Kirchensteuer nach Austritt

  • Hallo,


    habe heute mein Bescheid von Finanzamt bekommen.


    Ich bin Juli 2011 aus der kirche ausgetretten. Mein Mann hat auch bis Juli Kirchensteuer bezahlt, obwohl er nie getauft wurde. Beide Lohnsteuerkarten wurden ab August 2011 beim FA geändert .


    Auf dem Bescheid berechnen Sie 7 Monate für beide, Berechnung der Kirchensteuer lauf FA


    zu versteuerndes Einkommen 36 535


    darauf enfallende Einkommensteuer 4 480


    ev. Kirchenst. 9 % von 2240 für 7 Monate 117,60


    kath Kirchenst. 9 % von 2240 für 7 Monaten 117,60


    Ist das richtig ???


    und warum behalten Sie für mein Mann überhaupt Kirchensteuer. Habe alle Kopie mein Austritt und die Vorderseite und Rückseite der Geburtsurkunde von meinem Mann bei der Einkommensteuererklärung dabei gemacht.


    Meine Bewerbungskosten wollten Sie auch nicht anerkennen. Ohne Belege geht nicht. lt Bescheid.


    Hat die letzten Jahre auch ohne Belege geklappt.



    Im voraus vielen Dank.


    Elisabeth

    • Offizieller Beitrag

    Meine Bewerbungskosten wollten Sie auch nicht anerkennen. Ohne Belege geht nicht. lt Bescheid. Hat die letzten Jahre auch ohne Belege geklappt.

    Weil es da keine pauschalen Ansätze gibt. Dann freu Dich, dass Du letztes Jahr Glück gehabt hast.

    warum behalten Sie für mein Mann überhaupt Kirchensteuer.

    Schon mal auf die Idee gekommen, den Telefonhörer zu nehmen und nachzufragen?

  • WISO-Steuersparbuch 2012:

    Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln können Bewerbungskosten auch geschätzt werden. Für Bewerbungen mit Bewerbungsmappe kann eine Pauschale von 8,50 Euro pro verschickter Bewerbung angesetzt werden und für Bewerbungen ohne Bewerbungsmappe eine Pauschale von 2,50 Euro. Mit dem Ansatz der genannten Pauschalen sind sämtliche Kosten mit Ausnahme der Internetgebühren abgegolten.


    Weiter und ausführlich bitte in der WISO-Steuersparbuch HILFE :!:

    • Offizieller Beitrag

    Weiter und ausführlich bitte in der WISO-Steuersparbuch HILFE

    Genau. Und was steht da dann wortwörtlich:

    Zitat

    Bedenken Sie bitte, dass es sich bei der Möglichkeit des pauschalen Ansatzes von Bewerbungskosten um eine Einzelfallentscheidung des Finanzgerichtes Köln (Az. 7 K 932/03 vom 07.07.2004) handelt. Und obwohl die vom Finanzgericht ermittelte Pauschale verhältnismäßig gering ausfällt, ist es eher unwahrscheinlich, dass dieses Urteil für die Masse der Steuerpflichtigen Anwendung finden wird.


    Haben wir beide jetzt schon wieder eine Diskussion über das Thema "alles bis zum Ende lesen"?

  • Ich bin Juli 2011 aus der kirche ausgetretten. Mein Mann hat auch bis Juli Kirchensteuer bezahlt, obwohl er nie getauft wurde. Beide Lohnsteuerkarten wurden ab August 2011 beim FA geändert .


    und warum behalten Sie für mein Mann überhaupt Kirchensteuer. Habe alle Kopie mein Austritt und die Vorderseite und Rückseite der Geburtsurkunde von meinem Mann bei der Einkommensteuererklärung dabei gemacht.

    Sie behalten Kirchensteuer ein, weil er Kirchensteuer gezahlt hat. Er hat Kirchensteuer gezahlt, weil er angegeben hat, dass er evang. oder kath. ist. Und weil er das angegeben und nicht widersprochen hat, ist er automatisch eingetreten: "Ein Wiedereintritt kann auch durch schlüssiges Handeln erfolgen, wie z.B. durch kirchliche Trauung, Eintrag als kirchenzugehörig in das Personenstandsbuch, unwidersprochene Angabe des Religionsmerkmals in der Steuererklärung und Zahlung der Kirchensteuer..."

  • Hier pickt niemand Rosinen und es wurde auch alles bis zum Ende gelesen :!:


    Wo ist das Problem ?(


    Pirrung schrieb, die letzten Jahre wurden die Bewerbungskosten auch ohne Belege anerkannt.


    Mein Beitrag war lediglich der Hinweis, dass die Kosten anerkannt werden können, aber nicht anerkannt werden müssen!!!!!

    • Offizieller Beitrag

    Wo ist das Problem

    Du zitierst unvollständig und läßt den entscheidenden Punkt weg.


    Mein Beitrag war lediglich der Hinweis, dass die Kosten anerkannt werden können, aber nicht anerkannt werden müssen!!!!!Warum wohl sonst der Hinweis auf die WISO-Hilfe

    Nein, so wie da zitiert wird, bedeutet das können "alternativ", zumal der normale User den Stellenwert eines Urteils nicht einschätzen kann.

    • Offizieller Beitrag

    man kann auch jeden Beitrag "zerlegen" ........ ?(

    Mann muss ein Zitat nicht zerlegen, wenn es einfach unvollständig und irreführend ist.

    Mein Beitrag war lediglich der Hinweis, dass die Kosten anerkannt werden können, aber nicht anerkannt werden müssen!!!!!

    Und eben dies hat der Bearbeiter im FA doch getan. Er muss das Urteil nicht anwenden und er hat es nicht angewendet. Desweiteren hat er seine Entscheidung im Rahmen der Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid auch hinreichend begründet.

  • Mann muss ein Zitat nicht zerlegen, wenn es einfach unvollständig und irreführend ist.


    ?( Ich sprach nicht vom zerlegten Zitat, sondern vom Beitrag!


    Und eben dies hat der Bearbeiter im FA doch getan. Er muss das Urteil nicht anwenden und er hat es nicht angewendet. Desweiteren hat er seine Entscheidung im Rahmen der Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid auch hinreichend begründet.


    ?( Hab' ich etwas anderes behauptet? Ich habe Pirrung mit meinem Beitrag lediglich daraufhin gewiesen, dass das FA die Kosten anerkennen kann, aber nicht muss!


    Im übrigen denke ich, Pirrung weiß längst, was gemeint ist. Wir müssen uns hier also nicht weiter im Kreis drehen!

    • Offizieller Beitrag

    Ich sprach nicht vom zerlegten Zitat, sondern vom Beitrag!

    Generation Google macht sich aber nicht die Mühe, den Thread von Anfang komplett zu lesen, von der MG-Hilfe ganz zu schweigen. Die lesen hier nur dieses Zitat für sich alleine und denken sich toll, man kann.
    Sicher, sind dann selbst Schuld, aber wir als Mods sehen unsere Aufgabe auch darin, sie nicht in dieses Messer laufen zu lassen, wenn wir es bemerken. Deshalb unsere Aufforderung an Dich, nicht das Wichtigste wegzulassen. Wenn Du das nicht einfach einsiehst, mußt Du Dich nicht wundern, wenn wir uns im Kreise drehen.

    • Offizieller Beitrag

    WISO-Steuersparbuch 2012:

    Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln können Bewerbungskosten auch geschätzt werden. Für Bewerbungen mit Bewerbungsmappe kann eine Pauschale von 8,50 Euro pro verschickter Bewerbung angesetzt werden und für Bewerbungen ohne Bewerbungsmappe eine Pauschale von 2,50 Euro. Mit dem Ansatz der genannten Pauschalen sind sämtliche Kosten mit Ausnahme der Internetgebühren abgegolten.


    Weiter und ausführlich bitte in der WISO-Steuersparbuch HILFE :!:


    Also ich lese hier nichts von "nicht müssen". Eindeutig ist für mich nur das Können.
    Damit suggerierst Du dem User, dass das FA falsch liegt oder meinst Du, er nimmt das :!: noch wahr?

  • Generation Google macht sich aber nicht die Mühe, den Thread von Anfang komplett zu lesen, von der MG-Hilfe ganz zu schweigen. Die lesen hier nur dieses Zitat für sich alleine und denken sich toll, man kann.
    Sicher, sind dann selbst Schuld, aber wir als Mods sehen unsere Aufgabe auch darin, sie nicht in dieses Messer laufen zu lassen, wenn wir es bemerken. Deshalb unsere Aufforderung an Dich, nicht das Wichtigste wegzulassen. Wenn Du das nicht einfach einsiehst, mußt Du Dich nicht wundern, wenn wir uns im Kreise drehen.


    Sehe ich das richtig? ?( Forumsteilnehmer müssen ausführlich erläutern und schreiben. Den Moderatoren dagegen bleibt es vorbehalten kurz und knapp auf dies Forum (Forensuche, andere Threads), die WISO-Hilfe. §§ der EStG, den Buhl-Support, den Steuerberater u.v.m. zu verweisen?!


    Sorry, aber oft ist das so....

    • Offizieller Beitrag

    Sehe ich das richtig? ?( Forumsteilnehmer müssen ausführlich erläutern und schreiben. Den Moderatoren dagegen bleibt es vorbehalten kurz und knapp auf dies Forum (Forensuche, andere Threads), die WISO-Hilfe. §§ der EStG, den Buhl-Support, den Steuerberater u.v.m. zu verweisen?!


    Das ist doch an den Haaren herbeigezogen und ein Vergleich von Birnen mit Äpfeln!
    Durch diese kleinen, präzisen Hinweise oft Ergebnisse ergeben, wenn der jeweilige Fragende sich mal die Mühe macht, die Hilfen auch zu nutzen, die ihm durch ein Programm-Index oder der hiesigen Suchfunktion geboten werden. Uns geht um die Übersichtlichkeit des Forums, weil es auch Dir nicht nutzt, wenn zu einem Thema 30 Threads aufploppen, oder!?