Programm sagt Steuererstattung, FA sagt Nachzahlung

  • Ich habe folgendes Problem:


    Und zwar habe ich mit dem WISO Programm unsere Steuererklärung gemacht (Zusammenveranlagung Ehemann und Ehefrau, 2 Kinder) Das Programm hat mir am Ende gesagt, dass wir um die 160 Euro erstattet bekommen. Heute ist dann der Bescheid vom FA gekommen und das sagt Nachzahlung, zwar nicht viel, aber immerhin....


    Wie kann das kommen?


    was mir aufgefallen ist, wie kann es sein, dass im Programm ein niedrigerer Betrag an gezahlter Einkommenssteuer erscheint als im Steuerbescheid vom FA, ich habe die Daten aus dem Jahresausdruck übernommen?

    • Offizieller Beitrag

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    Hilfreich können übrigens auch die, meist umfangreichen, Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid des Finanzamts sein.


    Und zur Not hilft auch der Bescheidvergleich im Steuer-Sparbuch.


    Aber ohne jegliches Detailwissen kann Dir hier im Forum niemand helfen, selbst unsere Glaskugel nicht. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_glaskugel2.gif]

  • Ich habe schon beides verglichen, die Differenz fängt schon oben an, wie gesagt, bei der Höhe der Einkommenssteuer. Ich habe ja die Daten von dem elektronischen Ausdruck der Steuerkarte übernommen. Warum kann da bei der Berechnung vom FA ein höherer Betrag stehen?


    Dann steht bei den Erläuterungen Etwas von den Fahrten zur Arbeitsstätte, muß man die nachweisen? Denn die zweifeln an, dass mein Mann an 230 Tagen arbeiten war.


    Dann steht da noch was zu den Kinderbetreuungskosten, was ich nicht verstehe: Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steueriche Freistellung des Existenzminimums ihrer Kinder durch das ausgezahlte Kindergeld bewirkt wurde. (Hä???)


    Weiter unten steht noch was von beschränkter Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten, aber es werden doch eh schon nur 2/3 berücksichtigt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe schon beides verglichen, die Differenz fängt schon oben an, wie gesagt, bei der Höhe der Einkommenssteuer.

    Das was oben steht, ist im Prinzip der Schluss der Steuerfestsetzung. Und diese festzusetzende Einkommensteuer wird Dir über ein, zwei oder drei Seiten Steuerberechnung erläutert. Hin bis zum zu versteuernden Einkommen und der Berechnung des Steuerbetrags. Oben im Bescheid nach der ersten Zeile geht es im Prizip mit der Steuerabrechnung weiter.

    Dann steht da noch was zu den Kinderbetreuungskosten, was ich nicht verstehe: Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steueriche Freistellung des Existenzminimums ihrer Kinder durch das ausgezahlte Kindergeld bewirkt wurde.

    Das bezieht sich auf Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld.

    Dann steht bei den Erläuterungen Etwas von den Fahrten zur Arbeitsstätte, muß man die nachweisen? Denn die zweifeln an, dass mein Mann an 230 Tagen arbeiten war.

    Sicherlich ist das vom Einzelfall (5-/6-Tagewoche, Urlaub, Krankheit) abhängig.

    Weiter unten steht noch was von beschränkter Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten, aber es werden doch eh schon nur 2/3 berücksichtigt.

    Damit sind eben die 2/3 gemeint.


    Hast Du jetzt maml Deine Programmhilfe diesbezüglich genutzt?

    • Offizieller Beitrag

    Meist hat man einen Kalender, dem das zu entnehmen ist.
    Das FA rechnet üblicherweise 52 Wochen jährlich - 6 Wochen Urlaub x 5 Arbeitstage = 230 abzüglich gesetzlicher Feiertage = 224 abzüglich Krankheitstage.


    Miwe hat Recht, im Zweifel ist man in der Nachweispflicht- wenn Sie den Sachverhalt selbst auf Richtigkeit geprüft haben, gehört hierher ggf. ein Einspruch, meist aber reicht eine schriftliche Erläuterung, wie :
    Anzahl der Tage ist aus folgenden Gründen korrekt (6- Tage Woche, Urlaub nicht genommen, ...)



    Wenn Sie den Sachverhalt geprüft haben (wieviele Tage hat das FA denn anerkannt?) und gesehen haben, dass der Irrtum bei Ihnen liegt und das FA im Recht ist, dann prüfen Sie, ob bei Ihnen eine Pflichtveranlagung vorliegt:
    Klick und Klick


    Sofern bei Ihnen eine Antragsveranlagung vorliegt, ist eine Rücknahme innerhalb der Einspruchsfrist zulässig (aber ich gehe jede Wette, Sie haben Steuerklasse 3 und 5, wer geht mit?)

  • Ja natürlich haben wir 3 und 5 :)


    Ich habe mal vergleichsweise die Anwesenheitstage im Programm runtergesetzt, es ändert in der angegebenen Erstattung nichts, daran kann es also scheinbar nicht liegen...


    Also, ich habe jetzt noch mal genau Zahl für Zahl verglichen im Programm und im Bescheid. Der Unterschied, den ich erkenne, liegt in dem Punkt: "Berechnung der Einkommenssteuer" im Bescheid vom FA steht bei "nach dem Splittingtarif" 6,2520 % und im Programm 5,3912 %, wie kann das kommen?

    • Offizieller Beitrag

    Auch der dem Progressionsvorbehalt unterworfene Betrag wird Dir im Bescheid des Finanzamtes erläutert.


    Du stocherst nur wild herum.


    Entweder gehst Du den Steuerbescheid des FA und die Steuererberechnung des Steuer-Sparbuchs Zeile für Zeile durch oder Du musst Dir die Zeit nehmen, die Bescheiddaten in das Programmmodul des Steuer-Sparbuchs einzugeben, um dort beide Ergebnisse nebeneinander zu abzulesen.

  • Wieso stochere ich wild herum?


    Ich habe Zeile für Zeile verglichen, und das ist das einzige was abweicht.
    Entschuldigung dass ich keine Ahnung habe, aber darum frage ich ja hier.....


    Zum Progressionsvorbehalt steht in der Erläuterung nur, dass das Elterngeld (habe ein Teil des Jahres Elterngeld, ein Teil normalen Lohn bekommen) in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen wurde.


    Im Jahr davor habe ich auch schon teilweise Elterngeld und teilweise normalen Lohn bekommen und da hat das Programm mit dem Bescheid hinterher übereingestimmt.


    Das ist ja meine eigentliche Frage, warum es dieses Jahr nicht übereinstimmt?
    Da es ja letztes Jahr gepasst hat müsste das Programm das doch auch dieses Mal richtig miteinbezogen haben, oder nicht? Ich habe das Elterngeld ja korrekt eingegeben.

    • Offizieller Beitrag

    Wieso stochere ich wild herum?

    Weil man das erkennt als Fachmann.

    Zum Progressionsvorbehalt steht in der Erläuterung nur, dass das Elterngeld (habe ein Teil des Jahres Elterngeld, ein Teil normalen Lohn bekommen) in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen wurde.

    Da muss irgendwo auch der genaue Betrag stehen, der dem progressionsvorbehalt unterworfen worden ist. Ebenso muss es in den Erläuterungen zur Steuerberechnung des Steuer-Sparbuchs sein.

    Da es ja letztes Jahr gepasst hat müsste das Programm das doch auch dieses Mal richtig miteinbezogen haben, oder nicht? Ich habe das Elterngeld ja korrekt eingegeben.

    Das kannst nur Du selber prüfen (s.o.).


    Der Steuersatz für die dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfenden Einkünfte ändert sich übrigens auch schon, wenn sich das zu versteuernde Einkommen durch nicht anerkannte Werbungskosten verändert.


    Schon mal eine Proberechnung mit den veränderten Werbungskosten durchgeführt?

    • Offizieller Beitrag

    Entschuldigung dass ich keine Ahnung habe, aber darum frage ich ja hier.....


    Du musst Dich nicht entschuldigen.
    Aber miwe hatte Dir doch schon den Tipp


    Zitat

    Entweder gehst Du den Steuerbescheid des FA und die Steuererberechnung des Steuer-Sparbuchs Zeile für Zeile durch oder Du musst Dir die Zeit
    nehmen, die Bescheiddaten in das Programmmodul des Steuer-Sparbuchs einzugeben, um dort beide Ergebnisse nebeneinander zu abzulesen.

    gegeben.

    • Offizieller Beitrag

    Nirgends, der Steuersatz aufgrund der Anwendung des Progressionsvorbehaltes wird ja gerade nach Eingabe der diesem unterliegenden Leistungen errechnet.


    zu versteuerndes Einkommen = Steuersatz x = 25%


    zu versteuerndes Einkommen
    + Lohnersatzleistungen
    = fiktives zu versteuerndes Einkommen = Steuersatz y = 27%


    zu versteuerndes Einkommen x Steuersatz y = festzusetzende ESt
    abzüglich diverse anrechenbare Steuerbeträge
    = Zahllast (Nachzahlung/Erstattung)

    • Offizieller Beitrag

    Die Daten aus dem Bescheid habe ich im Programm eingegeben, nur wo kann ich den Unterschied im Progressionsvorbehalt im Programm eingeben?

    Du musst schauen, welchen Betrag unter Progressionsvorbehalt das FA in die Berechnung des Steuerbetrags einbezieht, und überträgst diesen Betrag- Abweichungen von den eigenen Angaben wären zu kontrollieren.

    Zitat

    Ich habe mal vergleichsweise die Anwesenheitstage im Programm
    runtergesetzt, es ändert in der angegebenen Erstattung nichts, daran
    kann es also scheinbar nicht liegen...

    Sind Ihre Werbungskosten unter 1.000 Euro? 8|
    Wenn ja, frage ich mich, warum das FA diesen Sachverhalt überhaupt kommentiert hat ?(