Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen, bei denen ich mich über eure Meinung freuen würde:
1.) Da ich von Ort A nach B umgezogen bin, in Ort A aber weiterhin mein Gewerbe gemeldet habe und somit nur das Wohnsitzfinanzamt sich geändert hat, muss ich nun eine Feststellungserklärung erstellen.
Die Feststellungserklärung bekommt das Finanzamt in A. (Soweit richtig?)
In meiner Einkommenssteuererklärung habe ich nun angekreuzt, dass der Wohnsitz gewechselt wurde (s. Anlage "neubeantragungSteuernummer.png") und das neu zuständige FA eingetragen.
Nun wäre hierbei meine Frage, was nun mit dem Gewinn aus der Feststellungserklärung passiert, also wo ich diesen eintragen muss?
Wenn ich das HIER und HIER richtig verstanden habe, gebe ich in meiner Einkommenssteuerklärung in der Anlage G (s. Anlage "gewerbebetriebLaufendeEinkünfte.png") nur den ermittelten Gewinn an.
2.) Sollte das vorgehen soweit richtig sein, irritiert mich allerdings folgendes: Durch den FA-Wechsel habe ich noch keine neue Steuernummer für die Einkommenssteuererkl., da leuchtet es mir ein, dass in den Formularen überall "Neu" im entsprechenden Feld steht. Allerdings habe ich für mein Gewerbe ja weiterhin eine Steuernummer, allerdings weiß ich nicht, wo ich diese eintragen soll (muss?), damit in der Anlage G die Betriebssteuernummer steht?
Daher die Frage: Muss in der Anlage G oben die Betriebssteuernummer stehen und wenn ja, wie bekomme ich die dort rein?
Über eure Meinung hierzu wäre ich dankbar.
Beste Grüße
Patrick