Abziehbare Vorsteuerbeträge laut UstVA überprüfen/ausdrucken

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte nur, weil das Programm aus 3300/3400 ja auch Vorsteuer zieht.
    1576 alleine ist noch lange nicht der Betrag, den das Programm in der UStVA bei Abziehbaren Vorsteuerbeträge angibt...

    Nun denn.... von den Konten 3300 und 3400 wird die Vorsteuer gebucht, auf den Konten selbst sollte jetzt der Nettobetrag stehen.
    Das sind Automatikkonten, bei denen ohne weiteres zutun folgendes passiert:


    Du tippst zB bei einer 107 Euro 3300 an 77XXX (später 77XXX an Bank).
    Das Programm macht: 100 Euro auf 3300, 7 Euro auf 1571 und 107 auf 77xxx im Haben.


    Einen Tankbeleg 59,50 Euro buchst Du Steuerschlüssel 6500 an Bank (oder so),
    das Programm bucht 50 Euro auf 6500 und 9,50 Euro auf 1576.


    Alles in Allem sollten die Konten 1570, 1571 und 1576 den Vorsteuerbetrag anzeigen, der in dem betreffenden Abrechnungszeitraum in die Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen wird.



    Ich gehe von einem Anwenderfehler aus, das ist von hier leider so schwer feststellbar.


    Idee: Sie haben sowohl mit Steuerschlüssel den Nettobetrag gebucht, als auch die Vorsteuer zusätzlich gesondert. Wäre das ggf möglich?


    Wie sehen die Kontenblätter 1571 und 1576 aus? 1571 müsste bei Ihnen diverse Buchungen aufweisen...? Rufen Sie mal Auswertungen auf und gucken, ob da Buchugnen auftauchen, die Ihnen ähnlich/ doppelt vorkommen.

    Zitat

    Wenn das Programm keine Verwendung von 1576 haben wollte, warum gibt es dann bei Verwendung keine Fehlermeldung?

    Es gibt Sachverhalte, die eine Direktbuchung ohne Steuerschlüssel erforderlich machen, deshalb ist das Konto frei zugänglich. ZB Versicherungserstattungen ohne Erstattung der Umsatsteuer.

    4955 brutto mit St.-Schlüssel an 77xxx
    so ist es richtig ;)

    Man macht aber nicht zwingend was falsch, wenn man getrennt bucht... daher... ?( :(

  • Man macht aber nicht zwingend was falsch, wenn man getrennt bucht... daher...


    ...aber garantiet, wenn man den Nettobetrag bei eingeschaltetem Steuerschlüssel bucht ;) ...könnte ja sein.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    ...aber garantiet, wenn man den Nettobetrag bei eingeschaltetem Steuerschlüssel bucht ;) ...könnte ja sein.

    Ja, hab ich ja schon geschrieben- das könnte passiert sein... [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_confused.gif]

  • Habe jetzt die Lösung gefunden :!:
    Zunächst: Der Ansatz, 1576 möglichst nicht benutzen zu sollen, dann aber die Vorsteuer genau dort suchen zu sollen, ist natürlich falsch.
    Letztlich war die Lösung eben doch bei den Konten wie z.B. 3400 u.s.w. zu finden:


    Ich habe jetzt unter Buchhaltung > Kontenanalyse > Übersicht
    der Kontenbuchungen
    in der Spalte 'St.(Su.)' alle Einträge mit V7
    und V19 angesehen und die entsprechenden Kontonummern notiert. Dann
    in Geschäftsvorfälle > Archiv Buchungen > rechte Maustaste
    Ausgeben > Kontoauswertung
    alle notierten Konten ausgedruckt.
    Bei den Konten 3400 und so weiter angegebenen Beträgen (Endsaldo) muß man natürlich die Steuer ausrechen. Bei 1576 ist die angegebene Zahl (Endsaldo) schon der Betrag. In der Summe ergibt sich genau der Betrag in der UStVA.
    Mein Fehler war, die selbst angelegten Konten zu vergessen... :love:


    Vielen Dank an ComputerHaus, maulwurf23 und häschen für die konstruktiven Beiträge.

  • Bei den Konten 3400 und so weiter angegebenen Beträgen (Endsaldo) muß man natürlich die Steuer ausrechen. Bei 1576 ist die angegebene Zahl (Endsaldo) schon der Betrag. In der Summe ergibt sich genau der Betrag in der UStVA.


    Habe ich etwas verpasst :?: ...komische FIBU :!:
    MfG Günter

  • Und jetzt mal ehrlich:
    Hat denn schon mal jemand versucht, so wie ich die ganze Zeit, den Betrag, den das Programm in die UStVA einträgt, anhand von Kontoauswertungen (Geschäftsvorfälle > Archiv Buchungen > ausgeben (rechte Maustaste) > Kontoauswertung) zu überprüfen?
    Wenn ja, haben die Zahlen zueinander gepasst? Und wenn wieder ja, mit mehreren Kontennummern, oder nur mit 1576?

    Hallo O.B.,


    auch wenn Ihr Problem erledigt ist, möchte ich für andere die dasselbe Problem haben und ebenso wie ich auf Ihren Beitrag treffen zur Überprüfung der Beiträge, die das Programm in die UStVA einträgt, folgendes beitragen:


    Wir haben monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Beim Jahresabschluss ist mir dann aufgefallen, daß die Umsatzsteuervorauszahlungen nicht dem Wert entsprechen, den ich auf den entsprechenden Steuerkonten (Summe Umsatzsteuer aus Konten 1770-1779 abzüglich der Summe Vorsteuer aus Konten 1571-1577, SK03) vorfinde. Da war eine verbleibende, nicht geltend gemachte Vorsteuer von 50,-€, obwohl ich nach der letzten Umsatzsteuervoranmeldung keine die Umsatzsteuer betreffenden Buchungen gemacht habe.


    Ich habe mir zum Vergleich deshalb (wie auch in der Anleitung zum Jahresabschluß von Franco Berg beschrieben) im Kaufmann eine Umsatzsteuervoranmeldung mit den Werten für das Gesamtjahr ausgedruckt. Diese stimmten mit den obigen Kontosummen, nicht aber dem monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und Vorauszahlungen überein. Aber woher kam die Differenz?


    Daraufhin habe ich die Umsatzsteuervoranmeldung von Wiso Kaufmann genauer unter die Lupe genommen und folgendes herausgefunden (man verzeihe mir, falls das für andere offensichtlich ist, bei mir war es das nicht):


    Für die Umsatzsteuervoranmeldung ist immer der bei der Buchung ganz oben eingestellte Monat ("Periode") für die Zuordnung zur passenden Umsatzsteuervoranmeldung relevant, nicht das Buchungsdatum!


    Wenn man es sich genau überlegt ist das ganz praktisch, denn: Gibt man eine zu spät eingetroffene Rechnung (z.B. für Februar) in einer späteren Periode (z.B. April) ein, aber mit dem richtigen Buchungsdatum, wird die Vorsteuer im April gezogen, und man muß keine Korrektur-UStVA für Februar senden. Genaugenommen ist das zwar rechtlich nicht zulässig, wird aber wie ich gehört habe häufig so gehandhabt - schließlich ist es bei der Vorsteuer ja auch nur zum eigenen Nachteil diese später anzumelden.


    Einen Haken hat die Sache allerdings: Man muß beim Buchen immer ganz, ganz genau hinschauen, welche Periode eingestellt ist und welches Datum man eingibt.


    Ich hatte nämlich bei einer Buchungen einen Fehler gemacht: Ich habe eine Rechnung mit Datum Oktober zwar mit richtigem Datum, aber ohne es zu merken versehentlich in der Periode September eingegeben, für welche bereits die UStVA raus war. Ergebnis: Der Betrag war in der Oktober-UStVA nicht drin, stattdessen hätte eine korrigierte für September bereitgestanden - was ich aber natürlich nicht gemerkt habe. Dadurch kam am Ende des Jahres dann die Differenz.


    Gleichzeitig ist es fast unmöglich einen solchen Fehler anhand eines normalen Ausdrucks der Kontoblätter nachzuvollziehen, denn dort steht nur das Buchungsdatum, nicht aber die Periode (außer man stellt "Seitenwechsel bei neuer Periode" ein - aber selbst dann steht die Periode nicht explizit da). Über die Kontoblatt-Ansicht, die nach Periode filtert, habe ich die Buchung dann doch gefunden, weil sie mit dem falschem Datum herausstach.


    Gerade dann, wenn man versucht regelmäßig zeitnah auch einzelne Belege einzubuchen, passiert einem schnell mal so ein Fehler. Ich fände es schön, wenn es beim Kaufmann einen Hinweis gäbe, der einen vor dem Buchungslauf warnt ("Achtung, Sie versuchen eine Buchung vorzunehmen, deren Datum nicht der eingestellten Periode entspricht. Sind Sie sicher?"). Ganz abgesehen davon gebe ich Ihnen Recht: Ein vernünftiger, nach Kaufmann-Periode und nicht nach Monat gruppierter Ausdruck der für die Umsatzsteuervoranmeldung verwendeten Buchungen wäre eine echte Hilfe, um solche Differenzen aufzuklären.


    Gruß
    André

  • Man kann in den Archivbuchungen gut sehen, in welcher Periode gebucht wurde. Und zwar wenn man sich bei der Buchung die Spalte "Datum/Buchungsinfo" anschaut. Das Jahr ist das Wirtschaftsjahr und die erste Zahl in der Klammer ist die Periode und die zweite der Buchungslauf in der Periode.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man es sich genau überlegt ist das ganz praktisch, denn: Gibt man eine zu spät eingetroffene Rechnung (z.B. für Februar) in einer späteren Periode (z.B. April) ein, aber mit dem richtigen Buchungsdatum, wird die Vorsteuer im April gezogen, und man muß keine Korrektur-UStVA für Februar senden. Genaugenommen ist das zwar rechtlich nicht zulässig, wird aber wie ich gehört habe häufig so gehandhabt - schließlich ist es bei der Vorsteuer ja auch nur zum eigenen Nachteil diese später anzumelden.

    Selbstverständlich ist das zulässig so vorzugehen und sinnvoll ist es noch dazu!
    Nur dann, wenn die Umsatzsteuervoranmeldung tatsächlich sehr abweicht (weil man zB. aus Zeitnot geschätzt hat), dann sollte man überhaupt eine Korrektur senden. Erlöse werde dabei ja höchst selten "vergessen"- da empfehle ich je nach Höhe dann doch eher die Korrektur.