Frage zum Ergebnis der Feststellungserklärung sowie Steuernummer bei Wohnsitzwechsel

  • Hallo zusammen,
    ich habe zwei Fragen, bei denen ich mich über eure Meinung freuen würde:
    1.) Da ich von Ort A nach B umgezogen bin, in Ort A aber weiterhin mein Gewerbe gemeldet habe und somit nur das Wohnsitzfinanzamt sich geändert hat, muss ich nun eine Feststellungserklärung erstellen.
    Die Feststellungserklärung bekommt das Finanzamt in A. (Soweit richtig?)
    In meiner Einkommenssteuererklärung habe ich nun angekreuzt, dass der Wohnsitz gewechselt wurde (s. Anlage "neubeantragungSteuernummer.png") und das neu zuständige FA eingetragen.
    Nun wäre hierbei meine Frage, was nun mit dem Gewinn aus der Feststellungserklärung passiert, also wo ich diesen eintragen muss?
    Wenn ich das HIER und HIER richtig verstanden habe, gebe ich in meiner Einkommenssteuerklärung in der Anlage G (s. Anlage "gewerbebetriebLaufendeEinkünfte.png") nur den ermittelten Gewinn an.


    2.) Sollte das vorgehen soweit richtig sein, irritiert mich allerdings folgendes: Durch den FA-Wechsel habe ich noch keine neue Steuernummer für die Einkommenssteuererkl., da leuchtet es mir ein, dass in den Formularen überall "Neu" im entsprechenden Feld steht. Allerdings habe ich für mein Gewerbe ja weiterhin eine Steuernummer, allerdings weiß ich nicht, wo ich diese eintragen soll (muss?), damit in der Anlage G die Betriebssteuernummer steht?
    Daher die Frage: Muss in der Anlage G oben die Betriebssteuernummer stehen und wenn ja, wie bekomme ich die dort rein?




    Über eure Meinung hierzu wäre ich dankbar.


    Beste Grüße
    Patrick

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du denn Dein bisher zuständiges FA mal über die Neuigkeiten in Kenntnis gesetzt? Die veranlassen doch alles weitere und teilen Dir die neue/n Steuernummer/n nach Vollzug mit. Solange sollte es wohl Zeit haben mit der/n Steuererklärung/en.

  • Hallo miwe,
    danke für die schnelle Antwort.
    Nein, das habe ich bisher nicht gemacht, da ich davon ausgegangen bin, dass ich eine neue Steuernummer nach der Abgabe meiner Est. für zukünfige Erklärungen erhalte.



    Beste Grüße

  • Daher die Frage: Muss in der Anlage G oben die Betriebssteuernummer stehen und wenn ja, wie bekomme ich die dort rein?

    Ich kann mir glaube ich diese Frage selbst beantworten: In der Anlage G steht immer die persönliche Steuernummer. In der Feststellungserklärung ist hingegen die Betriebssteuernummer eingetragen, siehe hierzu auch HIER und HIER (Quellen sind mehr oder weniger Glaubhaft, daher auch die Frage an euch..).

    • Offizieller Beitrag

    Nein, das habe ich bisher nicht gemacht, da ich davon ausgegangen bin, dass ich eine neue Steuernummer nach der Abgabe meiner Est. für zukünfige Erklärungen erhalte.


    Du solltest dem neuen für Dich zuständigen Finanzamt den Sachverhalt in einem Schreiben mitteilen und gleichzeitig um die Erteilung einer neuen Steuernummer bitten.


    In diesem Schreiben dann das bisherige FA und die dortige Steuernummer eingeben und ebenso das Betriebsfinanzamt samt Steuernummer erwähnen.

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest dem neuen für Dich zuständigen Finanzamt den Sachverhalt in einem Schreiben mitteilen und gleichzeitig um die Erteilung einer neuen Steuernummer bitten.
    In diesem Schreiben dann das bisherige FA und die dortige Steuernummer eingeben und ebenso das Betriebsfinanzamt samt Steuernummer erwähnen.

    Genau meine Meinung. ;)

  • Danke euch beiden. Habe einen entsprechenden Brief gerade los geschickt.


    Könntet ihr mir auch bei meinen anderen Fragen weiterhelfen?
    Diese sind:
    1.) Die Feststellungserklärung bekommt das Betriebsfinanzamt. (So richtig?)
    1.1) Das Ergebnis kommt in meiner Est in die Anlage G. (So richtig?)



    2.) Zur Abgabe meiner Feststellungserklärung ist eine Elster-Signatur notwendig, meine Est. könnte ich prinzipiell auch in Papierform abgeben. Ist das so richtig?


    Beste Grüße
    Patrick

    • Offizieller Beitrag

    Alles richtig. Aber warum möchtest Du die ESt auf Papier versenden und damit auf Bescheidrückübermittlung etc. verzichten. Beschleunigen tust Du damit nichts, eher im Gegenteil.