Vorsteuer gebr. PKW ?

  • Hallo Isabell


    Da es aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen übergegangen ist, ist ein Vorsteuerabzug für die Einlage nicht notwendig.


    Vorsteuerbeträge aus den Kosten sind seit 01.04.1999 zu 50% abzugsfähig.


    Ciao