor nicht allzu langer Zeit schon n Roman geschrieben haben.


    Konten:


    • Kfz 0320
    • Umsatzsteuer: wie immer bei Eingangsrechnungen 1776
    • Darlehen 1705
    • Zinsen 2126
    • Afa 4832


    Kauf:
    0320 (8395,00) und 1776 (1595,05) an 1705 (9990,05)


    Monatliche Zahlungen:


    1705 (Tilgungsanteil) und 2126 (Zinsanteil) an Bank (hierüber stellen die Fiannzierungsbanken Tilgungspläne aus)


    Abschreibung:


    4832 an 0320

  • Leider verstehe ich es nicht ganz.
    Ich hatte die Anlage schon so eingegeben, aber nichts bei der USt gesehen. War mein Fehler, muss ja die Werte übernehmen in die USt. - Erklärung händisch übernhemen. Nachdem ich den Button gedrückt habe waren die Werte laut Auswertung da. So gut so schön und in Ordnung.
    Was nun aber komisch ist:
    Kaufdatum 24.11.
    Anschaffungskosten 8.395 €
    Zugang 8.395 €
    AFA 1399,18 €
    RBW 15390,82 €
    Wenn ich das ausrechne ist das 2x die Anschaffungskosten minus der AFA Wie kommt das???
    Und warum nur 1399,18 € AFA.
    Kannst Du das einem dummen Menschen erklären? :(


    Danke Dir recht herzlich und Gruß aus Potsdam.

    • Offizieller Beitrag

    Dann haben Sie den Pkw zweimal gebucht- bitte kontrollieren Sie sich da mal selbst, das kann ich von hier aus nicht sehen. NUR die von mir oben geschriebenen Buchungen sind die richtigen- wenn Sie noch eine gemacht haben, dann löschen oder stornieren Sie diese.


    Für 2011 ist die Afa viel zu hoch.


    Pkw AHK = 8395€, Nutzungsdauer 6 Jahre. 8395/6 = 1399,16. Aber in 2011 davon nur 2 Monate, also 1399,16 / 12 x 2= 233,19€ Abschreibung.


    RBW 31.12.2011: 8.161,81€

  • Danke habe den Fehler gefunden. Übrigens, das Auto wird in 2 Jahren abgeschrieben. Ist eine Übernhame aus dem Leasingvertrag. Fahrzeúg war beim Kauf 4 Jahre alt.
    Danke und Gruß aus Potsdam.

    • Offizieller Beitrag

    Übrigens, das Auto wird in 2 Jahren abgeschrieben. Ist eine Übernhame aus dem Leasingvertrag. Fahrzeúg war beim Kauf 4 Jahre alt.

    8|


    Nich guut...

  • Hallo warum schreibst Du nicht gut, mache ich da was falsch???


    Habe da noch ein Problem:


    Die im Anlagenverzeichnis ermittelten Abschreibungen stimmen nicht mit den Angaben zu den Abschreibungen bei den Betriebsausgaben überein! weniger... er bearbeiten


    Bei den Betriebsausgaben machen Sie folgende Abschreibungen (ohne Sofortabschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter) geltend:
    AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter: 0,00 €
    Sie haben bei den Angaben zu den Anlagegütern folgende Abschreibungen (ohne Sofortabschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter) ermittelt:
    AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter: 699,59 €


    Muss ich die AFA händisch eingeben? Dachte, dass macht das Programm gleich mit. Finde aber keine Konto dazu, bzw ist das Konto 4832 in der Aktivierungsliste gegraut.
    Habe es dann über das Menü Kontenverwaltung aktiviert. Dann konnte ich buchen. Habe zum 31. Dezember 699,59 € von 4832 (H) an 1705 (S) als freie Buchung gebucht. Nun kommt diese Meldung


    Die im Anlagenverzeichnis ermittelten Abschreibungen stimmen nicht mit den Angaben zu den Abschreibungen bei den Betriebsausgaben überein!
    Bei den Betriebsausgaben machen Sie folgende Abschreibungen (ohne Sofortabschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter) geltend:
    AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter: -699,50 €
    Sie haben bei den Angaben zu den Anlagegütern folgende Abschreibungen (ohne Sofortabschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter) ermittelt:
    AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter: 699,59 €


    Könnt Ihr mir mal sagen was ich falsch mache. Außerdem kann das doch sowieso nicht sein weil sich damit das Darlehen reduziert ohen das was eingezahlt worden wäre.
    Danke recht herzlich.
    Gruß Friedrich

    • Offizieller Beitrag

    Nicht gut, ein Kfz nur zwei Jahre abzschreiben!
    Kfz sind grundsätzlich über die Nutzungsdauer abzuschreiben.
    Der Wert mit den 6 Jahren stellt eine Vereinfachung dar, die auch bei dem Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen gilt.


    Wie ihr Fehler entstanden ist, kann ich nicht sehen, weil ich aus Ihren Angaben nicht ersehen kann, was genau sie gebucht haben? Haben sie ggf bei der Abschreibung manuell SOLL und HABEN verwechselt?
    Was ist Ihr Gegenkonto?
    Wieso verändert sich bei der Buchung der Abschreibung der Kontostand des Darlehens?


    Tipp: wenn sie garnicht mehr weiter wissen, löschen sie alle Buchungen und fangen noch einmal ganz von vorne an. Ganz langsam...

  • Tut mir ja echt leid, dass ich soviel Mühe mache.


    Hattt eine Tabelle im Internet zu den sechs Jahren gefunden und den Hinweis "Finanzamt kann bei Gebrauchtfahrzeugen von einer längeren Restnutzungsdauer ausgehen". Kann heißt nicht muss. Mein Interesse ist eine möglichst kurze Zeit, da im Folgejahr das Geschäft aufgegeben wurde. Na man wird sehen was dabei heraus kommt.


    Natürlich hätte ich den Buchungssatz nennen müssen, Entschuldigung:
    - freie Buchung
    - 699, 50 € Haben auf Konto 4832
    - Gegenkonto 1705 im Soll (Darlehen) und deshalb auch die Reduktion im Darlehen


    Dann habe ich das abgeändert:
    -freie Buchung
    - 699,50 € sowohl mal im Haben als auch im Soll probiert
    - Gegenkonto 320


    Ergebnis gleiche Fehlermeldung:




    p, li { white-space: pre-wrap; }Bei den Betriebsausgaben machen Sie folgende Abschreibungen (ohne Sofortabschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter) geltend:

    • AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter: -699,50 €


    Sie haben bei den Angaben zu den Anlagegütern folgende Abschreibungen (ohne Sofortabschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter) ermittelt:


    • AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter: 699,59 €

    Je nachdem ich das Soll und Haben bei der AFA verändere kommt aber immer die gleiche Fehlermeldung nur einmal die Zahl 699,50 € im plus oder im minus. Liegt es am falschen gegenkonto??
    Danke für die Hilfe.
    Gruß Friedrich

  • Vielleicht nochmals folgende Angaben:


    Buchungssatz 1
    - Rechnungsdatum 24.11.2010
    - freie Buchung
    - 9990,05 Brutto 19 % USt im Soll auf 320
    - Gegenkonto 1705 im Haben


    Buchungssatz 2
    - Jahresende 31.12.2010
    - freie Buchung
    - 699,50 im Soll auf 4832
    - Gegenkonto 320 im Haben


    Irgendwas ist falsch, aber was??


    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Mein Interesse ist eine möglichst kurze Zeit, da im Folgejahr das Geschäft aufgegeben wurde.

    Macht doch keinen Sinn, dafür ist doch der Entnahme-/Aufgabegewinn höher. ?(


    Im Übrigen gebe ich häschen bei der Aussage recht. Kann bedeutet im Steuerrecht sehr oft ein Muss.

  • Macht doch keinen Sinn, dafür ist doch der Entnahme-/Aufgabegewinn höher. ?(


    Im Übrigen gebe ich häschen bei der Aussage recht. Kann bedeutet im Steuerrecht sehr oft ein Muss.

    Doch noch eine Frage Entschuldigung.
    O.K, sagen wir mal ich habe bei der Betriebsaufgabe noch einen Restwert von 5000 € (Entnahmegewinn), das Darlehen liegt aber noch bei 7000 € das ich ja auch dann privat übernehmen muss. Kann ich das dann nicht wieder gegenrechnen??? Oder bin ich da vollkommen auf dem falschen Dampfer???

    • Offizieller Beitrag

    Nach langem probieren habe ich selbst den Fehler gefunden.

    Das ist sehr gut!

    Doch noch eine Frage Entschuldigung.
    O.K, sagen wir mal ich habe bei der Betriebsaufgabe noch einen Restwert von 5000 € (Entnahmegewinn), das Darlehen liegt aber noch bei 7000 € das ich ja auch dann privat übernehmen muss. Kann ich das dann nicht wieder gegenrechnen??? Oder bin ich da vollkommen auf dem falschen Dampfer???

    Nun, sie werden das Kfz zu dem Teilwert- was im bei Kfz meist dem Wert am Markt entspricht- entnehmen müssen.


    Das wird auf ein Erlöskonto gebucht und stellt eine zu versteuernde Einnahme dar.
    Wenn Sie im Gegenzug ein Darlehen privat entnehmen, stellt das eine Bareinlage dar.


    Ebenfalls wird der noch vorhandene Buchwert abgeschrieben.


    Also:


    KfzEntnahme = Einnahme.
    Abschreibung des Restbuchwertes auf NULL zum Zeitpunkt der Entnahme = Ausgabe. Steht da 1 Euro, ist der komplette Entnahmewert zu versteuern- es wurde ja auch im Zuge der Abschreibung unversteuert gelassen.


    Darlehensaufgabe = garnichts.
    Sie legen im Grunde die Tilung vollständig privat ein und wandeln so das Darlehen um- Darlehensaufnahme und Tilgung ist ertragsteuerlich sowieso ein neutraler Vorgang. Kosten sind allein die Zinsen. Darlehen ist immer nur eine Vermögensumschichtung und ertragsteuerlich unwirksam.



    Auch Umsatzsteuer werden Sie auf den vollen Entnahmewert zahlen müssen- nein anders: weil sie WISSEN, dass sie das Kfz nicht vollständig für den Betrieb aufbrauchen, DÜRFEN Sie die Vorsteuer nicht vollständig abziehen, sondern nur anteilig für den in der Zwischenzeit aufgebrauchten Betrag!


    Abzuschreiben ist, was in der Nutzungszeit voraussichtlich an Wertverlust eintritt. Eine Abschreibung auf NULL bewirkt lediglich eine Einnahmeverschiebung und bringt sie mMn in den Verdacht des Gestaltungsmißbrauchs!

  • Hallo isr ja wirklich peinlich, dass ich Sie so oft bemühe, wollte schon ein neues Thema anfangen damit Sie nicht so viel Arbeit mit mir haben. Ich versuche es trotzdem mal.


    Damit ich das Ganze abschließen kann und mich meiner eigentlichen, Arbeit nun gottseidank in einer Festanstellung, widmen kann habe ich noch ein paar Buchungssätze bei denen ich nicht genau weiß wie die verbucht werden. Es geht um GWG unter 150 €, was muss aktiviert werden und was ist einfach nur Büromaterial. Welche Konten sind dafür Zuständig.


    - Software (Fahrtenbuch, Vienscanner, Tax) alles nur Software mit eine Gültigkeit von einem Jahr
    - Drucker gebraucht relativ alt
    - Handy gebraucht
    - DVD Brenner, Soundkarte (alte defekt), RAM-Speicher, 2. Festplatte
    - Ladegerät und Ladekabel für Handy
    - Akku für Handy
    - Kabel für PC
    - Fussabtreter für Büro


    Danke, ich hoffe es war das letzte mal.


    Gruß Friedrich

    • Offizieller Beitrag

    Das ist teilweise strittig, ich schreibe hier, wie ICH handeln würde- ich rate Ihnen hierbei garnichts!

    - Software (Fahrtenbuch, Vienscanner, Tax) alles nur Software mit eine Gültigkeit von einem Jahr

    Trivialsoftware ist Sofortabzugsfähig-

    Zitat

    - Drucker gebraucht relativ alt

    Da Drucker relativ wertlos sind: 1,00 RBW aufs Anlagekonto.

    Zitat

    - Handy gebraucht

    Anlagegut- Einlage zum Teilwert.

    Zitat

    - DVD Brenner, Soundkarte (alte defekt), RAM-Speicher, 2. Festplatte

    Ersatz für defekte alte Teile: Instandhaltung (Sofortabzug), alle anderen Teile werden ZU dem PC geschrieben- kein eigenes Wirtschaftsgut, sondern mit dem PC zusammen abschreiben.

    Zitat

    - Ladegerät und Ladekabel für Handy

    Mit dem Handy zusammen abschreiben- bei Ersatzbeschaffung ist es Instandhaltung.

    Zitat

    - Akku für Handy

    Analog.

    Zitat

    - Kabel für PC

    Genauso: ist es ein Ersatz ist es Instandhaltung. Ist es gemeinsam mit dem PC erworben ist es zu aktivieren.

    Zitat

    - Fussabtreter für Büro

    Den nenne ich mal GWG-> Sofortabzug!

    • Offizieller Beitrag

    ... ich schreibe hier, wie ICH handeln würde- ich rate Ihnen hierbei garnichts!

    Der Zusatz war aufgrund des StBerG aber schon dringend notwendig. 8)

  • Es geht um die Privatnutzung von Telefon, Eigenanteil Bwewirtung.


    Buchungssatz Bewirtung:
    - Bewirtungskosten abzugsfähig Kto. 4650 mit Steuerschlüssel 19 % (70 %)
    - Bewirtungskosten nicht abzugsfähig Kto. 4654 ohne Steuerschlüssel (30 %)
    Ich denke so ist es richtig!!!


    Buchungssatz Telefon:
    Beim Telefon möchte ich eine pauschale Aufgliederung machen, sagen wir mal 50/50
    - Telefonkosten Kto. 4920 mit Steuerschlüssel 19 % (50 %)
    - Privatanteil Kto. 1880 unentgeldliche Wertabgaben ohne Steuerschlüssel (50)
    Ist das falsch???

  • Ich denke so ist es richtig!!!

    Ich nicht. Die Umsatzsteuer auf Bewirtungskosten bleibt (unter den allgemeinen Voraussetzungen) zu 100 % abzugsfähig. Am bestern das Jahr über nur das Konto # 4650 bebuchen und am Jahresende 30 % vom Nettobetrag ohne Steuerschlüssel auf # 4654 umbuchen.

    Ist das falsch???

    Unentgeltliche Wertabgabe (dann mit Umsatzsteuer) würdest du nehmen, wenn zuvor 100 % der Kosten als betrieblich gebucht worden wären. Da du aber nur 50 % genommen hast, buchst du für die privaten 50 % einfach auf Entnahme (Konto # 1800).