am Jahresende 30 % vom Nettobetrag ohne Steuerschlüssel auf # 4654
Bitte nicht- dieses Vorgehen ist ein Anlass zum Versagen der Anerkennung sämtlichen Betriebsausgabenabzugs für Bewirtungskosten- gern hergesucht im Prüfungsfalle
Wenn man den §4EStG bis zuende liest, steht in Absatz 7 folgendes:
Zitat(7) Aufwendungen im Sinne des Absatzes 5 Satz 1 Nummer 1 bis 4, 6b und 7 sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen. Soweit diese Aufwendungen nicht bereits nach Absatz 5 vom Abzug ausgeschlossen sind, dürfen sie bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden, wenn sie nach Satz 1 besonders aufgezeichnet sind.
Also bitte: einzeln und getrennt aufzeichnen und nicht im Zuge der Abschlusserstellung trennen.
Die Art der Buchung von Napoleon war genau richtig:
erst alles mit Steuerschlüssel 4650 an 1000 (oder so),
dann 30% DES NETTO 4654 an 4650.
ZitatAlles anzeigenBuchungssatz Telefon:
Beim Telefon möchte ich eine pauschale Aufgliederung machen, sagen wir mal 50/50
- Telefonkosten Kto. 4920 mit Steuerschlüssel 19 % (50 %)
- Privatanteil Kto. 1880 unentgeldliche Wertabgaben ohne Steuerschlüssel (50)
Ist das falsch???
Jo, is falsch!
Telefon zu 100% mit Steuerschlüssen 4920 an 1200. (Ausgabe mit Vorsteuerabzug)
Dann den Privatanteil BRUTTO mit Steuerschlüssel: 1880 an 8922. (unentgeltliche Wertabgabe als Einnahme mit Umsatzsteuerpflicht).
Es gibt übrigens großartige Kurse zum Thema 1x1 in Steuersachen... vielleicht was für Sie?!? [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_irre.gif]