Schwerbehindert und Gartenarbeit

  • Ich habe eine Schwerbehindertenausweis mit einem GdB 80 und ein Haus mit einem großen Garten (ca 1 000qm Grundstück)


    Ich kann den Garten nicht mehr alleine pflegen und habe nun Gärtner engagiert, kann ich diese Kosten nach § 33 a
    Haushaltsnahe Dienstleistungen einsetzen?

    • Offizieller Beitrag

    Es gelten die ganz normalen gesetzlichen Regelungen für Haushaltshilfen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Für Schwerbehinderte gibt es da keine Sonderregelungen. Mit dem § 33 a EStG hat das allerdings nichts zu tun, Du meinst sicherlich den § 35a EStG. Einfach den Programmanweisungen folgen, da dort eigentlich alles steht.