Entfernungspauschale - Doppelte Haushaltsführung - Familienheimfahrten

  • Hallo zusammen,


    nach dem Studium bin ich wieder zurück zu meinen Eltern gezogen. (Miete zahle ich dort nicht.) Aber nicht zuletzt durch meine Vorstandstätigkeit im örtlichen Schützenverein und Freunde, sehe ich dort meinen Lebensmittelpunkt. Nach einiger Zeit habe ich einen Job bekommen.(96 km entfernt) Auf Grund der 1,5 Std. langen Fahrzeit habe ich mir in der Nähe meiner Arbeitsstätte eine Ein-Zimmer-Wohnung (34m²) gemietet. (3km zur Arbeitsstätte) Jedes Wochenende und auch in der Woche bei besonderen Anlässen (Geburtstage, Wettkampf, Vorstandssitzung, etc.) fahre ich nach Hause.


    Welche Kosten kann ich nun in der Steuererklärung gelten machen?


    Doppelte Haushaltsführung mit Familienheimfahrten?
    Oder die gefahrenen Kilometer? (Montag von zu Hause zur Arbeitsstätte. In der Woche von der 2. Wohnung zur Arbeitsstätte und freitags wieder zurück in die Heimat.)


    Leider habe ich keine Qittungen, außer Versicherung und KFZ-Steuer, gesammelt. Wie wird das Finanzamt reagieren, wenn ich über die 4500Euro Entfernungspauschale kommen sollte?


    Vielen Dank für euere Einschätzungen

    • Offizieller Beitrag

    Doppelte Haushaltsführung mit Familienheimfahrten?

    Die Vorausssetzungen für das Vorliegen einer steuerlich zu berücksichtigenden doppelten Haushaltsführung kannst Du problemlos hier im Forum nachlesen. Hast Du am Hauptwohnsitz (Eltern) keinen eigenen Haushalt, gibt es auch schon begrifflich keine doppelte Haushaltsführung.

    Oder die gefahrenen Kilometer? (Montag von zu Hause zur Arbeitsstätte. In der Woche von der 2. Wohnung zur Arbeitsstätte und freitags wieder zurück in die Heimat.)

    So wie gefahren wird, ggf. eben mit hälftigen Entfernungspauschalen arbeiten. Vorausssetzung. Fahrt direkt vom Wohnort zur Arbeitsstätte bzw. direkt von der Arbeitsstätte zum Wohnort.

    Wie wird das Finanzamt reagieren, wenn ich über die 4500Euro Entfernungspauschale kommen sollte?

    Was soll das bei der Nutzung eines eigenen Kfz für eine Rolle spielen?

  • Recht herzlichen Dank für eure schnellen und guten Antworten.

    Was soll das bei der Nutzung eines eigenen Kfz für eine Rolle spielen?

    Ich habe gelesen, dass evtl. das FA Belege für die Fahrten haben möchte. Aber leider habe ich keine Tankquittungen aufbewahrt und Öl-Wechsel machen wir selbst.

    So wie geefahren wird, ggf. eben mit hälftigen Entfernungspauschalen arbeiten. Vorausssetzung. Fahrt direkt vom Wohnort zur Arbeitsstätte bzw. direkt von der Arbeitsstätte zum Wohnort.

    Wie kann ich das am besten im Steuer-Sparbuch eingeben? 2 Einträge mit der Adresse der Arbeitsstätte und beim ersten die Anzahl der Fahrten von zuHause und beim 2. die Anzahl der Fahrten von der 2. Wohnung?


    Vielen Dank und schönen Fußball-Abend

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe gelesen, dass evtl. das FA Belege für die Fahrten haben möchte.

    Grundsätzlich ist bei der Entfernungspauschale kein Nachweise der tatsächlichen Fahrten vorgesehen. Dennoch kann das FA natürlich jeder Zeit geeignete Belege zur Glaubhaftmachung der geltend gemachten Kilometerleistungen fordern.

    Aber leider habe ich keine Tankquittungen aufbewahrt und Öl-Wechsel machen wir selbst.

    Das ist nun wirklich die älteste Ausrede der Welt und im Zeitalter der Technik und des elektronischen Zahlungswesens überholt. Du wirst Deine Tankrechnungen mit Sicherheit nicht bar bezahlt haben und alles andere lässt sich problemlos jahrelang nachweisen. Abgesehen davon sind in fast allen Fällen der Kfz-Versicherung in den Verträgen Kilometerbegrenzungen anthalten und deshalb ebenfalls Nachweise zu den Jahreskilometerleistungen erforderlich.