Hallo,
ich habe einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für das laufende Jahr 2012 über dieses Programm erstellt.
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen kommt der Programmhinweis "Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind die Erträge um den Sparer Pauschbetrag zu vermindern"!!
Von der Krankenkasse habe ich ein Rundschreiben vom 22.01.2008 zu Einnahmen zum Lebensunterhalt erhalten, darin steht folgendes:
Einnahmen aus Kapitalvermögen sind unabhängig von ihrer steuerlichen Betrachtung oder den mit dieser Einkunftsart möglichen steuerlichen Vergünstigungen (Werbungskosten nach §§ 9 und 9a EStG oder Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs.4 EStG) als Einnahmen zum Lebensunterhalt zu werten.
Was ist nun richtig?
Falls die Krankenkasse richtig liegt, wäre es nett wenn hier der Programmhinweis geändert werden würde!!!
Wer weiß was?
vielen Dank für eine Antwort
Captain Crash