Internetmarke buchen, neue Regel von Deutsche Post

  • seit Anfang April, bekomme ich von DeutschePost keine Rechnungen für das bezahltes Geld, sonst nur für gekaufte Internetmarke.
    also ich zahle z.b. 50,00 € per PayPal und kaufe eine Internetmarke für 1,65 €. 48,35 € bleibt auf meine Konto bei der DeutchePost.


    Frühe, kriegte ich per Post, eine Rechnung für die Gesamte 50.00 € und problemlos als Porto gebucht.
    Wie bucht man jetzt, erstmals 50,00 Einzahlung(Ohne Rechnung), und diese 1,65 € (Rechnung)
    ...
    MB2012

  • Die 50,00 EUR Einzahlung auf die Deutsche Post "Portokasse" werden umgebucht auf das Verrechungskonto und dort ergebnisneutral "geparkt".
    Wenn nunmehr die Rechnung über die einzelne Internetmarke kommt, wird über das Verrechnungskonto eine Ausgabe mit der Kategorie Porto erzeugt.

  • Aber wie behandelt man das eigentlich bei vereinfachter Einnahmenüberschußrechnung. Bei mir z. B. läuft es ja nach dem Ist- Soll Versteuerungsprinzip. Es zählt also für mich etwas dann als Ausgabe, wenn ein Betrag vom Bankkonto als Ausgabe geflossen ist. Im Fall Internetmarke also wenn der Portobetrag per Lastschrift abgebucht wurde. Da bis März auch immer die Rechnung zum Porto für diesem Betrag kam, war ja auch alles kein Problem. Falls ich nun weiter nach diesem Prinzip Buchen will, steh ich auf dem Schlauch, da man die Portoabbuchungen im Voraus nicht mehr den nachträglich dekatisch verbrauchten Porto zuordnen kann.


    Hat da einer ne Idee?? Bei den Abbuchungen steht immer eine Belegnummer. Nicht zu verwechseln mit der Rechnungsnummer. Würde das reichen wenn ich die Belegnummern laut Kontoauszug in der EÜR angebe und alles wie gehabt nach dem Ist- Soll Versteuerungsprinzip buche also wenn das Porto bei mir abgebucht wird?

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe das wie LEV, das ist eine Art externes Verrechnungskonto, weil man noch immer die Verfügungsmacht über das geparkte Guthaben hat.


    Das gilt also auch bei der EÜR.

  • Die gleichen Probleme hatte ich auch, jetzt hab ich noch eine Frage, ich bin leider noch nicht so vertraut mit den ganzen Buchungsvorgängen. Wenn ich jetzt eine Rechnung über die gekauften Internetmarken erhalten habe, die im April erstellt worden ist, aber die Internetmarken im März verbraucht wurden, in welchem Monat buche ich dann die Rechnung?

  • Bezüglich der Verbuchung einer Online-Portokasse haben wir (Kleinunternehmerregelung) es unter der EÜR so gehandhabt.


    Die Aufladung einer Portokasse ist erstmal keine Ausgabe, da die eigene Portokasse dadurch ein für sich selbst zur Verfügung stehendes Guthaben darstellt. Erst die daraus genommenen Briefmarken oder Paketfrachten sind die Ausgabe.


    Von daher empfiehlt es sich eine Nebenkasse (kein Bankkonto!) einzurichten ( SKR04: 1610, 1620...) und als Online-Portokasse/Unternehmen zu bezeichnen, um eine Verrechnung vornehmen zu können. Die allgemeinen Verrechnungskonten eignen sich wenig, da wir hier nur ein einfaches Verrechnungskonto brauchen, um eine offensichtliche separate Abrechnung durchzuführen.
    Deklariert wird die "Aufladung" immer zum! Buchungsdatum vom Geldkonto abgehend mit einer "Freien Buchung" in Wiso und zwar DIREKT (kein Geldtransit) :
    Konto1: Geldkonto1, wo abgebucht wird (z.Bsp 1800) im Haben...und ... Konto2: Geldkonto2 (Portokasse z.Bsp. 1810) im Soll. Dann bucht es das Ganze ordnungsgemäß auch gleich ins entsprechende Kassenbuch.


    Wechsel zum entspr. Kassenbuch-dort (nun im Guthaben) werden dann die Ausgaben (die Briefmarken usw) gebucht und zwar auf Portokosten (SK04 6800).
    Bitte möglichst alle erreichbaren Belege ausdrucken...man weiß ja nie.
    Und da man immer wieder aufladen muß, um Marken zu bekommen-kommt ein Kassenbuch auch nie ins Minus. Das ist wichtig.


    Somit habt ihr alle Buchungen erwischt: :thumbsup:
    - Runter vom Geldkonto (Aufladung) (-)
    - mit Umbuchung und Gutschrift auf Portokasse (+)
    - Portokosten mit Abbuchung von Portokasse (-) und Zurechnung zu Sachkonto Portokosten (+)


    Denn nicht verbrauchtes Portoguthaben der Portokasse gehört im Jahresabschluß ja zum Betriebsvermögen (man kann es sich ja auch wieder auszahlen lassen und es ist auch nicht verbraucht worden) und das hat man gleich mit deklariert.


    Klappt einwandfrei
    Viele Grüße ;)

  • naja aber wenn ich zur post gehe, dort 20 briefmarken kaufe und die dann buche, buche ich ja auch alle sofort und nciht erst wenn ich den brief versende...



    also gerade bei uns, wo wir im monat vielleicht 5€ für porto benötigen finde ich es viel zu aufwändig, für zwei gedruckte marken die rechnung zu drucken und dann extra zu buchen...


    da muss es doch auch eine möglichkeit geben, das ganze gleich als ausgabe zu buchen???

  • aber wenn ich zur post gehe, dort 20 briefmarken kaufe und die dann buche, buche ich ja auch alle sofort und nciht erst wenn ich den brief versende...


    Nach meiner Ansicht schlüssige Begründung für die sofortige Verbuchung der vom Bankkonto abgebuchten Beträge..... :thumbup:

  • Hallo, ich bin neu hier und blutiger Anfänger.


    Auch ich bin über meine Portokassenaufladung gestolpert. Ich lasse diese per Lastschrift von meinem Konto abbuchen.
    Daher habe ich nun aktuell eine Zahlung über 10,- € Portokassenaufladung auf dem Konto, zu der ich überhaupt nicht weiß, wie ich damit umgehen soll.


    Hier ein Hinweis der Deutschen Post, der für mich nachvollziehbar ist:
    "Über das Internetportal eFiliale der Deutschen Post AG können Sie
    auch andere Waren und Dienstleistungen aus dem Guthaben der Portokasse
    bezahlen. Diese können steuerpflichtig sein. Daher ist die pauschale
    Abrechnung der Portokassenaufladung als Porto nicht mehr möglich. Die
    Aufladung der Portokasse stellt lediglich einen Umtausch eines
    Zahlungsmittels „Bargeld” in ein anderes Zahlungsmittel „elektronisches
    Geld” dar. Dieser Vorgang ist nicht umsatzsteuerbar. Wir können Ihnen
    bei Aufladung Ihrer Portokasse keine Rechnung mehr zur Verfügung
    stellen.
    Für Aufladungen erhalten Sie lediglich eine Bestätigung per E-Mail.
    Diese E-Mail beinhaltet dieselbe Auftragsnummer, die sowohl in Ihrem
    Kundenkonto als auch auf Ihren Kontoauszügen im Verwendungszweck jeder
    Lastschrift aufgeführt ist. So ist eine Zuordnung der Lastschriften zu
    den Auftragsbestätigungen der Aufladungen gewährleistet.


    Die Besteuerung der einzelnen Leistungen - und damit die
    Rechnungsstellung - kann erst bei der konkreten Leistungserbringung
    durch die Deutsche Post AG vorgenommen werden."


    Da ich ja mit dem Guthaben der Portokasse auch andere Dinge kaufen kann, die u.U. Umsatzsteuer enthalten, wäre eine Buchung auf "Porto" theoretisch falsch, oder?
    Der Umweg über ein Verrechnungskonto - wie würde das praktisch gehen? - Ich bekomme es nicht hin, die Zahlung vom Bankkonto den Verrechnungskonto zuzuordnen.
    Leider finde ich auch im Tutorial und in der Hilfe nichts.


    Hat jemand eine Idee, wo ich Informationen zum richtigen Umbuchen der Portokassenauflaung auf ein Verrechnungskonto finde?


    Viele Grüße


    Martin

    • Offizieller Beitrag

    Es ist genau so wie es das häschen oben bestätigt hat. Das ergibt sich aber schon hier aus dem Internetauftritt bzw. aus den AGBs.

  • Hallo.
    ja, aber wie geht das in der Praxis in der Software:

    Die 50,00 EUR Einzahlung auf die Deutsche Post "Portokasse" werden umgebucht auf das Verrechungskonto und dort ergebnisneutral "geparkt".

    ??


    Im Zuordnungsassistenten gibt es ja keinen Punkt "Umbuchen auf Verrechnungskonto". Da hänge ich...
    Die Hotline von Buhl sagte, ich solle es einfach als Porto buchen. Dies möchte ich jedoch nicht, weil es nicht korrekt ist.


    Wie also "verschiebe" ich die Portokassenaufladung auf das Verrechnungskonto?
    Für Hilfe wäre ich Dankbar.


    Viele Grüße


    Martin

  • So, ich bin es jetzt Leid. :S
    Ich hab nun auf Variante 3 umgestellt und die Portokassenaufladung einfach auf Porto gebucht.
    Ich hatte ja erst 6 Buchungen, daher war das Umstellen der Variante wohl nicht allzu problematisch.
    Ich hoffe, die Wahrscheinlichkeit dafür in den Knast zu gehen, ist nicht allzu hoch...


    Viele Grüße


    Martin


  • Moin,
    z.B. Kategorie weitere wählen und 1360 auswählen.....

    ja aber wie??


    Hallo Mausko,


    Ich steh wirklich auf dem Schlauch. Eine Kategorie "Weitere" gibt es bei mir nicht.


    Vielleicht sollte ich erwähnen, dass ich EÜR Variante 2 mit SKR03 eingestellt habe.


    Siehe Bild im Anhang.


    Viele Grüße

    3 Mal editiert, zuletzt von SAMM () aus folgendem Grund: Hatte meinen Text versehentlich in das Zitat eingefügt.

  • Die Post macht es sich mit ihrer Regelung sehr einfach. Die Darstellung, dass da einfach nur "echtes" Geld in elektronisches Geld umgewandelt wird, stimmt so nicht. Zwei Denkfehler werden gemacht:


    1. Es handelt sich um einen Prepaid-Vertrag. Das ist genauso wie bei Prepaid-Verträgen fürs Handy. Da käme ja auch niemand hier auf die Idee, die Prepaid-Kosten erstmal auf ein neutrales Konto zu buchen und dann jedes Telefongespräch oder jede SMS einzeln in der EÜR zu buchen. Das wäre ja Wahnsinn! Eine Prepaid-Aufladung des Handys wird doch wohl dann in der EÜR gebucht, wenn das "echte" Geld dafür als Ganzes eingezahlt wurde.


    2. Die Darstellung der Post ist aus einem zweiten Grund unsinnig: Das "echte" Geld, das die Post zur Aufladung der Portokasse einzieht, ist weg. Man kann es nicht zurücktauschen. Es gehört mir also nicht mehr, da ich kein volles Verfügungsrecht mehr darauf habe. Die Post selbst kann mit dem Geld auch schon arbeiten, es ist ein Darlehen, das ich der Post gewährt habe. Im Sinne einer EÜR muss der entsprechende Betrag daher mit dem Datum der Bankbuchung in MB eingetragen werden.


    Bei einigen Beiträgen oben habe ich den Eindruck, es wird die EÜR mit einer doppelten Buchhaltung verwechselt. In der EÜR gibt es beispielsweise kein Betriebsvermögen. In der EÜR werden immer nur reale Geldflüsse eingetragen, es gilt grundsätzlich immer der Zeitpunkt des Geldflusses - also des Flusses des "echten" Geldes. Das ist hier also das Datum, zu dem die Portokasse aufgeladen wird.


    Wenn man das alles steuerlich richtig verbuchen möchte, weil nicht alles, was mit der Portokasse bezahlt ist, umsatzsteuerfrei ist, dann muss man m.E. die Buchung der Aufladung splitten:


    - Mit einer Splitt-Teilbuchung kann man dann alle umsatzsteuerfreien Umsätze zusammenfassen, als "Porto"


    - die Umsätze mit Umsatzsteuer können auch zusammengefasst werden zu je einem Eintrag mit 7% USt. (falls vorhanden) und einem Eintrag mit 19% USt. Alles in der gesplitteten Buchung der Aufladung.


    - alle Einzelrechnungen der Post bekommen die Belegnummer der Portokassenaufladung

  • Du machst nix mit Splittbuchung.
    Der Betrag, den du in die Portokasse lädst, wird zunächst auf das Verrechnungskonto gebucht. (Kategorie -> weitere (F2) -> Verrechnungskonto)
    Erst wenn du Marken in der Portokasse kaufst, bekommst Du von der Post eine Rechnung und die buchst Du dann als Porto, bezahlt vom Verrechnungskonto.


    Warum? Nun, weil du zum Zeitpunkt der Geldverlagerung von deinem Bankkonto in die Portokasse ja noch gar nicht weißt, was für Leistungen der Post du davon kaufst. Es könnte ja auch mal ein Produkt dabei sein, für das die Post MwSt berechnet. :)