Hallo,
Meine Frau mit Lohnsteuerklasse 5 steht noch in einer Beschäftigung und hat auf ihrer Lohnsteuerbescheinigung von 2011 überall 0 Euro stehen.
Die ersten Monate letzten Jahres hatte sie von der Krankenkasse Geld bekommen.
Anschließend eine Überbrückung vom Arbeitsamt.
Und die restlichen Monate Rentengeld wegen voller Erwerbsunfähigkeit (Bescheid kam vor kurzen mit Rückwirkung bis Mitte letzten Jahres).
Nun habe ich folgendes eingetragen:
Beim Formular Lohnsteuer überall die Null Euro eingetragen.
Als Lohnersatzleistung jeweils:
4 Monate Überbrückungsgeld von der Krankenkasse (Netto, d.h. das Geld was überwiesen wurde)
2 Monate Arbeitsamt (Netto)
und 6 Monate Rentenbezug (Netto)
Meine Frage:
darf ich den Rentenbezug als Lohnersatzleistung eintragen ?
oder wo gehört dieser Betrag hin ?
Danke und ein schönes Wochenende
bavaria