ist eine Rente durch volle Erwerbunfähigkeit eine Lohnersatzleistung ?

  • Hallo,


    Meine Frau mit Lohnsteuerklasse 5 steht noch in einer Beschäftigung und hat auf ihrer Lohnsteuerbescheinigung von 2011 überall 0 Euro stehen.


    Die ersten Monate letzten Jahres hatte sie von der Krankenkasse Geld bekommen.


    Anschließend eine Überbrückung vom Arbeitsamt.


    Und die restlichen Monate Rentengeld wegen voller Erwerbsunfähigkeit (Bescheid kam vor kurzen mit Rückwirkung bis Mitte letzten Jahres).




    Nun habe ich folgendes eingetragen:


    Beim Formular Lohnsteuer überall die Null Euro eingetragen.


    Als Lohnersatzleistung jeweils:


    4 Monate Überbrückungsgeld von der Krankenkasse (Netto, d.h. das Geld was überwiesen wurde)


    2 Monate Arbeitsamt (Netto)


    und 6 Monate Rentenbezug (Netto)




    Meine Frage:


    darf ich den Rentenbezug als Lohnersatzleistung eintragen ?


    oder wo gehört dieser Betrag hin ?


    Danke und ein schönes Wochenende


    bavaria ?(

    • Offizieller Beitrag

    Rente ist Rente und als solche zu versteuern. Lohnersatzleistungen sind in der gezahlten Höhe (ggf. nach Verrechnung mit der Rentennachzahlung) dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen. Und wie was verrechnet wurde sollte aus den jeweiligen Leistungsmitteilungen ersichtlich sein und ist nach § 11 Absatz 1 EStG im Jahr des Zuflusses zu versteuern.


    Wann ist denn der Rentenbescheid ergangen und wann erfolgte ggf. eine Rentennachzahlung?

  • Der Rentenbescheid ist vor 2 Wochen gekommen und rückwirkend ab 01.8.11.
    Hab ich aber noch nicht bekommen da die Krankenkasse und das Arbeitsamt ihre Forderung geltend machen durften.
    Ist aber jetzt geregelt und ich warte auf die Rückzahlung der Restsumme.


    Wenn ich dich richtig verstanden habe, setze ich jetzt für 2011 folgende Zahlungen ein:
    Krankengeld und Arbeitslosengeld und noch keine Rente, da der Zufluss erst 2012 stattgefunden hat?



    gruß, Dietmar

    • Offizieller Beitrag

    Genau.


    Und 2012 dann die laufende Rente und die Rentennachzahlung; evtl. gegengerechnetes Kranken- und Arbeitslosengeld sind dann mit negativem Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen.

  • so werde ich es dann machen.
    vielen Dank für die tolle Auskunft.
    Der Bescheid mit der Rückzahlung ist vergangenen Dienstag gekomen, warte noch auf das Geld.


    gruß, bavaria