PayPal auf Bank Überweisung... wie buchen?

  • Guten Morgen zusammen,


    ich habe mal eine Frage. Ich habe von meinem PayPal Konto einen Geldbetrag auf mein Bank Konto überwiesen. Jetzt steht ja bei PayPal der Abgang drinnen und bei der Bank der Zugang. Wie buche ich das denn genau? Kann mir da jemand vielleicht kurz helfen?


    LG
    Alex

  • Hallo Alex,


    es gibt verschiedene Wege, aber nahezu alle gehen über ein Verrechnungskonto.


    wir verwenden hierzu ein selbst angelegtes Verrechnungskonto 1361 alternativ kann das natürlich auch über das vorhandene Geldtransitkonto erfolgen.


    Gruß Chris

  • Ja, ich buche auch als nicht betriebsrelevant (und die Ausgabe im paypal-Konto dann korrekt auf das jeweilige Ausgabenkonto.


    Ist das zu einfach. Was sagen die Experten?


    hackewe

    • Offizieller Beitrag

    Eine Buchung zwischen zwei betrieblichen Konten ist selbstverständlich betriebsrelevant- nur ergebnisneutral- daher nimmt man hier ein beliebiges erfolgsneutrales Verrechnungskonto.


    Oder können Sie nach 10 Jahren noch ad hoc erklären, welche privaten (=nicht betriebsrelevanten) Gelder woher auf ihr Konto geflossen sind? :wacko:

  • ... Oder können Sie nach 10 Jahren noch ad hoc erklären, welche privaten (=nicht betriebsrelevanten) Gelder woher auf ihr Konto geflossen sind? :wacko:


    Wenn ich es immer so aufzeichne, kann ich es auch noch in zehn Jahren erklären. Wenn auf beiden betrieblichen Konten im zeitlichen Zusammenhang eine Einnahme und eine Ausgabe über die gleiche Summe erscheint, spricht dies ebenfalls für eine Umbuchung.
    Im Übrigen müssen Selbstständige und Unternehmer, die keine doppelte kaufmännische Buchführung machen müssen, die Bewegungen auf ihren Finanzkonten nicht mit denen der Buchhaltung abstimmen.


  • Eine Buchung zwischen zwei betrieblichen Konten ist selbstverständlich betriebsrelevant- nur ergebnisneutral- daher nimmt man hier ein beliebiges erfolgsneutrales Verrechnungskonto.


    Oder können Sie nach 10 Jahren noch ad hoc erklären, welche privaten (=nicht betriebsrelevanten) Gelder woher auf ihr Konto geflossen sind? :wacko:


    ????


    Beide Konten sind doch betrieblich genutzt, es fliessen also keine "Privaten" Gelder!
    Beispiel: Kauf Büromaterial
    Zahlung via paypal: Verbuchung im Konto (onlineabruf) paypal als Ausgabe Büromaterial
    Das Paypalkonto zieht den Betrag automatisch vom Girokonto
    Buchung des Geldzugangs aufs Paypalkonto als nicht betriebsrelevant mit der Bemerkung: Umbuchung.
    Buchung des Geldabgangs vom Girokonto als nicht betriebsrelevant mit der Bemerkung: Umbuchung.


    Ist das nicht korrekt?


    hackewe

  • Meiner Meinung nach, ist dies bei der Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben für die EÜR ein gangbarer Weg und nicht zu beanstanden.

  • Die Frage ob korrekt oder nicht ist von ein paar Faktoren abhängig, die hier nicht genannt sind, z.B. ob der Fragesteller Buchführungspflichtig ist (z.B. UG,GmbH) oder nicht.


    Der einfachste und Finanzbuchhalterisch richtige weg ist das Buchen gegen eine erfolgsneutrales Konto, wie es Häschen schon sagte.


    Eine Buchung auf nicht betriebsrelevant halte ich für Fragwürdig und eventuell bei einer Steuerprüfung auch für Schwierig, da der Steuerprüfer meist Konto für Konto durchgeht und hier nicht nach eventuellen in zeitlicher nähe befindlichen ebenfalls nicht betriebsrelevanten Buchungen auf anderen Konten suchen wird.


    Sauber wäre z.B. folgende Buchungsreihenfolge


    1200 Bank -> 1360 Verrechnungskonto (Geldtransit)
    1360 Verrechnungskonto Geldtransit -> 1210 Bankkonto Paypal


    da gibt es mit Sicherheit auch keine Probleme mit der Steuer, und ein wirklicher Mehraufwand ist es nicht, dafür aber sauber dokumentiert.


    Gruß Chris

    • Offizieller Beitrag

    Meiner Meinung nach, ist dies bei der Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben für die EÜR ein gangbarer Weg und nicht zu beanstanden.

    Jo, und meiner Meinung nach gehören betriebliche Vorgänge vollständig nachvollziehbar aufgezeichnet- und eine Umbuchung zwischen betrieblichen Konten ist ein betrieblicher Vorgang.
    Bestenfalls ein "nicht erfolgsrelevanter" in jedem Falle jedoch kein "nicht betriebsrelevanter" ergo: im Ergebnis richtig und trotzdem sachlich falsch.


    Haben Sie mal versucht, sich das "Konto" "nicht betriebsrelevant" anzusehen, bzw die Aufzeichnung der Vorgänge?! Oder zu drucken, um es z.B. auszziffern, damit klar ist, dass sie keine Ihrer Geldtransfers vergessen haben? Auch hierzu dient das Verrechnungskonto: Sicherheit!


    Man kann mich pingelig nennen und es mag korrekt sein, dass man bei einer EÜR nicht aufzeichnungspflichtig ist, trotzdem müssen die Bücher, die sie freiwillig führen, vollständig und richtigt sein. Und man ist verpflichtet, eine in angemessenem Zeitraum nachvollziehbar belegbar erklärende Abschlussaufzeichnung vorzulegen.


    Nun machen sie also so ein Gewirre mit ihren Umbuchungen, sind sowieso relativ unsicher, was buchen im Allgemeinen betrifft. Dann finden noch ein paar Buchungen des Privatbereichs im Konto statt,Oma schenkt was oder oder oder dann kommt noch der ein oder andere klitzekleine Fehler hinzu und sie haben womöglich ein paar Bareinnahmen- was denken sie, welche Beweiskraft Ihre Abschlussunterlagen haben?


    Wir sollten nie aus den Augen verlieren, dass die, die sich hier Rat suchen totale Laien sind- die Defizite, die zwangsläufig sichtbar werden, weil sie es nicht besser wussten, sollten wir nicht dadurch anreichern, dass wir von ausführlichen Aufzeichnungen abraten! Das ist nicht gut!
    Ich rate jedem Steuerlaien dazu, seine Buchführung mit Aufzeichnungen so sehr mit Informationen zu überfrachten, dass sie jeden Vorgang noch 10 Jahre lang ausführlich und lückenlos erklären können! Gegen einen im späteren Prüfungsvorgang unklar gebliebenen Vorgang ist die Wahl des falschen Sachkontos Pipikram!

  • Man kann mich pingelig nennen und es mag korrekt sein, dass man bei einer EÜR nicht aufzeichnungspflichtig ist, trotzdem müssen die Bücher, die sie freiwillig führen, vollständig und richtigt sein.


    Dann dürfen Sie mit MB nicht arbeiten, da zum Beispiel der Verkauf von Anlagengütern bei Benutzung der Kategorie "Verkauf von Anlagenvermögen" bereits seit Jahren nicht vollständig und richtig aufgezeichnet werden kann und Buhl hier nicht tätig wird. Oder wie erklären Sie in zehn Jahren, dass die Rechnung über den Anlageverkauf immer noch als offen geführt wird, obwohl sie schon lange bezahlt ist? Ihr einfacher Lösungsvorschlag hierzu steht im Übrigen immer noch aus.


    Ihr vorgenanntes Ziel, erreichen Sie nur mit einem Buchhaltungsprogramm, dass die GOB vollständig erfüllt. Bei allen anderen Aufzeichnungsformen werden sie immer einen gewissen Erklärungsbedarf haben. Die Kategorie "nicht betriebsrelevant" steht bei MB für alle Vorgänge die sich nicht auf das Betriebsergebnis auswirken. Wie bereits ausgeführt, lassen sich Umbuchungen zwischen paypal und dem Bankkonto auch ohne den Zwischenschritt über das Verrechnungskonto sauber und transparent nachvollziehen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    und transparent


    Eben nicht.


    Ich zitier mich mal eben selbst:


    Zitat

    Haben Sie mal versucht, sich das "Konto" "nicht betriebsrelevant" anzusehen, bzw die Aufzeichnung der Vorgänge?! Oder zu drucken, um es z.B. auszziffern, damit klar ist, dass sie keine Ihrer Geldtransfers vergessen haben? Auch hierzu dient das Verrechnungskonto: Sicherheit!


    Gönnen Sie sich mal den Spaß, dann reden wir nochmal über das Thema transparent und sauber aufzeichnen :D ;)

  • Sie zitieren sich gerne selbst und machen gerne Versprechungen, die Sie dann nicht erfüllen, all das ist bekannt.


    Den Nachweis der Umbuchung kann ich anhand des Konto Paypal und des Bankkontos sauber und transparent führen. Es erfüllt die Anforderungen der GOB nicht, aber diesen Anspruch hat MB auch nicht. MB hat nur den Anspruch, die Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben für die EÜR rechtssicher zu ermöglichen und dies ist bei einer Umbuchung auch mit der Kategorie "nicht betriebsrelevat" gewährleistet.


    Wenn Sie eine doppelte Buchführung wollen, dann dürfen Sie nicht mit MB arbeiten. So einfach ist das.

    Einmal editiert, zuletzt von LEV ()

  • Hallo Leute, Ball flach halten....


    Ich bin wahrlich kein Experte, erachte aber die von mir dargestellte Verbuchung (kalr, sonst würde ich es nicht so machen) als ausreichend.


    Ob damit alle möglichen Vorschriften berücksichtigt werden, weiß ich nicht. Fakt ist, für die EÜR und UST hats keine Auswirkungen. Ob es dann wirklich z.B. das FA interessiert?


    Und wenn - Mut zur Lücke!


    mfg


    hackewe

  • @Lev häschen  hackewe


    Ich habe mir erst letzte Woche diese Diskussion auf dem Schönen von Buhl angebotenen Workshop "Wie esse ich einen Elefanten" angetan.
    Am ende standen folgende Aussagen:


    - Freiwillige Aufzeichnungspflicht ja, wenn aber aufgezeichnet wird dann MUSS es vollständig sein.
    - Umbuchungen , EC Kartenverfügungen etc immer am besten über das Verrechnungskonto.
    da z.B. Wenn ich heute abend Geld von unserem Konto an mein Privatkonto überweise dieses vermutlich erst am Mittwoch auf dem Privatkonto auftaucht
    Beispiel (Überweisung 27.04.2012 16:15 -> Sofortige Verbuchung auf dem Geschäftskonto -> Transfer der Überweisung ins Fremdnetz erfolgt jedoch erst am 30.04.2012 gegen 10:30 und wenn nun meine bank oder wer auch immer noch schludert, wird der Betrag erst am nächsten Werktag gutgeschrieben und das wäre dann der 2.5.2012 oder ums mal anders zu sagen ganze 5 Kalendertage später.


    - die Buchung nicht betriebsrelevant soll man nur verwenden wenn es Privatentnahmen sind oder Privateinlagen, ansonsten immer übers Verrechnungskonto.



    Problem von nicht betriebsrelevant ist die Kontrolle, mann kann es nicht kontrollieren ob z.B. die Zahlung noch aussteht, verschwunden ist etc. da kein Konto ein defizit aufweist.


    Mut zur Lücke heißt in dem Falle dann vermutlich auch Mut zur Nachzahlung. Und ja das Finanzamt interessiert sowas im Falle einer Prüfung.


    Und mal ganz ehrlich ist der Mehraufwand so Groß bei der Buchung unten auf weitere Lohnarten zu klicken und dann eben 1360 + Enter zu drücken?


    Ahso und so ganz am Rande MB wird mit Doppelter Buchführung beworben und sollte damit dann Wohl auch den Anspruch erfollen den Grundsätzen Ordentlicher Buchführung zu genügen.




    Ahso und bevor ichs vergesse: EÜR bedeutet nicht automatisch keine Buchführung!!
    Siehe auch §141 AO, aus dem hervorgeht das derjenige der mehr als 500.000 Euro UMSATZ macht buchführungspflichtig ist, auch wenn er damit nur 5.000 Euro Gewinn machen sollte.


    Gruß Chris

  • Ich finde auch, es ist nicht mehr Aufwand und man ist auf der richtigen Seite.
    Wenn BUHL dies in Workshops kundtut, sollte auch die Kontexthilfe zu MB überarbeitet werden, denn hier wird bei der Umbuchung von Bank / Kasse und Kasse / Bank das "nicht betriebsrelevant" empfohlen.....

  • - Freiwillige Aufzeichnungspflicht ja, wenn aber aufgezeichnet wird dann MUSS es vollständig sein.

    ... es wird m.E. vollständig und ausreichend aufgezeichnet.

    - die Buchung nicht betriebsrelevant soll man nur verwenden wenn es Privatentnahmen sind oder Privateinlagen, ansonsten immer übers Verrechnungskonto.

    Sorry, die Privatentnahme und die die Privateinlage benötige ich, wenn ich die Anlage "Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR" ausfüllen muss.
    Für Privatentnahmen und Privateinlagen taugt die Kategorie "nicht betriebsrelevant" überhaupt nicht.


    Für Umbuchungen schon, denn da genügt nur der Hinweis an den Prüfer "nicht betriebsrelevant" = Umbuchung.

    Ahso und so ganz am Rande MB wird mit Doppelter Buchführung beworben und sollte damit dann Wohl auch den Anspruch erfollen den Grundsätzen Ordentlicher Buchführung zu genügen.

    Tut es aber nur bedingt und dies mit Absicht.
    Wohlgemerkt, man kann mit MB trotzdem rechtssicher (Bedienungs- und Programmfehler einmal außer Acht gelassen) die angebotenen Steuererklärungen abgegeben und seine Einnahmen und Ausgaben für die EÜR aufzeichnen!

    5 Mal editiert, zuletzt von LEV ()

  • - die Buchung nicht betriebsrelevant soll man nur verwenden wenn es Privatentnahmen sind oder Privateinlagen, ansonsten immer übers Verrechnungskonto.



    sorry, das halte ich nun aber für komplett falsch!
    Für mich ist paypal nur ein "Bank"konto. Wie bucht Ihr den Umschichtung zwischen zwei Firmenkonten. Auch über das Verrechnungskonto?


    hackewe