PKW Kauf buchen

  • Ich dachte immer, dass ein Unternehmen und ein Unternehmer zweierlei sind. Der Unternehmer als Person kann meines Wissens nach keine Vorsteuer abziehen, dass kann nur das Unternehmen. Also was soll der Einwurf?
    Da erscheint mir die Antwort von Häschen deutlich besser nachzuvollziehen: "Wer hat gesagt, Steuerrecht hätte etwas mit Logik zu tun? [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_irre.gif]", aber dass hat Dir ja auch nicht gefallen wie man aus dem Smily erkennen kann.
    Trotzdem danke, Gruß Friedrich.

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte immer, dass ein Unternehmen und ein Unternehmer zweierlei sind. Der Unternehmer als Person kann meines Wissens nach keine Vorsteuer abziehen, dass kann nur das Unternehmen. Also was soll der Einwurf?

    Naja, der Unternehmer ist der, der die Tätigkeit ausübt, das Unternehmen ist die Tätigkeit. Definition: §2 UStG.


    Die Erklärung steht vor allem in dieser Erklärung von miwe4:

    Zitat von miwe4

    Ist ganz einfach zu erklären, es ist schlicht und einfach nur eine fiktive Berechnungsgrundlage und eben kein Bruttobetrag i.S.d. Gesetzes.

    Damit ist der Unternehmer gegenüber der Privatperson subjektiv schlechter gestellt.
    Objektiv betrachtet aber hat der Unternehmer damals die volle Vorsteuer selbst abgezogen und muss deshalb auch Teile dess früheren Abzugs korrigieren- das sind nicht 19% auf die kompletten 1%, sondern 19 % auf 80% von 1% des abgerundeten BLP, die anderen 20% bleiben Umsatzsteuerfrei.


    Objektiv betrachtet hat der Unternehmer gegenüber dem normalen Angestellten bezüglich der PKW Nutzung grundsätzlich Vorteile.


    Wie man es dreht und wendet, der Gesetzgeber hat eine Vereinfachnungsregelung, die eine fiktive Berechnung zugrund legt, geschaffen, die man als Unternehmer akzeptieren und nutzen kann, aber nicht muss. Denn objektiv betrachtet steht es einem Unternehmer frei, der
    Berechnung der Privatnutzung die tatsächlichen Kosten zugrunde zu legen,
    wobei er auch die dazugehörende Vorsteuer zu korrigieren hat- eine
    Ausgesteltung, die dem Arbeitnehmer so nicht zukommt.

  • Ja danke, die Erklärungen sind wie immer nachvollziehbar und sachlich. Danke dafür. Ist auch für mich grundsätzlich erledigt, wie schon mal gesagt: "Ist halt so". Trotzdem versteht mein Technikerhirn die Logik nicht. Der Betrag ist wie auch schon vorher eingeworfen wurde ein fiktiver Betrag und errechnet sich aus dem Betrag inkl. Mehrwertsteuer. Ich zahle also nach meinem Logikverständniss doppelt Mehrwertsteuer. Aber vielleicht passt da meine Logik einfach auch nicht. Aber was solls, ist halt so.
    Danke nochmals, abgeschlossen.
    Herzliche Grüße Friedrich.