Liebe Community,
die Kranken- und Pflegeversichungskosten sind ja ab dem 2010 voll abzugsfähig.
unter Sonderausgaben -> Versicherungen und Altervorsorge -> Gesetzliche Kranken- und Pflegeversichernungsbeiträge
kann man ja die Arbeitnehmer Beiträge zur KV,PV sowie Zusatzbeiträge erfassen.
Da ich ja 2 Monate in Elternzeit war, habe ich die Beiträge zur freiwilligen Versicherung bei meiner Krankenkasse bezahlen müssen.
Die Erfassung dieser Beiträge hat allerdings bei der Berechnung im Programm zu keiner Steuererstattung beigetragen, wie man das in den Screenshots vor und nach Beitragserfassung in der Rubrik "Nichtarbeitnehmer und Arbeitnehmer, die Selbstzahler sind" sehen kann
Für eine Aufklärung, ob dieses Verhalten korrekt ist bzw. eine Brgründung wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Alex