PKW Kauf buchen

    • Offizieller Beitrag

    am Jahresende 30 % vom Nettobetrag ohne Steuerschlüssel auf # 4654

    Bitte nicht- dieses Vorgehen ist ein Anlass zum Versagen der Anerkennung sämtlichen Betriebsausgabenabzugs für Bewirtungskosten- gern hergesucht im Prüfungsfalle :S


    Wenn man den §4EStG bis zuende liest, steht in Absatz 7 folgendes:

    Zitat

    (7) Aufwendungen im Sinne des Absatzes 5 Satz 1 Nummer 1 bis 4, 6b und 7 sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen. Soweit diese Aufwendungen nicht bereits nach Absatz 5 vom Abzug ausgeschlossen sind, dürfen sie bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden, wenn sie nach Satz 1 besonders aufgezeichnet sind.

    Also bitte: einzeln und getrennt aufzeichnen und nicht im Zuge der Abschlusserstellung trennen.


    Die Art der Buchung von Napoleon war genau richtig:
    erst alles mit Steuerschlüssel 4650 an 1000 (oder so),
    dann 30% DES NETTO 4654 an 4650.


    Jo, is falsch!
    Telefon zu 100% mit Steuerschlüssen 4920 an 1200. (Ausgabe mit Vorsteuerabzug)
    Dann den Privatanteil BRUTTO mit Steuerschlüssel: 1880 an 8922. (unentgeltliche Wertabgabe als Einnahme mit Umsatzsteuerpflicht).



    Es gibt übrigens großartige Kurse zum Thema 1x1 in Steuersachen... vielleicht was für Sie?!? [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_irre.gif]

  • Entschuldigung, aber das war jetzt ein höchst überflüssiger Hinweis. Zufällig hatte ich gerade beruflich mit der Regelung des § 4 Abs. 7 EStG zu tun und kann dir sagen, dass der Pflicht zur getrennten Aufzeichnung selbstverständlich auch dann genüge getan ist, wenn es für Aufwendungen, die grundsätzlich unter § 4 Abs. 5 EStG fallen, separate Konten gibt. Das ist bei der von mir vorgeschlagenen Vorgehensweise überhaupt kein Problem. Dem Prüfer, der das nicht anerkennen wollte, würde ich was erzählen.

    • Offizieller Beitrag

    Dem Prüfer, der das nicht anerkennen wollte, würde ich was erzählen.

    Der Prüfer würde Dir aber erzählen, das die unentgeltlichen Wertabgaben bzw. die nicht abziehbaren Teile im jeweiligen Voranmeldungszeitraum abzugrenzen sind und nicht erst am Jahresende in der USt-Jahreserklärung.

  • Der Prüfer würde Dir aber erzählen, das die unentgeltlichen Wertabgaben bzw. die nicht abziehbaren Teile im jeweiligen Voranmeldungszeitraum abzugrenzen sind und nicht erst am Jahresende in der USt-Jahreserklärung.

    Wieso? Wir sprechen doch hier von Korrekturen, die nur einkommensteuerlich, aber nicht umsatzsteuerlich eine Rolle spielen.

    • Offizieller Beitrag

    Wieso? Wir sprechen doch hier von Korrekturen, die nur einkommensteuerlich, aber nicht umsatzsteuerlich eine Rolle spielen.

    Tun wir das? Sehen häschen und ich anscheinend anders.

    Telefon zu 100% mit Steuerschlüssen 4920 an 1200. (Ausgabe mit Vorsteuerabzug)
    Dann den Privatanteil BRUTTO mit Steuerschlüssel: 1880 an 8922. (unentgeltliche Wertabgabe als Einnahme mit Umsatzsteuerpflicht).

    Und genau so ist es richtig. Und das für jeden Voranmeldungszeitraum, ansonsten freut sich jeder Umsatzsteuer-Sonderprüfer über ein schnelles Mehrergebnis.

  • Die Telefonkosten haben nichts mit § 4 Abs. 7 EStG zu schaffen. Mein Beitrag # 22 bezog sich natürlich auf die Bewirtungskosten. Das hätte man bei aufmerksamer Lektüre leicht merken können.

  • Hallo danke erstmal für die vielen Antworten, leider verwirrt Ihr mich damit ein bisschen. Natürlich wäre ein Buchhaltungskurs sinnvoll wenn ich da mehr machen müsste. Die Selbstständigkeit war nur kurz und wir beide sind wieder im Anstellungsverhältnis. Es muss halt das Ganze abgeschlossen werden. Dafür nochmals eine Kurs zu machen macht keinen Sinn und es ist auch keine Zeit dazu da. Das Ganze an ein Steuerbüro zu geben, das Geld ist zurzeit nicht da. Also dieser etwas steinige Weg. Ich hoffe ich nerve Euch nicht zu sehr.


    Nun aber folgendes.
    Ich habe die Telefonkosten jetzt wie folgt gebucht
    - Das Jahr über 1200 im Haben auf 4920 im Soll inkl. Steuerschlüssel 19 %
    - am Jahresende freie Buchung, Bruttoanteil als Betrag eingegeben 1880 im Soll Betrag erscheint dann Brutto, 8922 im Haben Steuerschlüssel 19 % Betrag erscheint dann Netto und UST
    Ist das so richtig?


    Zur Bewirtung schreibe ich nochmals extra, wie gesagt Verwirrung.
    Danke für Euro Mühe.
    Herzliche Grüße aus Potsdam.
    Friedrich

  • ch habe die Bewirtung jetzt wie folgt gebucht, analog zum Telefon:


    - Das Jahr über 1000 im Haben auf 4650 im Soll inkl. Steuerschlüssel 19 %


    - am Jahresende freie Buchung, Bruttoanteil als Betrag eingegeben 4654
    im Soll Betrag erscheint dann Brutto, 4650 im Haben Steuerschlüssel 19 %
    Betrag erscheint dann Netto und UST


    Ist das so richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Entschuldigung, aber das war jetzt ein höchst überflüssiger Hinweis. Zufällig hatte ich gerade beruflich mit der Regelung des § 4 Abs. 7 EStG zu tun und kann dir sagen, dass der Pflicht zur getrennten Aufzeichnung selbstverständlich auch dann genüge getan ist, wenn es für Aufwendungen, die grundsätzlich unter § 4 Abs. 5 EStG fallen, separate Konten gibt. Das ist bei der von mir vorgeschlagenen Vorgehensweise überhaupt kein Problem. Dem Prüfer, der das nicht anerkennen wollte, würde ich was erzählen.

    Naja, wenn Sie persönlich das so klären konnten, freut mich das natürlich ganz außerordentlich für Sie.
    Grundsätzlich können Sie aber einem Prüfer viel erzählen, wenn der Tag lang ist, wenn der den Zeigefinger auf den Gesetztestext legt, ist er im Recht und Sie ein paar Betriebsausgaben los.


    Das sollte man niemandem, dem man Rat schenkt vorenthalten, oder?

  • Hallo un guten morgen, kann mir vielleicht doch mal jemand meine Frage beantworten. Habe ich die Buchungssätze so richtig gemacht. Wäre sehr dankbar dafür.


    Danke und herzliche Grüße.

    • Offizieller Beitrag

    Nee.



    Zitat


    [Blockierte Grafik: http://www.wiso-software.de/forum/wcf/icon/quoteS.pngZitat von »Napoleon«



    am Jahresende 30 % vom Nettobetrag ohne Steuerschlüssel auf # 4654

    Vom NETTO!


    4654 im SOLL, 4650 (gemindert, also) im Haben. Kein Steuerschlüssel!

  • Jetzt habe ich es verstanden, danke. Entschuldigt wenn ich so penetrant bin, bin halt ein Greenhorn und möchte es aber auch korrekt machen und ein Kurs lohnt nun wirklich nicht mehr.
    Etwas für mein Verständnis:
    - Habe für das KFZ die 1%Regelung gewählt.
    - Das Programm hat ja eine Berechnung- und Übertragungsfunktion dafür.
    - Folgende Werte stehen da und werden übertragen


    - 24.000 € Bruttolistenpreis inkl. Zusatzausstattung
    - 1 % ist 240 €/monatlich
    - 20 % auf 8924
    - 80 % auf 8921
    - auf den Betrag 80 % werden 19 % UST ermittelt
    - somit wird ein Wert von 276 48 € als unentgeldliche Wertabgabe auf 1880 gebucht, und das verstehe ich nicht.


    Ist ja mehr als 1 %, UST auf einen UST-Betrag???
    Es irritiert mich um so mehr weil bei meinem jetzigen Dienstfahrzeug ich eben nur das 1% exakt angerechnet bekomme. Fahrzeug 32.000 €, 320 € Eigennutzung.


    Wäre schön wenn Ihr mir das noch erklären könntet.

    • Offizieller Beitrag

    Ist ja mehr als 1 %, UST auf einen UST-Betrag???
    Es irritiert mich um so mehr weil bei meinem jetzigen Dienstfahrzeug ich eben nur das 1% exakt angerechnet bekomme. Fahrzeug 32.000 €, 320 € Eigennutzung.

    Sie dürfen das nicht mit der Besteuerung von einem geldwerten Vorteil für Arbeitnehmer vergleichen1


    Ja, es wird tatsächlich ein Bruttobetrag herangezogen und USt erhoben. 8| Klingt komisch, is aber so!



    @ Napoleon:
    getrennt aufzeichnen bedeutet gem. Wortlaut des Gesetzes und sogar gem. des allgemeinen deutschen Sprachgebrauches nicht dasselbe wie zusammen aufzeichnen und irgendwann wieder trennen.
    Das sollte man einfach wissen.
    Aber machen Sie halt, wie Sie denken, ist ja nicht meine Buchführung- ich lass so eine "Info" nur nicht unkommentiert stehen, nur weil ein Prüfer einen freundlichen Tag hatte.


    Unserem TE hier isses sowieso egal. Der erledigt eine Jahresbuchführung.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, es wird tatsächlich ein Bruttobetrag herangezogen und USt erhoben. 8| Klingt komisch, is aber so!

    Ist ganz einfach zu erklären, es ist schlicht und einfach nur eine fiktive Berechnungsgrundlage und eben kein Bruttobetrag i.S.d. Gesetzes.

  • Ja danke, ist wohl so. Die Logik geht mir aber nicht nahe. Bin halt nur Techniker und kann wohl nicht so denken wie die Steuerleute. Für mich wäre es jetzt logisch, dass mein Arbeitgeber auf die 320 € die UST aufschlägt und daraus dann die Lohnsteuer ermittelt. Warum werde ich als Arbeitnehmer besser gestellt als der Unternehmer in Peson. Freue mich zwar darüber aber ärgere mich auch über das Ergebnis der Buchhaltung.
    Na dann danke für die zahlreichen Informationen.
    Schönes Wochenende und Gruß aus dem regnerischen Potsdam.
    Friedrich

    • Offizieller Beitrag

    Den Arbeitnehmer möchte ich sehen, der solche Gestaltungsspielräume hat, wie es ein Unternehmer bei einem betrieblichen Kfz hat. Der Gesetzgeber könnte ja auch sagen, dass Kfz nur noch dann als Unternehmensvermögen berücksichtigt werden dürfen, wenn sie ausschließlich unternehmerischen Zwecken dienen. Den Aufschrei möchte ich mal hören.


    Deine Rechnung hinkt übrigens gewaltig. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Die Logik geht mir aber nicht nahe.

    Wer hat gesagt, Steuerrecht hätte etwas mit Logik zu tun? [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_irre.gif]

  • Den Arbeitnehmer möchte ich sehen, der solche Gestaltungsspielräume hat, wie es ein Unternehmer bei einem betrieblichen Kfz hat. Der Gesetzgeber könnte ja auch sagen, dass Kfz nur noch dann als Unternehmensvermögen berücksichtigt werden dürfen, wenn sie ausschließlich unternehmerischen Zwecken dienen. Den Aufschrei möchte ich mal hören.


    Deine Rechnung hinkt übrigens gewaltig. ;)

    He, he, warum so aggresiv. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Arbeitnehmer als Privatmann hat 1 %, der Unternehmwer als Privatmann hat 1,19 %, hier stimmt was nicht in der Denke derer die solche Regeln machen. Hast Du auch schon mal daran gedacht, dass es wohl Millionen von Unternehmern gibt, die sich gar kein 2. Fahrzeug leisten können (Kleinunternehmer). Geh mal in Deinen Überlegungen lieber an die, die einen 3 Mann Betrieb betreiben und den Porsche von der Steuer absetzen. Die Frage der Angemesseneit wäre eine viel wichtigere Frage als das was Du meinst.
    Wenn Du schon einen Satz hin haust wie : "Deine Rechnung hinkt übrigens gewaltig!", dann solltest Du auch sagen was Du damit meinst.
    Trotzdem liebe Grüße.

    • Offizieller Beitrag

    Der Arbeitnehmer als Privatmann hat 1 %, der Unternehmwer als Privatmann hat 1,19 %, hier stimmt was nicht in der Denke derer die solche Regeln machen.

    Es scheint Dir in diesem Zusammenhang wohl entgangen zu sein, dass der Unternehmer demgegenüber den vollen Vorsteuerabzug hat. ^^


    He, he, warum so aggresiv.

    ?(

    Wer hat gesagt, Steuerrecht hätte etwas mit Logik zu tun?


    Aber die Frage scheint dann ja beantwortet. Dann erkläre ich den Thread mal für Dich als beantwortet. Und künftig werde ich mich dann aus Deinen Threads gerne thematisch fernhalten.