PayPal auf Bank Überweisung... wie buchen?

    • Offizieller Beitrag

    - Freiwillige Aufzeichnungspflicht ja, wenn aber aufgezeichnet wird dann MUSS es vollständig sein.
    - Umbuchungen , EC Kartenverfügungen etc immer am besten über das Verrechnungskonto.

    Danke.
    Da gehe ich mit der Elefantenverzehranleitung vollkommen konform!
    Wenn aufzeichen, dann korrekt!

    Sorry, die Privatentnahme und die die Privateinlage benötige ich, wenn ich die Anlage "Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR" ausfüllen muss.
    Für Privatentnahmen und Privateinlagen taugt die Kategorie "nicht betriebsrelevant" überhaupt nicht.

    Sehr geehrter Herr LEV,
    ich habe hinlänglich versucht, Ihre persönliche Abneigung gegen mich in einer nichtöffentlichen Nachricht zu klären.
    Ich erinnere Sie daran, das Sie deutliches Desinteresse an einem vernünftigen Gespräch an den Tag gelegt haben.
    Ich bin nicht mehr bereit, in irgendeiner Weise auf Ihre unzutreffenden und unsachlichen Äußerungen einzugehen und bitte, sich MIT MIR und ÜBER ICH ausschließlich sachlich zu äußern.


    Deshalb zum Topic:
    Bei aufzuteilenden Schuldzinsen besteht nur eine Pflicht zur genauen Aufzeichnung der Privateinlagen und -entnahmen, wenn eine Überentnahme besteht UND der entsprechend aufzuteilen Schuldzinsbetrag größer als EUR 2.050,00 ist. Ansonsten darf HIER die Überschrift "nicht betriebsrelevant" genutzt werden. Für BETRIEBLICHE Umbuchungen hingegen ist der Begriff schon per Definition aus sich selbst heraus sachlich falsch.
    Das hat mit einfacher und doppelter Buchführung wenig zu tun.


    Eine Umbuchung zwischen zwei Betriebskonten (Kontokorrektkonto und PayPal) ist ein betrieblicher Vorgang.
    Betriebliche Vorgänge sind immer betriebsrelevant.

    Für mich ist paypal nur ein "Bank"konto. Wie bucht Ihr den Umschichtung zwischen zwei Firmenkonten. Auch über das Verrechnungskonto?

    Warum ist es dann falsch? Es ist ein auch nur ein Bankkonto, deshalb findet die Umbuchung wie jeder andere Tranfer zwischen zwei Konten oder zwischen Konto und Kasse über ein Verrechnungskonto statt.



    Punkt.

  • Entschuldigen Sie bitte, aber diesen Beitrag verstehe ich in diesem Zusammenhang nicht. Im Übrigen widerspreche ich energisch Ihrer Behauptung, an einem vernünftigen Gespräch kein Interesse zu haben. Sie haben es bisher nicht gesucht und nicht angeboten. Statt dessen versuchen Sie immer wieder, meine Ausführung zu torpedieren, selbst dann, wenn Sie nachweislich falsch liegen!


    Was ist an meiner Bemerkung im Hinblick auf Privatentnahme und Privateinlage unzutreffend und unsachlich?


    Deshalb zum Topic:
    Bei aufzuteilenden Schuldzinsen besteht nur eine Pflicht zur genauen Aufzeichnung der Privateinlagen und -entnahmen, wenn eine Überentnahme besteht UND der entsprechend aufzuteilen Schuldzinsbetrag größer als EUR 2.050,00 ist. Ansonsten darf HIER die Überschrift "nicht betriebsrelevant" genutzt werden. ...

    ... und wie stellen Sie fest, dass eine Überentnahme erfolgt ist, wenn Sie Privatentnahmen und -einlagen auf "nicht betriebsrelevant" aufzeichnen. Sie selbst haben doch argumentiert:

    Zitat von häschen

    Ich zitier mich mal eben selbst: "Zitat Haben Sie mal versucht, sich das "Konto" "nicht betriebsrelevant" anzusehen, bzw die Aufzeichnung der Vorgänge?! Oder zu drucken, um es z.B. auszziffern, ... Gönnen Sie sich mal den Spaß, dann reden wir nochmal über das Thema transparent und sauer aufzeichnen

    Gerade für die Privateinlage und Privatentnahme ist es wichtig diese auch als solche aufzuzeichnen, denn der Sachverhalt hinsichtlich der Schuldzinsen ist schneller erreicht, als mancher ahnen mag. Bei einer Kreditaufnahme von EUR 40.000 zu 6,5% Zins p.a. und 5 Jahren Laufzeit zahle ich bereits rund EUR 2.393 Zins & Gebühren im ersten Jahr.


    Daher halte ich die Empfehlung Privatentnahmen und Privateinlagen der Kategorie "nicht betriebsrelevant" zuzuordnen für zumindest fahrlässig!


    Insbesondere, wenn man bedenkt, dass das entsprechende Steuerformular bzgl. der Schuldzinsen bereits Teil des MB EÜR-Formulares (Seite 5) ist, und daher dieses bereits mit fast allen notwendigen Angaben -bei entsprechender Erfassung- mit Hilfe der Funktion "Aus Buchungen ermitteln" gefüttert wird.


    (Einnahmen-Überschussrechnung).pdf


    Mit ihrem Vorschlag, Privatentnahme und Privateinlage der Kategorie "nicht betriebsrelevant" zuzuordenen, erschweren Sie unnötig die Arbeit für jeden MB-Benutzers, der sich dieser Aufgabe stellen muss.


    Soviel zum von ChrisD aufgemachten Nebenschauplatz Privatentnahme/-einlage.


    Nun zurück zum Thread-Thema Umbuchungen:


    Hinsichtlich der Umbuchungen habe ich alles ausgeführt, was ich zu diesem Thema auszuführen habe.
    Auch mit der Kategorie "nicht betriebsrelevant" können Sie transparent und sicher aufgezeichnet werden. Dies kann ich guten Gewissens aus eigener praktischer Erfahrung hier schreiben.


    Im Übrigen bewege ich mich mit meiner Meinung im vollen Einklang mit den Entwicklern/Herausgebern von WISO MB. In der MB Erste Hilfe / Steuern und Buchhaltung wird für Umbuchungen ebenfalls die Kategorie "nicht betriebsrelevant" empfohlen. Dort heißt es: "Bitte beachten Sie: Durch die Zuordnung zur Kategorie "nicht betriebsrelevant " stellen Sie sicher, dass solche Umbuchungen keinen Einfluss auf den Gewinn oder Verlust Ihres Unternehmens haben. Bei den Umbuchungen vom Bankkonto zur Kasse und umgekehrt handelt es sich um "erfolgsneutrale" Einnahmen und Ausgaben." Weiterhin heißt es dort: "Die geringfügige Zeitlücke zwischen der Entnahme aus der Kasse und der Verbuchung auf dem Bankkonto stellt bei der vereinfachten Buchführung (Einnahmenüberschussrechnung) rechtlich überhaupt kein Problem dar." Diese Aussagen treffen für die Umbuchung zwischen Bank/Paypal ebenfalls zu!


    Wenn Sie, verehrtes häschen, weiterhin auf ihrm Standpunkt berharren und damit die Kategorie "nicht betriebsrelevant" für Umbuchungen zwischen zwei Bankkonten als Todsünde verteufeln, dann haben Sie sicherlich auch schon eine Lösung für alle MB-Benutzer die mit der Variante 2 arbeiten parat und können diese hier sicherlich auch kund tun!

    9 Mal editiert, zuletzt von LEV () aus folgendem Grund: EDIT: letzter Absatz

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    dass eine der beiden Kategorien „nicht betriebsrelevant“ und „Verrechnungskonto“ tatsächlich grundfalsch ist, glaube ich persönlich (!) nicht. Das Verrechnungskonto bietet den Vorteil der größeren Nachvollziehbarkeit. Man denke hier bspw. auch an einen möglichen Datev-Export der Buchungsdaten.


    Es ist richtig, dass bei der Steuervariante 2 die Bebuchung des Kontos „1360 (Verrechnung)“ derzeit nicht möglich ist. Wir prüfen daher derzeit, ob wir einige Programmparameter und ggf. natürlich auch die Programmhilfe anpassen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Haben Sie mal versucht, sich das "Konto" "nicht betriebsrelevant" anzusehen, bzw die Aufzeichnung der Vorgänge?! Oder zu drucken, um es z.B. auszziffern, damit klar ist, dass sie keine Ihrer Geldtransfers vergessen haben? ...


    Bitte schön:
    Kontenuebersicht Umbuchung.pdf


    Bestenfalls ein "nicht erfolgsrelevanter" in jedem Falle jedoch kein "nicht betriebsrelevanter"


    Auch dieser Wunsch kann erfüllt werden:
    Kontenuebersicht Umbuchung keine.pdf



    Fazit:
    Im Zusammenspiel mit den Ausdrucken der weiteren Finanzkonten können Umbuchung tranzparent, sauber und sicher auch ohne den Umweg über das Verrechnungskonto aufgezeichnet und kontrolliert werden. Dieser ist bei der einfachen Buchführung für die EÜR schlicht und ergreifend nicht erforderlich. Wer statt einer einfachen Buchführung die doppelte Buchführung wünscht, darf und kann mit MB nicht arbeiten.


    Im Übrigen, noch ein wichtiger Hinweis, den alle Befürworter der "Verrrechnungskonto-Methode" vergessen haben zu erwähnen:
    Wenn ich das Verrechnungskonto als Kategorie anspreche, erscheint diese Aufzeichnung nicht unter ->Zahlungen Bank/Kasse ->Verrechnungskonto! Um also meine Umbuchung kontrollieren zu können, muss ich zwingen erst die Buchhaltungsliste aufbereiten. Eine schnelle Kontrolle der Umbuchung, durch Wechseln der Kontenansicht in Zahlungen Bank/Kasse, ist damit jedenfalls nicht möglich.


    Also aufgepasst: Wer das ->Bank/Kasse ->Verrechnungskonto auch als Kategorie (Verrechnungskonto) verwendet, muss immer bedenken, dass er die Umsätze die er über die Kategorie (Verrechnungskonto) dem Verrechnungskonto zugewiesen hat, nicht unter ->Zahlungen Bank/Kasse ->Verrechnung wiederfindet. Um alle Umsätze die dem Konto Verechnung und der Kategorie (Verrechnung) zugewiesen wurden sehen zu können, muss zwingend eine Buchhaltungsliste aufbereitet werden!


    EDIT:
    Noch ein letztes:
    Der Buhl-Support hat mir soeben mitgeteilt, dass die Methode -wie auch in den Dokumentationen beschrieben- der Zuweisung einer Umbuchung der Kategorie "nicht betriebsrelevant" den geltenden Bestimmungen entspricht und somit dann wohl auch bedenkenlos angewandt werden kann.

    9 Mal editiert, zuletzt von LEV () aus folgendem Grund: EDIT:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Entschuldigen Sie bitte, aber diesen Beitrag verstehe ich in diesem
    Zusammenhang nicht. Im Übrigen widerspreche ich energisch Ihrer
    Behauptung, an einem vernünftigen Gespräch kein Interesse zu haben. Sie
    haben es bisher nicht gesucht und nicht angeboten.


    Wenn Sie möchten, dass ich Ihnen unsere Konversation
    noch einmal erinnernd zur Verfügung stelle, dann kann ich das gerne tun, sie
    befindet sich, wie auch Ihre neue Nachricht (die ich unter eben diesen Umständen nicht beantworten werde) in meinem Speicher.
    Wie und gemäß welchen Tatbestandes Sie mir zivilrechtlich untersagen wollen, Sie zu erinnern, dass ich mich am 6. und 7. März freundlich und entgegenkommend im Wunsch nach einem friedlichen Miteinander an Sie wandte, ist mir unter diesen Umständen schleierhaft.
    Aber die Drohung ist Ihnen ja erlaubt.

    Zitat

    Statt dessen
    versuchen Sie immer wieder, meine Ausführung zu torpedieren, selbst
    dann, wenn Sie nachweislich falsch liegen!

    Ich glaube, ich verstehe langsam, wie der Hase läuft. Bei Ihnen ist der Eindruck entstanden ist, dass ich Sie persönlich angreife, dann sei Ihnen versichert: das ist tatsächlich nur Ihr Eindruck. Ich kenne Sie doch überhaupt nicht.
    Lediglich Ihre Ansichten teile ich nicht- das brauche ich aber auch nicht. Das ist nichts Persönliches.


    Ich hab Ihnen schonmal gesagt, sie können gut und sachlich Kritik üben- machen Sie das doch einfach weiter!
    Und lesen Sie mal meine Worte >>hier<< und >>hier<<.


    Zitat

    ... und wie stellen Sie fest, dass eine Überentnahme erfolgt ist, wenn
    Sie Privatentnahmen und -einlagen auf "nicht betriebsrelevant"
    aufzeichnen. Sie selbst haben doch argumentiert: [...]

    Ja, da haben Sie Recht.
    Ich müsste hier viel zu aufwendig addieren. Also ist das hierfür auch Mist.


    Ich hab ja schon mehrfach gesagt, dass mir die Kategorie "nicht betriebsrelevant" überhaupt nicht zusagt, weil sie viel zu wenig abbildet und Möglichkeiten bietet, Geld "verschwinden" zu lassen.
    Ich berichtige: ich persönlich würde GARNICHTS über diese Kategorie buchen!


    Erst Recht keine betrieblichen Vorgänge.

    Zitat

    Gerade für die Privateinlage und Privatentnahme ist es wichtig diese
    auch als solche aufzuzeichnen, denn der Sachverhalt hinsichtlich der
    Schuldzinsen ist schneller erreicht, als mancher ahnen mag. Bei einer
    Kreditaufnahme von EUR 40.000 zu 6,5% Zins p.a. und 5 Jahren Laufzeit
    zahle ich bereits rund EUR 2.393 Zins & Gebühren im ersten Jahr.

    Bezüglich der Aufzeichnung bin ich da ganz bei Ihnen: Aufzeichnungen privater Vorgänge sind wichtig!
    Belehren möchte ich Sie dennoch: die Deckelung des Schuldzinsenabzugs ist dem Grunde nach auf die Schuldzinsen auf Überentnahmekonten beschränkt.
    §4 Absatz 4a Satz 5 EStG: "Der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur
    Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
    Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleibt unberührt."

    Zitat

    Mit ihrem Vorschlag, Privatentnahme und Privateinlage der Kategorie
    "nicht betriebsrelevant" zuzuordenen, erschweren Sie unnötig die Arbeit
    für jeden MB-Benutzers, der sich dieser Aufgabe stellen muss.

    Das schlug ich vor? 8|
    Nein.
    Ich lehne diese Konto per sé ab- wenn man aber nutzt, dann allerhöchstens für private Vorgänge, so mein Tenor.

    Zitat

    Wenn Sie, verehrtes häschen, weiterhin auf ihrm Standpunkt berharren und damit die Kategorie "nicht betriebsrelevant" für Umbuchungen zwischen zwei Bankkonten als Todsünde verteufeln, dann haben Sie sicherlich auch schon eine Lösung für alle MB-Benutzer die mit der Variante 2 arbeiten parat und können diese hier sicherlich auch kund tun!

    Nun, ich bin hier nicht beratend tätig, also brauche ich für andere Nutzern keine Lösungen aus dem Hut ziehen. Meine Posts stellen lediglich meine Meinung dar. Ob und in wieweit man es umsetzt muss jeder für sich selbst entscheiden.


    Ich selbst nutze MB und ich würde und werde niemals jemandem empfehlen, mit der Variante 2 zu buchen, eben wegen dieser "Kleinigkeiten". Ebenso, wie ich niemals und für garnichts das Konto "nicht betriebsrelevant" nutzen oder empfehlen würde.
    Ich finde die Variante 3 mit etwas investierter Mühe spitze, weil man durch sichtbar und unsichtbar stellen der notwendigen Konten einen persönlichen abgespeckten Kontenplan vor sich hat, der alles anzeigt, was man wirklich braucht.

    Das ist ein wichtiger Hinweis, genau. Ich schiebe noch einen weiteren hinterher: ich halte es für unabdingbar, nach Abschluss einer Buchungsperiode sorgfältig sämtliche Konten in der Buchhaltungsliste aufzubereiten und die Buchungen kurz anzusehen.
    Meiner Ansicht nach sollte es selbstverständlich sein, sich selbst zu kontrollieren. Unterwegs passieren zuweilen Fehler, falsches Konto, Umsatz-, Vorsteuersteuer vergessen oder oder oder... einmal ansehen verhindert ggf. die spätere Berichtigung.




    Im Nachgang sei gesagt: Buchhaltung ist nicht so schwer- aber man sollte es auch nicht leicht nehmen.
    Wenn man mal gesehen oder erlebt hat, aufgrund welcher Tatbestände Prüfer von Finanzverwaltungen eine Buchhaltung verwerfen und in der Folge davon happige Hinzuschätzungen vornehmen, der sieht, dass es absolut nebensächlich ist, ob man mit der Wahl eines korrekten Aufwandskontos ins Schwarze trifft- aber wie essentiell es ist, Geldeingänge transparent und korrekt aufzuzeichnen.
    Und selbst, wenn private Vorgänge dem Grunde nach keiner Aufzeichnung bedürfen, so ist im Prüfungsfalle ein ordentlich geführtes Privatkonto ein Beweis dafür, nicht von Schwarzeinnahmen, sondern von versteuerten Gewinnen zu leben.


    Das ist alles mit WISO MB und ohne besonderen Aufwand möglich.

  • Der Thread hat nicht das Thema Sinn oder Unsinn der Kategorie "nicht betriebsrelevant" und auch nicht das Thema der Aufzeichnung von Privatentnahme und Privateinlage oder gar der Schuldzinsermittlung.


    Der Thread hat das Thema:


    Wie zeichne ich eine Umbuchung zwischen zwei Bankkonten mit MB auf.


    Der MB-Support hat mir mitgeteilt:
    "Bisher liegen uns aus unserer Kundschaft keine Meldungen vor, dass das bisherige Vorgehen über nicht betriebsrelevante Buchungen bei Betriebsprüfungen nicht anerkannt worden wäre. Daher steht der Aussage, dass die Software grundsätzlich den geltenden Bestimmungen entspricht nichts entgegen."


    Das Ergebnis der Diskussion lautet somit kurz und bündig:
    "nicht betriebsrelevant" ist eine rechtssichere Möglichkeit und die "Verrechnungskonto-Methode" ist eine rechtssichere Möglichkeit.


    Welche der beiden Möglichkeiten der MB-Benutzer nutzen möchte, kann er aufgrund der Beiträge selbst entscheiden.