Hallo,
wir haben uns 2001 selbständig gemacht und nutzen unseren PKW zu 80
Hallo,
wir haben uns 2001 selbständig gemacht und nutzen unseren PKW zu 80
Hallo Isabell
Da es aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen übergegangen ist, ist ein Vorsteuerabzug für die Einlage nicht notwendig.
Vorsteuerbeträge aus den Kosten sind seit 01.04.1999 zu 50% abzugsfähig.
Ciao
Danke!
Isabell