- Freiwillige Aufzeichnungspflicht ja, wenn aber aufgezeichnet wird dann MUSS es vollständig sein.
- Umbuchungen , EC Kartenverfügungen etc immer am besten über das Verrechnungskonto.
Danke.
Da gehe ich mit der Elefantenverzehranleitung vollkommen konform!
Wenn aufzeichen, dann korrekt!
Sorry, die Privatentnahme und die die Privateinlage benötige ich, wenn ich die Anlage "Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR" ausfüllen muss.
Für Privatentnahmen und Privateinlagen taugt die Kategorie "nicht betriebsrelevant" überhaupt nicht.
Sehr geehrter Herr LEV,
ich habe hinlänglich versucht, Ihre persönliche Abneigung gegen mich in einer nichtöffentlichen Nachricht zu klären.
Ich erinnere Sie daran, das Sie deutliches Desinteresse an einem vernünftigen Gespräch an den Tag gelegt haben.
Ich bin nicht mehr bereit, in irgendeiner Weise auf Ihre unzutreffenden und unsachlichen Äußerungen einzugehen und bitte, sich MIT MIR und ÜBER ICH ausschließlich sachlich zu äußern.
Deshalb zum Topic:
Bei aufzuteilenden Schuldzinsen besteht nur eine Pflicht zur genauen Aufzeichnung der Privateinlagen und -entnahmen, wenn eine Überentnahme besteht UND der entsprechend aufzuteilen Schuldzinsbetrag größer als EUR 2.050,00 ist. Ansonsten darf HIER die Überschrift "nicht betriebsrelevant" genutzt werden. Für BETRIEBLICHE Umbuchungen hingegen ist der Begriff schon per Definition aus sich selbst heraus sachlich falsch.
Das hat mit einfacher und doppelter Buchführung wenig zu tun.
Eine Umbuchung zwischen zwei Betriebskonten (Kontokorrektkonto und PayPal) ist ein betrieblicher Vorgang.
Betriebliche Vorgänge sind immer betriebsrelevant.
Für mich ist paypal nur ein "Bank"konto. Wie bucht Ihr den Umschichtung zwischen zwei Firmenkonten. Auch über das Verrechnungskonto?
Warum ist es dann falsch? Es ist ein auch nur ein Bankkonto, deshalb findet die Umbuchung wie jeder andere Tranfer zwischen zwei Konten oder zwischen Konto und Kasse über ein Verrechnungskonto statt.
Punkt.